wolfsgeheul.eu vom 17.05.2017

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Auf ein Wort! „Nazi-Schlampe“!

Darf man das sagen? Na, ja! Auf sehr viele Frauen im Umfeld von Neonazis trifft diese Bezeichnung sicherlich zu. Eigentlich ist sie dann sogar tautologisch, weil „weiblicher Nazi“ die Schlampe oft genauso impliziert wie der Nazi an sich die Dumm- oder zumindest Verbohrtheit, so daß zum Beispiel „Nazi-Dummkopf“ ebenfalls doppelt gemoppelt ist.

Nun hat das Landgericht Hamburg wohl richtigerweise entschieden, dem Unterlassungsbegehren von AfD-Frontfrau Weidel gegen diese Titulierung eine Abfuhr zu erteilen, maßgeblich mit der Begründung, daß sie als exponierte Person mit ihrer Forderung, die Politische Korrektheit gehöre auf den Müllhaufen der Geschichte, genau eine solche Reaktion wie die des NDR-Satirikers Ehring herausgefordert habe und deshalb hinnehmen müsse. Satire, die eben nicht zusammenhanglos als reines Schmähen daherkommt, steht unter Freiheit. Das ist ein hohes Gut. Interessant ist übrigens, daß – man muß natürlich zunächst die Entscheidung, die noch nicht verfügbar ist, im Gesamtwortlaut lesen – zumindest in der Presse nicht die Wertung der Bezeichnung als „Nazi“ diskutiert und kommentiert wird.

Grundsätzlich bleibt es aber dabei, daß der Begriff „Schlampe“ in Bezug auf Frauen den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Insofern stellt die jetzige Beurteilung aus Hamburg in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung keinen Freifahrtschein dar. Allenfalls Frauen, die sich warum auch immer selbst so titulieren, kann man dieserart nicht beleidigen. Das ist nicht anders als bei einer Prostituierten, der man – seit der Begriff salonfähig geworden ist und von solchen selbst benutzt wird –  „Nutte“ entgegen- oder hinterherruft. Bei allen anderen Frauen ist es eine Beleidigung, egal wie nuttig die Angesprochene daherkommt oder sich geriert. Ob „Nazi“ beleidigend ist, hängt dagegen von den Umständen des Einzelfalles ab.

Es ist also keineswegs so, daß die Abkehr von Political Correctness Beschimpfungen jeglicher Art bei Straffreiheit Tür und Tor öffnet. Das Strafrecht wird dadurch nämlich nicht außer Kraft gesetzt. Insofern liegt der NDR falsch, der sich im Vorfeld der Gerichtsverhandlung wie folgt geäußert hat:

„Mit seiner satirischen Überspitzung zeigt er die Konsequenzen dieser Forderung, dass nämlich ohne politische Korrektheit die Beschimpfung von Menschen wieder salonfähig werden könnte“.

Immer wieder kann ich nur meine Forderung erneuern, daß man Kommentare und Einlassungen zu juristischen Sachverhalten besser Fachkundigen überlassen sollte.

Es sei also davor gewarnt, Dr. Alice Weidel fürderhin als Nazi-Schlampe zu bezeichnen. Mögen die Gründe dafür auch noch so gut sein.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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wolfsgeheul.eu vom 10.08.2016

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Das Leben geht weiter!

Freibadverbot für Straftäter! Ersatzweise Saunaverbot!

In Abhängigkeit von der Jahreszeit will unser Justizminister-Bubi jetzt die Voraussetzungen schaffen, um Gesetzesbrecher endlich an ihrer empfindlichsten Stelle zu treffen, weil Knast und Geldstrafe bisher die Wirkung verfehlen, den Missetäter zur Umkehr zu bewegen und wieder auf den Pfad der Tugend zu bringen. Man stelle sich vor, es ist Hochsommer und die Luft flirrt bei 35- Grad-Gluthitze im Schatten. Das ist genau der richtige Zeitpunkt für verurteilte Räuber, Betrüger, Körperverletzer etc., um fröhlich das Lied „Pack die Badehose ein“ anzustimmen. Und jetzt kommt Super-Heiko mit seiner Natalie – wie der Franzose sagt: „Hinter jedem dummen Mann, steht eine dumme Frau!“ – und hebt in forschem Ton von unten an: „Nein, mein Freund, so haben wir nicht gewettet. Dir wurde als Nebenstrafe „Badeverbot“ erteilt!“ Also wird der reuige Sünder brav seine Schwimmhose wieder in den Schrank legen und unerfrischt still vor sich hinschwitzen. In dieser für ihn nahezu unerträglichen Situation, wird er insichgehen, seine Tat zutiefst bereuen und sich schwören, so etwas Böses nie noch einmal zu tun.

Warum keiner von Maas Vorgängern auf diese Idee gekommen ist!? Es ist halt wie bei Honecker und Lafontaine! Erst wenn ein Saarländer das Parkett betritt, passiert etwas F(r)u(r)chtbares.

Und das Konzept ist ausbaufähig. Die Pläne dafür liegen schon in der Schublade. „Kinoverbot“, „Eisdielenverbot“,“ Spielhallenverbot“, „Currywurstverbot“ und so weiter und so fort!

Da sage einer noch einmal etwas gegen schlechte Juristen!

Gute Nacht!

Ihr/Euch Wolf

 

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