wolfsgeheul.eu vom 17.05.2017

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Auf ein Wort! „Nazi-Schlampe“!

Darf man das sagen? Na, ja! Auf sehr viele Frauen im Umfeld von Neonazis trifft diese Bezeichnung sicherlich zu. Eigentlich ist sie dann sogar tautologisch, weil „weiblicher Nazi“ die Schlampe oft genauso impliziert wie der Nazi an sich die Dumm- oder zumindest Verbohrtheit, so daß zum Beispiel „Nazi-Dummkopf“ ebenfalls doppelt gemoppelt ist.

Nun hat das Landgericht Hamburg wohl richtigerweise entschieden, dem Unterlassungsbegehren von AfD-Frontfrau Weidel gegen diese Titulierung eine Abfuhr zu erteilen, maßgeblich mit der Begründung, daß sie als exponierte Person mit ihrer Forderung, die Politische Korrektheit gehöre auf den Müllhaufen der Geschichte, genau eine solche Reaktion wie die des NDR-Satirikers Ehring herausgefordert habe und deshalb hinnehmen müsse. Satire, die eben nicht zusammenhanglos als reines Schmähen daherkommt, steht unter Freiheit. Das ist ein hohes Gut. Interessant ist übrigens, daß – man muß natürlich zunächst die Entscheidung, die noch nicht verfügbar ist, im Gesamtwortlaut lesen – zumindest in der Presse nicht die Wertung der Bezeichnung als „Nazi“ diskutiert und kommentiert wird.

Grundsätzlich bleibt es aber dabei, daß der Begriff „Schlampe“ in Bezug auf Frauen den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Insofern stellt die jetzige Beurteilung aus Hamburg in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung keinen Freifahrtschein dar. Allenfalls Frauen, die sich warum auch immer selbst so titulieren, kann man dieserart nicht beleidigen. Das ist nicht anders als bei einer Prostituierten, der man – seit der Begriff salonfähig geworden ist und von solchen selbst benutzt wird –  „Nutte“ entgegen- oder hinterherruft. Bei allen anderen Frauen ist es eine Beleidigung, egal wie nuttig die Angesprochene daherkommt oder sich geriert. Ob „Nazi“ beleidigend ist, hängt dagegen von den Umständen des Einzelfalles ab.

Es ist also keineswegs so, daß die Abkehr von Political Correctness Beschimpfungen jeglicher Art bei Straffreiheit Tür und Tor öffnet. Das Strafrecht wird dadurch nämlich nicht außer Kraft gesetzt. Insofern liegt der NDR falsch, der sich im Vorfeld der Gerichtsverhandlung wie folgt geäußert hat:

„Mit seiner satirischen Überspitzung zeigt er die Konsequenzen dieser Forderung, dass nämlich ohne politische Korrektheit die Beschimpfung von Menschen wieder salonfähig werden könnte“.

Immer wieder kann ich nur meine Forderung erneuern, daß man Kommentare und Einlassungen zu juristischen Sachverhalten besser Fachkundigen überlassen sollte.

Es sei also davor gewarnt, Dr. Alice Weidel fürderhin als Nazi-Schlampe zu bezeichnen. Mögen die Gründe dafür auch noch so gut sein.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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