wolfsgeheul.eu vom 26.03.2017

2
0

Wer zuwenig Grundschullehrer ausbildet und sie obendrein schlechter bezahlt – wahrscheinlich besteht aus Sicht von Abiturienten, die die Qual der Wahl haben, sogar ein Zusammenhang – als die Kollegen an höheren Schulen, obwohl sie inzwischen als Akademiker – etwas, das die, die meiner tollen Tochter ihre Ausbildungs- und Berufswahl aus- bzw. schlechtreden wollten, bis heute genausowenig begriffen zu haben scheinen wie die Tatsache, daß es auch noch so etwas wie Berufung gibt, die nicht allein aufs Profane schielt – und nicht mehr als PH-Mäuschen daherkommen, der versündigt sich an der Jugend und dem gesamten Land.

Das reiche Hochtechnologieland Deutschland leistet sich aber genau diese Schande. Wenn die Wutbürger nicht überwiegend schwächer gebildet wären, hätten sie mit Fug und Recht ein weiteres Thema, das sie mit ihrer maximalen Erregung gewinnbringend aufgreifen könnten. Zum Glück sind sie dafür jedoch zu blöd.

Und was tuen unsere föderalen Staaten, die anders als zum Beispiel Bayern mit diesem Mangel zu kämpfen haben? Sie stellen massenhaft Quereinsteiger ein. An Sachsens Grundschulen – im ehemaligen Vorzeige-Freistaat also – zum Beispiel beträgt die Quote erschütternde 52 Prozent. Wenn dort keiner mehr dauerhaft hin will, liegt dies mit Sicherheit nicht nur an dem leider sachsentypischen oft haßartigen Fremdeln mit Fremdem. Aber auch Berlin mit 40 und Brandenburg mit 36 Prozent stellen sich kein Ruhmesblatt aus. Und daß NRW kein Vorzeigeland ist, weiß ich schon seit meiner Jugend. Was tuen wir uns mit diesen Notlösungen an! Pädagogisch völlig Unbeleckte mit Crashkurs widmen sich zukünftig dem Wichtigsten was ein Volk hat! Seiner Jugend! Und das eben nicht nur in den weiterführenden Schulen, an denen die Einstellung eines Naturwissenschaftlers – die waren doch selbst als ausgebildete Pädagogen immer etwas merkwürdig – ja noch angehen mag, sondern da wo Schulbildung beginnt und wo die Grundlagen für das Leben gelegt werden!

Das gepaart mit dem Erlernen der deutschen Sprache nach Gehör ohne Beachtung der Rechtschreibung kann doch nur in die Katastrophe führen. Und dafür sind alle demokratischen Parteien in Regierungsverantwortung mehr oder minder verantwortlich. Wollen die auslaufenden Initiatoren und deren Nachfolger des leider erfolgreichen Marsches durch die Institutionen  im Schulwesen eigentlich nicht mehr, daß die junge Generation mindestens so schlau wird wie sie!? Und wo bleiben die gegen diese unheilige Tendenz aktiv ankämpfenden Eltern?

Wenn ich mir nicht Mäßigung verordnet hätte, könnte ich bei diesem Thema ausrasten. Aber meine Kinder sind ja auch noch in einem vorbildlichen und damals führenden sächsischen Schulsystem großgeworden. Die potentiellen Eltern der Zukunft müßten also gemeinsam mit den aktuellen in den Harnisch gehen. So schön die neue positive Bewegung „Pulse of Europe“ auch sein mag, wir brauchen endlich wieder eine Kultur des Dagegenseins, die nicht tumb wie Pegida und AfD daherkommt, sondern konstruktiv und um der Sache willen streitsüchtig.

Guckt nicht länger zu!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

2
0

wolfsgeheul.eu vom 22.12.2015

0
0

Augen auf beim Baden im nächsten Sommer insbesondere im Bereich des Landkreises Barnim in Brandenburg! Der dort ansässige und politisch als NPD-Mandatsträger tätige Sachse, Marcel Zech, ist heute vor dem Amtsgericht Oranienburg im beschleunigten Verfahren(nur bei Verurteilung zu einer Strafe bis zu einem Jahr möglich) wegen Volksverhetzung(Strafmaß der hier betroffenen Tatvariante bis zu fünf Jahre) zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Grund: Er hat ein Arschgeweih der besonderen Art tätowiert, welches unter einer dem Torgebäude mit mittigem Turm des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau ähnelnden Kulisse den Spruch, der am Tor des Lagers in Buchenwald stand,  „Jedem das Seine“ trägt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Tatbegehung in Form der Billigung und/oder Verharmlosung des fabrikmäßigen Massenmordes der Nazis im Dritten Reich erfolgte durch öffentliches Auftreten des Zech nur mit Badehose bekleidet in einem Freibad, welches nach Ansicht des Gerichts offenbar geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören.

Klingt zunächst gut! Und wenn das Urteil in Rechtskraft erwachsen sollte, müßte das Badeverhalten des Zech sich drastisch ändern. Er wäre gezwungen, von Stund‘ an am besten einen Trikot-Badeanzug im Stile der Jahrhundertwende zu tragen, denn nicht das Tattoo an sich ist als Straftat gewertet worden, sondern einzig das Herzeigen. Sobald irgendwer einen korpulenten, kurzhaarigen, Hippenbart tragenden und an beiden Armen nahezu vollständig tätowierten tumben Sachsen sichtet, bitte auf seinen Steiß schauen; sollte dort besagtes Körperbild erkennbar sein, gälte es, das bestenfalls photographisch festzuhalten und sofort zur Anzeige zur bringen. Denn hier gilt nicht der römische Rechtsgrundsatz „ne bis in idem“ – also, keine zweite Verurteilung wegen derselben Sache -, sondern jedes öffentliche Zurschaustellen beinhaltet eine erneute Tatbegehung. Wenn Zech also nicht entsprechend aufpaßt, sitzt er möglicherweise bald tatsächlich deswegen im Knast.

Das läßt sich auch noch hören, denn nichts würde man sich lieber wünschen, als so einem Idioten nicht mehr in der Öffentlichkeit begegnen zu müssen. Noch besser wäre natürlich, er ließe das Tattoo aus Einsicht weglasern und der nationalsozialistischen Ideologie endgültig entsagen.

Trotzdem finde ich an dem Vorgang keinen rechten Geschmack! Leider bin ich nämlich nicht davon überzeugt, daß das Urteil einer obergerichtlichen Überprüfung standhielte. Bereits die Würdigung des Machwerkes ist kritisch. Schon der Spruch „suum cuique“ an sich ist nur dann negativ konotiert, wenn man ihn mit dem KZ Buchenwald in Verbindung bringt. Daß der Zech das wollte, dürfte außer Frage stehen, denn aus dem Gesamtbild ergibt sich, daß er es, wenn auch mit einer anderen, KZ-Kulisse in Beziehung setzt. Aber wie eindeutig ist die Gebäudezeichnung dem KZ Auschwitz-Birkenau zuzuordnen? Und selbst wenn, kann und muß die Frage erlaubt sein, wen Zech mit „Jedem“ meint. Die Nazis haben den alten Spruch in einer veränderten Bedeutung im Sinne von „Jedem, was er verdient“ verwandt. Wen will Zech also ins KZ schicken? Wie wäre es denn zum Beispiel, wenn ein Kommunist das nämliche Tattoo auf dem Körper trüge, weil er den Neonazis die Ermordung wünscht!? Ein schwieriges juristisches Terrain! Komplizierter wird es noch, wenn man fragt, ob mit dem Herzeigen der öffentliche Friede in ausreichendem Maße tatsächlich gestört worden ist und werden kann. Im vorliegenden Falle hat bis auf einen, den Photographen und Anzeigenerstatter nämlich, – sogar nach dessen Aussage – niemand daran Anstoß – wie auch, die meisten sind gar nicht in der Lage, die geschichtlichen Zusammenhänge zu erkennen und zu begreifen! – genommen. Und letztlich scheint äußerst fraglich, ob der Zech den subjektiven Tatbestand der Norm erfüllt hat. Zumindest bedingter Vorsatz in Bezug auf die objektiven Tatbestandsmerkmale muß nachweis- und vorwerfbar sein. Auch hier kann man wohl trefflich streiten.

Warum führe ich das so aus? Selbstredend geht es mir in keinster Weise um die Entlastung dieses verachtenswürdigen, offenbar vollständig enthemmten sächsischen NPD-Deppen. Aber ich bin besorgt um die Autorität unseres Rechtsstaates. Sollte der Zech das Verfahren nämlich durch die Instanzen treiben und am Ende freigesprochen werden, wäre dies eine unsagbare Blamage für die deutsche Justiz. Und dann rächte sich auch das beschleunigte Verfahren, was ich ohnehin vorliegend für unangebracht gehalten habe. Warum soll sich denn der wehrhafte Rechtsstaat ohne Not selbst maßgeblich in seinem verfügbaren Strafmaß beschneiden, wenn er zumindest die theoretische Chance hat, den Mann allein dadurch umgehend hinter Gitter zu bringen, daß er eine Strafe von mehr als zwei Jahren ausgeurteilt bekommt, die aus keinem erdenklichen Gesichtspunkt heraus mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann!? Nur nebenbei – auch wenn es hier zu weit führt – bemerkt, hätte das Gericht in Oranienburg schon vorliegend die Bewährung mit der Begründung verweigern können, daß die Verteidigung der Rechtsordung den Vollzug gebiete! Die Möglichkeiten wurden damit sogar aktuell nicht ausgeschöpft.

Was ist demnach geschehen!? Vermutlich auf Drängen der Politik wollte man ein schnelles Zeichen setzen. Vielleicht entstand das – wenn es denn Volksverhetzung ist(s. o.) – milde Urteil sogar in Absprache mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung!? „Schnell“ und „gut gemeint“ müssen aber nicht immer gut sein! Wenn sich das nicht eines fernen Tages als ein Pyrrhussieg erweisen sollte!   Hoffen wir es nicht. Und beim Baden in Brandenburg bitte erkennbaren Arschlöchern vorsorglich immer auf den verlängerten Rücken gucken und keinesfalls die Kamera vergessen!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

0
0