wolfsgeheul.eu vom 23.02.2018

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Kleines Licht – Große Worte!

„Staatliche Akteure müssen die Grundrechte der Bürger schützen.“

„Wenn es den Menschen selbst überlassen ist, sich vor Feinden der Meinungsfreiheit zu schützen, muss man den Staat in Frage stellen.“

„Ich muss jetzt dafür einstehen, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit in Deutschland geachtet wird. Dabei ist das gar nicht mein Job.“

Diese drei Statements soll der verhinderte Schauspieler und Studienabbrecher Jan Böhmermann laut Münchner Merkur im Gespräch mit der Rheinischen Post vom Stapel gelassen haben. Offenbar stehen diese starken Worte damit im Zusammenhang, daß im Zivilrechtsstreit – strafrechtlich ist er bekanntermaßen unbehelligt geblieben – die Berufungsverhandlung vor dem OLG Hamburg demnächst beginnt. Erstinstanzlich hatte ihm das dortige Landgericht untersagt, einen Großteil seines Gedichtes weiterhin zu veröffentlichen. Dagegen wendet sich sein Rechtsmittel. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

Ein ganz normaler Vorgang in einem Rechtsstaat also! Da Böhmermann nicht freiwillig eingeknickt ist, nimmt der Betroffene Erdogan das jedem zustehende Recht wahr, auf diesem Wege zum Erfolg zu gelangen. Hierbei spielt der Staat nur indirekt eine Rolle, insofern, als er in Wahrung der Grundrechte in unserer großartigen Verfassung gesetzlich die Eröffnung des Rechtsweges zu gewährleisten und für eine unabhängige Justiz zu sorgen hat. Alles weitere liegt in der Hand der Richter.

Wer demnach sich anschickt, die Grenzen von freier Meinungsäußerung und Satirefreiheit auszuloten, muß sich vorher darüber bewußt sein, daß sich davon betroffene beziehungsweise sich betroffen fühlende Menschen dagegen zu wehren versuchen. Und der ob seiner Äußerungen Angegriffene hat die Wahl zwischen Schwanz einkneifen und Streit aufnehmen.

Mit seinen vollkommen neben der Sache liegenden Bemerkungen und Forderungen zeigt Herr Böhmermann einmal mehr, warum er – und sei er manchmal zugestandenermaßen auch noch so gut – niemals ein Harald Schmidt werden wird. Was er da über die Düsseldorfer Provinzpresse lanciert, entlarvt ihn leider vielmehr als dümmlichen Halbgebildeten, der vielleicht sogar obendrein dem Irrtum unterliegt, daß für Prominente Sonderrechte bestünden.

Fazit: Der Staat schützt seine Bürger in vorbildlichem Maße. Jeder muß für seine Meinungsfreiheit selbst kämpfen, hat dabei allerdings weitestgehende Rechte und Freiheiten. Und, ja Herr Böhmermann, das ist ihr Job und der keines anderen.

Daß das Gedicht, obwohl es den Richtigen getroffen hat, im übrigen unterirdisch war, dürfte unter Menschen mit Bildung und Niveau unstreitig sein. Sich derart zu artikulieren, geschieht halt immer auf eigenes Risiko. Und Dummheit schützt schon gar nicht.

Setzen, sechs, Jan!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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wolfsgeheul.eu vom 17.09.2017

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„Reiten kann er auch nicht.“!

Herr, vergib mir, aber ich kann nicht anders!

Letzen Freitag meldet T-Online, daß Andrea Bocelli vom Pferd gestürzt sei und deshalb – zum Glück wohl ohne lebensbedrohliche Verletzungen – ein Konzert in Pisa habe absagen müssen. Und keiner getraut sich natürlich, daraus obige Schlagzeile zu machen, weil der arme Mann blind ist. Dabei soll zum Beispiel Thomas Quasthoff – und er ist zu Recht wahrlich nicht der einzige Kritiker – gesagt haben, er bekäme bei Bocellis Darbietungen Pickel und sein Vermögen sei ärmlich. Nun kann der Einwand kommen, daß Quasthoff wegen seiner eigenen conterganbedingten körperlichen Beschränkungen – er ist übrigens nur ein Jahr älter als ich, und ich hätte durchaus auch ein Opfer der damaligen unverzeihlichen Fehleinschätzung der Firma Grünenthal werden können – zu solcherlei spitzen Bemerkungen gegenüber anderen Behinderten berechtigt sei. Aber erstens spricht er als Mann vom Fach und zweitens darf jeder sich derart äußern, da Menschen mit Handikap zwar gegebenenfalls besondere Fürsorge verdienen, aber ansonsten keinen besonderen Status genießen. Sie sind – und das sollte die Normalität sein – Menschen wie du und ich und bedürfen – die Klugen unter ihnen wollen das auch gar nicht – keines individuellen Schutzes.

In der Kunst – oder sollte ich besser im Kommerz sagen – jedoch ist manches anders. Dabei verdient das Können von Bocelli nicht, in irgendeiner Weise als außergewöhnlich wahrgenommen zu werden. Und daß ein Blinder singen kann. ist überhaupt nicht überraschend und hervorhebenswert. Eher schon, daß er reitet! Nun gut, auch das nur leidlich! Hoffentlich verzichtet er wenigstens aufs Autofahren.

Der Kunstbanause wird es anders sehen, und der politisch Korrekte wird mich verfluchen. Aber die Wahrheit sollte und darf nicht untergehen. Weder eine political noch im Speziellen eine disabled correctness sind angebracht; sie hindern stattdessen den normalen Umgang miteinander und beschränken obendrein die Meinungsfreiheit! Dem gilt es fürderhin massiv entgegenzuwirken.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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