wolfsgeheul.eu vom 23.02.2018

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Kleines Licht – Große Worte!

„Staatliche Akteure müssen die Grundrechte der Bürger schützen.“

„Wenn es den Menschen selbst überlassen ist, sich vor Feinden der Meinungsfreiheit zu schützen, muss man den Staat in Frage stellen.“

„Ich muss jetzt dafür einstehen, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit in Deutschland geachtet wird. Dabei ist das gar nicht mein Job.“

Diese drei Statements soll der verhinderte Schauspieler und Studienabbrecher Jan Böhmermann laut Münchner Merkur im Gespräch mit der Rheinischen Post vom Stapel gelassen haben. Offenbar stehen diese starken Worte damit im Zusammenhang, daß im Zivilrechtsstreit – strafrechtlich ist er bekanntermaßen unbehelligt geblieben – die Berufungsverhandlung vor dem OLG Hamburg demnächst beginnt. Erstinstanzlich hatte ihm das dortige Landgericht untersagt, einen Großteil seines Gedichtes weiterhin zu veröffentlichen. Dagegen wendet sich sein Rechtsmittel. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

Ein ganz normaler Vorgang in einem Rechtsstaat also! Da Böhmermann nicht freiwillig eingeknickt ist, nimmt der Betroffene Erdogan das jedem zustehende Recht wahr, auf diesem Wege zum Erfolg zu gelangen. Hierbei spielt der Staat nur indirekt eine Rolle, insofern, als er in Wahrung der Grundrechte in unserer großartigen Verfassung gesetzlich die Eröffnung des Rechtsweges zu gewährleisten und für eine unabhängige Justiz zu sorgen hat. Alles weitere liegt in der Hand der Richter.

Wer demnach sich anschickt, die Grenzen von freier Meinungsäußerung und Satirefreiheit auszuloten, muß sich vorher darüber bewußt sein, daß sich davon betroffene beziehungsweise sich betroffen fühlende Menschen dagegen zu wehren versuchen. Und der ob seiner Äußerungen Angegriffene hat die Wahl zwischen Schwanz einkneifen und Streit aufnehmen.

Mit seinen vollkommen neben der Sache liegenden Bemerkungen und Forderungen zeigt Herr Böhmermann einmal mehr, warum er – und sei er manchmal zugestandenermaßen auch noch so gut – niemals ein Harald Schmidt werden wird. Was er da über die Düsseldorfer Provinzpresse lanciert, entlarvt ihn leider vielmehr als dümmlichen Halbgebildeten, der vielleicht sogar obendrein dem Irrtum unterliegt, daß für Prominente Sonderrechte bestünden.

Fazit: Der Staat schützt seine Bürger in vorbildlichem Maße. Jeder muß für seine Meinungsfreiheit selbst kämpfen, hat dabei allerdings weitestgehende Rechte und Freiheiten. Und, ja Herr Böhmermann, das ist ihr Job und der keines anderen.

Daß das Gedicht, obwohl es den Richtigen getroffen hat, im übrigen unterirdisch war, dürfte unter Menschen mit Bildung und Niveau unstreitig sein. Sich derart zu artikulieren, geschieht halt immer auf eigenes Risiko. Und Dummheit schützt schon gar nicht.

Setzen, sechs, Jan!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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wolfsgeheul.eu vom 13.04.2016

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„Mut verloren – alles verloren!“ dichtet Goethe in „Zahme Xenien VIII“.

Keiner hat Jan Böhmermann gebeten oder gar gezwungen, sich wie andere vor ihm mit Erdogan anzulegen. Daß er es getan hat, ehrt ihn, und meinerseits ist dazu in der Kolumne vom 01.04.2016 nahezu alles gesagt. Und was auch immer man von Erdogan hält, er versucht lediglich, die rechtlichen Möglichkeiten in Deutschland, die wir glücklicherweise haben, auszuschöpfen. Das ist nicht zu beanstanden, und wer ihn dafür schilt, entlarvt sich als Dummkopf, der offenbar meint, der türkische Präsident habe sein Recht, den deutschen Rechtsstaat anzurufen und zu befragen, warum auch immer verwirkt. Mitnichten, hat er das! Gerade diese Freiheit zeichnet unser Land aus und ist beispielhaft. Die Sache landet – hinsichtlich des zu prüfenden Straftatbestandes natürlich auch in Abhängigkeit von der Entscheidung Merkels – also entweder vorm Kadi oder sie tut es nicht. Tut sie’s, wird ein deutsches Gericht darüber zu befinden haben, und ich bin weiterhin zuversichtlich, daß Böhmermann aus der Sache ungeschoren herauskommen wird, auch wenn sein Beitrag – und das in vollem Bewußtsein – grenzwertig und von zweifelhaftem Niveau war. Mehr müßte dazu eigentlich nicht gesagt werden, wäre da nicht die letztlich feige Reaktion des Jung-Satirikers. Während er in der Folgesendung die Causa „Erdogan“ noch äußerst elegant und nahezu surreal zusammen mit einer hervorragenden Anne Will als mutigem Gast umschiffte, verläßt ihn nun offensichtlich der Mut. Erst erscheint er – das wäre eine Demonstration der Stärke und ein Fanal für die Kunst- und Meinungsfreiheit gewesen, ihn dort inmitten der Schwierigkeiten öffentlich zu ehren – nicht zur Grimme-Preis-Verleihung, und jetzt sagt er auch noch seine morgige Sendung ab. Da sieht man dann leider, aus welchem Holze der heutige Kabarettist geschnitzt zu sein scheint. Ähnlich wie der sanft-schleimige Dieter Nuhr, der, wenn er angefeindet wird, nachdem er durchaus ordentlich ausgeteilt hat, zu jammern und zu weinen anfängt, weicht Böhmermann aus und duckt sich ab. Das hätten die Herren Hildebrandt und Co. nach meiner festen Überzeugung niemals getan. Gerade im Sturm erweist sich doch der wahre Kämpfer. Trotzdem aufzutreten und zu zeigen, daß man sich nicht den Mund verbieten läßt, und das auf eine elegante und espritvolle Art, so sehen die wahren Herausforderungen des Lebens aus! Geraten aber unsere heutigen satirischen Grenzgänger in Turbulenzen, flennen sie wie Sandkastenkinder, denen das Förmchen weggenommen wurde. Damit entwertet Böhmermann, der doch etwas kann, sich und sein bisheriges Werk bedauerlicherweise vollends. Und das ohne Not, denn an Unterstützung von allen Seiten mangelt es ihm nun wirklich nicht! Schönwetterkabarettisten jedoch, werden nicht ernst genommen und verlieren ein für allemal ihre gesellschaftspolitische Autorität und Kraft. Schade, Herr Böhmermann, hätten sie vielleicht besser ‚mal vorher Goethe gelesen! Game over!

Aber es bleibt für ihn die Chance, doch noch in die Geschichtsbücher einzugehen, nämlich als derjenige, der zum Sturz unserer „Königin des Wankelmutes“, die aber auch alles in diesem Falle falsch gemacht hat, beigetragen zu haben. Es ist also weiterhin spannend!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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