wolfsgeheul.eu vom 17.05.2017

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Auf ein Wort! „Nazi-Schlampe“!

Darf man das sagen? Na, ja! Auf sehr viele Frauen im Umfeld von Neonazis trifft diese Bezeichnung sicherlich zu. Eigentlich ist sie dann sogar tautologisch, weil „weiblicher Nazi“ die Schlampe oft genauso impliziert wie der Nazi an sich die Dumm- oder zumindest Verbohrtheit, so daß zum Beispiel „Nazi-Dummkopf“ ebenfalls doppelt gemoppelt ist.

Nun hat das Landgericht Hamburg wohl richtigerweise entschieden, dem Unterlassungsbegehren von AfD-Frontfrau Weidel gegen diese Titulierung eine Abfuhr zu erteilen, maßgeblich mit der Begründung, daß sie als exponierte Person mit ihrer Forderung, die Politische Korrektheit gehöre auf den Müllhaufen der Geschichte, genau eine solche Reaktion wie die des NDR-Satirikers Ehring herausgefordert habe und deshalb hinnehmen müsse. Satire, die eben nicht zusammenhanglos als reines Schmähen daherkommt, steht unter Freiheit. Das ist ein hohes Gut. Interessant ist übrigens, daß – man muß natürlich zunächst die Entscheidung, die noch nicht verfügbar ist, im Gesamtwortlaut lesen – zumindest in der Presse nicht die Wertung der Bezeichnung als „Nazi“ diskutiert und kommentiert wird.

Grundsätzlich bleibt es aber dabei, daß der Begriff „Schlampe“ in Bezug auf Frauen den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Insofern stellt die jetzige Beurteilung aus Hamburg in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung keinen Freifahrtschein dar. Allenfalls Frauen, die sich warum auch immer selbst so titulieren, kann man dieserart nicht beleidigen. Das ist nicht anders als bei einer Prostituierten, der man – seit der Begriff salonfähig geworden ist und von solchen selbst benutzt wird –  „Nutte“ entgegen- oder hinterherruft. Bei allen anderen Frauen ist es eine Beleidigung, egal wie nuttig die Angesprochene daherkommt oder sich geriert. Ob „Nazi“ beleidigend ist, hängt dagegen von den Umständen des Einzelfalles ab.

Es ist also keineswegs so, daß die Abkehr von Political Correctness Beschimpfungen jeglicher Art bei Straffreiheit Tür und Tor öffnet. Das Strafrecht wird dadurch nämlich nicht außer Kraft gesetzt. Insofern liegt der NDR falsch, der sich im Vorfeld der Gerichtsverhandlung wie folgt geäußert hat:

„Mit seiner satirischen Überspitzung zeigt er die Konsequenzen dieser Forderung, dass nämlich ohne politische Korrektheit die Beschimpfung von Menschen wieder salonfähig werden könnte“.

Immer wieder kann ich nur meine Forderung erneuern, daß man Kommentare und Einlassungen zu juristischen Sachverhalten besser Fachkundigen überlassen sollte.

Es sei also davor gewarnt, Dr. Alice Weidel fürderhin als Nazi-Schlampe zu bezeichnen. Mögen die Gründe dafür auch noch so gut sein.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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wolfsgeheul.eu vom 14.07.2016

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Wenn ich Gelegenheit habe, mit jungen Menschen zu sprechen, versuche ich immer wieder, sie davon zu überzeugen, daß es von elementarer Bedeutung ist, zumindest einmal im Leben eine wie auch immer geartete Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Danach muß man nicht notwendig auch in dem Berufsfeld tätig werden, das sich konsequent aus der Art der Ausbildung ergibt. Es mag nämlich sein, daß andere, gar nicht fördernotwendige Talente in einem schlummern, die es durchaus genauso erlauben, damit zu reüssieren. Egal aber, womit man dann seine Brötchen verdient, es bleibt einem immer eine berufliche Qualifikation und das gute und wichtige Gefühl, etwas in Theorie und/oder Praxis wirklich zu können, weil man es von der Pieke auf erlernt hat. Ein Schulabschluß – und sei es der des Abitures, welcher leider im übrigen massiv an Wertigkeit verloren hat – ist einem abgeschlossenen Studium oder einer Berufsausbildung niemals vergleichbar. Er bestätigt im besten Falle eine allgemeine Reife, jedoch keine spezielle. Außerdem fehlt wegen der Schulpflicht bis zum neunten oder zehnten Schuljahr die Freiwilligkeit, so daß es eigentlich keine selbstauferlegte Leistung darstellt, hier irgendetwas zu erreichen. Erst danach beweisen sich Ernsthaftigkeit, Disziplin und Durchhaltevermögen. Wie oft man sich auch vergreift und abbricht, irgendwann sollte es gelingen, die Ziellinie zu überqueren.

Es wird sicherlich nur Wenige geben, die obiges nicht sofort unterschreiben würden. Insofern braucht es kaum eines Beweises für die Richtigkeit der These. Eine aktuelle Nachricht aber läßt aufhorchen. Tobias Schlegel, Jahrgang 77, den Jüngeren vielleicht noch von VIVA  und den Älteren als exzellenter extra 3- und aspekte-Moderator bekannt, beendet im wesentlichen seine Fernsehtätigkeit und beginnt eine dreijährige Ausbildung zum Rettungssanitäter. Auf die Begründung, er wolle sich nach 21 Jahren Fernsehschaffen Wichtigerem zuwenden, kommt es hier nicht an, wenngleich diese Aussage eines Insiders durchaus Gewicht hat und tief blicken läßt. Viel interessanter erscheint mir, daß das Ausnahmetalent, das ansonsten nur auf ein Abitur verweisen kann, offensichtlich den Drang verspürt, etwas richtig zu erlernen. Damit unterscheidet er sich wohltuend von den vielen televisionären Studienabbrechern à la Kerner und Co., die doch offensichtlich nicht im Traum darauf kämen, noch einmal etwas Anständiges zu lernen und sich und der Welt zu beweisen, daß sie was draufhaben. Dabei könnten sie es sich, anders als andere, leisten, haben sie doch mit ihrer Arbeit überproportional gut verdient. Stattdessen klammern sie sich an ihren Status und merken obendrein nicht, daß sie ihren Zenit schon lange überschritten haben. Solchen Menschen Respekt entgegenzubringen, fällt mir bei aller möglicherweise anerkennenswerten Lebensleistung zumeist sehr schwer.

Während ich also Herrn Kerner nicht einmal im Dunkeln begegnen möchte, wäre es mir eine Freude, hätte ich, was Gott verhüten möge, einen Unfall, wenn ich in die Hände von Rettungssanitäter Schlegel geriete. Bei Bewußtsein hätte man obendrein vielleicht sogar noch etwas zu Schmunzeln.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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