wolfsgeheul.eu vom 15.11.2016

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Vernebelt vegetarisches Essen die Sinne, wenn es um die Wurst geht?

Man könnte es denken, denn heute auf Seite 25 der FAZ wird ein Herr Christian Rauffus wie folgt zitiert:

„Ernährungsphysiologisch ist die Wurst nicht so der Brüller“ oder „Abgesehen davon, dass eine Wurst unzweifelhaft eine leckere Sache ist, gibt es ja nicht viel Positives, was daran auszuloben ist.“

Vom falschen Gebrauch des Wortes „ausloben“ – zuviel Gemüse schlägt vielleicht auch auf das Sprachzentrum – einmal abgesehen, stellt sich die Frage, was macht der Herr Rauffus denn beruflich, daß er solch‘ lockere Antifleischparolen absondert.

Er ist überraschenderweise Geschäftsführer und Inhaber des Wurstherstellers Rügenwalder Mühle, der inzwischen(s. auch Kolumne vom 17.07.2015) wohl rund 20 Prozent seiner Produktion im vegetarischen Bereich vollzieht und nach seiner Aussage in zwanzig Jahren eventuell sogar gänzlich ohne Fleisch arbeiten wird.

Das macht natürlich die Rügenwalder in den nächsten zwei Jahrzehnten zum absolut kompetenten Fleischproduzenten, der mit Begeisterung und Leidenschaft für sein Wurstprodukt und dessen Qualität stehen wird.

Machen wir es doch dem Judas Rauffus leichter und verhelfen ihm viel schneller zu einer einhundertprozentig fleischlosen Produktion, indem wir ihm ab sofort seine Teewurst nicht mehr abkaufen. Jeder gute Metzger produziert im übrigen ein besseres Produkt dieser Sorte. Wir brauchen die Rügenwalder nicht als Lieferanten, sondern nur ihren Namen als Bezeichnung.

Nieder mit der Rügenwalder Teewurst!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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wolfsgeheul.eu vom 14.11.2016

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Heute im klimatisierten Discounter:

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Aha! Das nenne ich Service!

Und fast ganze zwei Fehler auf einem Etikett! Denn erstens ist die Flüssigkeit in der feilgebotenen Flasche natürlich kalt, und zweitens wird Punsch überwiegend heiß serviert, so daß die Dopplung nahezu eine reinrassige Tautologie darstellt.

Kann diese sprachliche wie sachliche Liederlichkeit juristische Konsequenzen haben? Was ist zum Beispiel mit einem wütenden Ehemann, der seine Frau zur Strafe verbrühen möchte und sie zu diesem Behufe mit dem Inhalt von „Heisser Apfelpunsch“ übergießt? Oder mit dem Weihnachtsmarktbudenbetreiber der hocherfreut ob des innovativen Produktes sich die Heizplatte spart und in der Folge von Beschwerden unzufriedener Kunden überhäuft wird?

Kann sich der Hersteller darauf berufen, daß das Produkt unter dem Label „Kaltenburger“ vertrieben wird, und entsprechend einwenden, daß man darunter als Kunde kein Heißgetränk im Sinne eines bereits heißen Getränkes erwarten darf?

Oder handelt es sich bei der Spirituose verkappt gar um eines für Rechtsradikale, weil dort „heisser“ mit „SS“ geschrieben wird?

Fragen über Fragen!

Weitere Beiträge aus der Reihe „Ein Anwalt geht Einkaufen“ werden folgen.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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