wolfsgeheul.eu vom 26.04.2018

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Ein Netzwerk macht noch keine Kompetenz.

Auch wenn ich wenig Fernsehen schaue, wage ich die Behauptung, daß die TV-Werbung wesentlich schlechter geworden ist. Es fehlt ihr an Esprit sowie Provokations- und Überraschungsmomenten. Zusätzlich bewirken die günstigeren Tarife ein Vordringen kleinerer Anbieter, die sich die früher so teuren Spots gar nicht hätten leisten können. Das zieht die Qualität zusätzlich herunter, denn deren Budget bleibt trotzdem überschaubar. Bald werden wir wohl das Niveau von Radiowerbung à la „Ihr Metzger empfiehlt Ihnen heute…“ erreicht sehen.

Neulich erlebte ich zufällig eine Pharmawerbung für eine Spritze gegen degenerative Gelenkerkrankungen und deren schmerzhafte Auswirkungen. Das Produkt heißt „RenehaVis“ und verspricht der wachsenden Gemeinde von Altknochenträgern wahre Wunder. Dafür stehe auch die Empfehlung des „Deutschen Orthopädie Netztwerkes“.

Die Kosten für eine Spritze betragen übrigens laut Internet stattliche 248 Euro, der Produzent scheint eine unbekannte Pharmabude aus der Schweiz zu sein. Und die ominösen Experten? Bei dem Zusammenschluß mit hochtrabendem Namen handelt es sich um eine reine Internet-Werbeplattform, der sich magere einundfünfzig, wahllos über das Bundesgebiet verteilte Ärzte angeschlossen haben. Mit Kompetenz hat das mutmaßlich nicht im geringsten etwas zu tun.

Nirgendwo liegt das Geld offenbar so auf der Straße wie in unserem überversorgten Gesundheitssystem mit seinen hypersensiblen und maßlos fordernden Patienten. Da habe ich wohl den Beruf verfehlt. Ein Gewissen muß eben nicht immer der beste Ratgeber sein. Zumindest monetär gesehen!

Mir ist übel.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

 

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wolfsgeheul.eu vom 14.11.2016

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Heute im klimatisierten Discounter:

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Aha! Das nenne ich Service!

Und fast ganze zwei Fehler auf einem Etikett! Denn erstens ist die Flüssigkeit in der feilgebotenen Flasche natürlich kalt, und zweitens wird Punsch überwiegend heiß serviert, so daß die Dopplung nahezu eine reinrassige Tautologie darstellt.

Kann diese sprachliche wie sachliche Liederlichkeit juristische Konsequenzen haben? Was ist zum Beispiel mit einem wütenden Ehemann, der seine Frau zur Strafe verbrühen möchte und sie zu diesem Behufe mit dem Inhalt von „Heisser Apfelpunsch“ übergießt? Oder mit dem Weihnachtsmarktbudenbetreiber der hocherfreut ob des innovativen Produktes sich die Heizplatte spart und in der Folge von Beschwerden unzufriedener Kunden überhäuft wird?

Kann sich der Hersteller darauf berufen, daß das Produkt unter dem Label „Kaltenburger“ vertrieben wird, und entsprechend einwenden, daß man darunter als Kunde kein Heißgetränk im Sinne eines bereits heißen Getränkes erwarten darf?

Oder handelt es sich bei der Spirituose verkappt gar um eines für Rechtsradikale, weil dort „heisser“ mit „SS“ geschrieben wird?

Fragen über Fragen!

Weitere Beiträge aus der Reihe „Ein Anwalt geht Einkaufen“ werden folgen.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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