wolfsgeheul.eu vom 23.02.2018

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Kleines Licht – Große Worte!

„Staatliche Akteure müssen die Grundrechte der Bürger schützen.“

„Wenn es den Menschen selbst überlassen ist, sich vor Feinden der Meinungsfreiheit zu schützen, muss man den Staat in Frage stellen.“

„Ich muss jetzt dafür einstehen, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit in Deutschland geachtet wird. Dabei ist das gar nicht mein Job.“

Diese drei Statements soll der verhinderte Schauspieler und Studienabbrecher Jan Böhmermann laut Münchner Merkur im Gespräch mit der Rheinischen Post vom Stapel gelassen haben. Offenbar stehen diese starken Worte damit im Zusammenhang, daß im Zivilrechtsstreit – strafrechtlich ist er bekanntermaßen unbehelligt geblieben – die Berufungsverhandlung vor dem OLG Hamburg demnächst beginnt. Erstinstanzlich hatte ihm das dortige Landgericht untersagt, einen Großteil seines Gedichtes weiterhin zu veröffentlichen. Dagegen wendet sich sein Rechtsmittel. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

Ein ganz normaler Vorgang in einem Rechtsstaat also! Da Böhmermann nicht freiwillig eingeknickt ist, nimmt der Betroffene Erdogan das jedem zustehende Recht wahr, auf diesem Wege zum Erfolg zu gelangen. Hierbei spielt der Staat nur indirekt eine Rolle, insofern, als er in Wahrung der Grundrechte in unserer großartigen Verfassung gesetzlich die Eröffnung des Rechtsweges zu gewährleisten und für eine unabhängige Justiz zu sorgen hat. Alles weitere liegt in der Hand der Richter.

Wer demnach sich anschickt, die Grenzen von freier Meinungsäußerung und Satirefreiheit auszuloten, muß sich vorher darüber bewußt sein, daß sich davon betroffene beziehungsweise sich betroffen fühlende Menschen dagegen zu wehren versuchen. Und der ob seiner Äußerungen Angegriffene hat die Wahl zwischen Schwanz einkneifen und Streit aufnehmen.

Mit seinen vollkommen neben der Sache liegenden Bemerkungen und Forderungen zeigt Herr Böhmermann einmal mehr, warum er – und sei er manchmal zugestandenermaßen auch noch so gut – niemals ein Harald Schmidt werden wird. Was er da über die Düsseldorfer Provinzpresse lanciert, entlarvt ihn leider vielmehr als dümmlichen Halbgebildeten, der vielleicht sogar obendrein dem Irrtum unterliegt, daß für Prominente Sonderrechte bestünden.

Fazit: Der Staat schützt seine Bürger in vorbildlichem Maße. Jeder muß für seine Meinungsfreiheit selbst kämpfen, hat dabei allerdings weitestgehende Rechte und Freiheiten. Und, ja Herr Böhmermann, das ist ihr Job und der keines anderen.

Daß das Gedicht, obwohl es den Richtigen getroffen hat, im übrigen unterirdisch war, dürfte unter Menschen mit Bildung und Niveau unstreitig sein. Sich derart zu artikulieren, geschieht halt immer auf eigenes Risiko. Und Dummheit schützt schon gar nicht.

Setzen, sechs, Jan!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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wolfsgeheul.eu vom 22.02.2018

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„Leben ist, was uns zustößt, während wir uns etwas ganz anderes vorgenommen haben.“

Diese wunderbare Sentenz stammt von Henry Miller. Wenn wir heute intensiv über das tatsächliche Vorhandensein eines freien Willens und die weitreichenden Konsequenzen für den Fall, daß es ihn nicht geben sollte, diskutieren, sollten wir durchaus einmal danach fragen, was die Altvorderen zu diesem Thema bereits geäußert haben. Auch im Zusammenhang mit Gottgläubigkeit und Religion spielt die Frage eine entscheidende Rolle. Nehmen wir Miller einmal pars pro toto, dann kann es mit dem Optimismus, wir hätten unser Leben eventuell sogar gänzlich in der eigenen Hand, nicht weit her sein.

Damit könnte ich meine Leser zum Nachdenken in die Nacht schicken. Wie aber bin ich auf das Zitat gestoßen? Im Feuilleton der heutigen FAZ schreibt Eva Sichelschmidt auf einer ganzen Seite über das Martyrium eines Lehrers für Ethik, Politik und Philosophie in Ostdeutschland, dem wegen seiner unkonventionellen Art seine Berufung zur Hölle gemacht wird. Und wenn es stimmen sollte, daß man an einer östlichen Provinzoberschule nicht einmal äußern darf, daß die AfD rechtes Gedankengut vertrete, ohne daß einem unverzüglich mehrstimmiger Groll aus der Elternschaft entgegenschlägt und die Leitung der Lehranstalt mit Abmahnung droht, dann sind das unerträgliche Zustände, bei denen man jedem Junglehrer nur raten kann, einen weiten Bogen um den Osten zu machen, seien die Angebote auch noch so verlockend. In dem Artikel aber wird der „N.“ genannte , mutmaßlich bedauernswerte Pauker mit der vermeintlichen Wiedergabe eines Miller-Wortes wie folgt zitiert: „Das Leben ist das, was wir uns vornehmen. Aber vor allem ist es das, was uns passiert.“ So aber findet man es nirgendwo, sprich es muß sich um die vermeintlich sinngemäße Wiedergabe durch den Lehrer handeln.

Nun hat dieser abgewandelte Spruch jedoch nur noch entfernt mit der ursprünglichen Millerschen Aussage etwas zu tun, mildert er sie doch nicht unwesentlich ab. Wie kann man als Autorin des Beitrages den ohnehin offensichtlich schon genug gebeutelten Menschen, mit dem es das Schicksal und seine Umgebung wohl nicht gut meinen, in dieses offene Messer laufen lassen!? Gerade wenn man über Personen mit außergewöhnlich bitteren Lebensumständen schreibt, lastet auf dem Journalisten eine erhöhte Verantwortung, ihn davor zu bewahren, sich selbst ohne Not noch tiefer ins Elend zu reiten beziehungsweise in diesem Falle zu parlieren.

Trotzdem habe ich dazugelernt! Und mein Zweifel am freien Willen bleibt.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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