wolfsgeheul.eu vom 18.05.2017

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„180,00 Euro“!

Soviel muß eine Frau in Burka ab heute maximal an Bußgeld bezahlen, wenn sie in Österreich freihändig Fahrrad fährt. 30,00 Euro für die Veloakrobatik und bis zu 150,00 Euro für die Vollverschleierung. Kunstvolles Pilotieren des Drahtesels war schon immer verboten, das öffentliche Burkatragen für Frauen jedoch erst seit gestern. Unklar ist noch, ob die neue Vorschrift – es wäre einen Versuch wert – auch für Männer gilt. Weibliche Wesen im Kleiderkäfig aber müssen ab sofort zu Hause bleiben, falls sie das vom faschistoiden Bergchristen so verhaßte Gewand nicht ausziehen wollen oder dürfen, wenn sie vor die Türe gehen.

Die Gesinnungsfaschisten – siehe auch Kolumne vom 23.04.2017 – in der Alpenrepublik kriegen mehr und mehr Oberwasser. Das ganze wird als Teil eines sogenannten Integrationspaketes verkauft bzw. verbrämt. Nur die Grünen waren aus guten Gründen dagegen; die Nein-Stimme der FPÖ resultierte dagegen eher aus dem (geheimen) Wunsch, diese brandgefährlichen schwarzen Islam-Weiber am liebsten gleich standrechtlich erschießen zu dürfen.

Die rot-weiße Fahne flattert uns voran. Waren die Franzosen zwar auch Vorreiter auf diesem unsäglichen Irrweg, steht jetzt durchaus zu befürchten, daß wir es früher oder später – vielleicht sogar auf Initiative der hilflos vor sich hingschlingernden SPD auf der Suche nach Stimmen bei den Aufgebrachten am Rande – dem ehemaligen Waffenbruder gleichtun. Da mögen allerdings die FDP und Grünen vor sein!

Woher kommt der aktuelle Hang zu Intoleranz und Hysterie? Von den ohnehin nur wenigen vollverschleierten Frauen geht zumindest bisher keinerlei Gefahr aus. Wir kriminalisieren also diese (armen) Frauen und treiben sie, anstatt sich mit ihnen zu konfrontieren – wo sind eigentlich unser Vertrauen in ein gutes Vorbild und unsere, denn gut‘ Ding will auch bei der Integration Weile haben, Geduld geblieben? – und bestenfalls sogar auseinanderzusetzen, zusätzlich in die Isolation. Damit ist niemandem geholfen, außer daß die aufgebrachte blöde Volksseele beruhigt wird. Der rechte Wutbürger diktiert also der Regierung, wie sie Freiheit buchstabieren soll und darf. Und der mehrheits- und machterhaltsfixierte Politiker läßt sich beinahe widerstandslos vor deren Karren spannen und verhökert nach und nach die Grundwerte unserer freien Demokratien, ohne auch nur den ernsthaften Versuch zu unternehmen, dem fehlgeleiteten Volk zu erklären, wo die Grenzen des Mach- und Wünschbaren liegen, damit wir das erhalten, was uns seit über siebzig Jahren friedlich und groß gemacht hat.

Die braunen Wolken am Horizont mehren sich. Wehret den Anfängen, wenn wir nicht alle demnächst im Scheiße-Regen stehen wollen. Übrigens kaufe ich mir demnächst wohl eine flotte  Burka für den – wenn ich da überhaupt noch hin will – nächsten Österreichbesuch, solange sie noch legal erhältlich sind. Und das Freihändigfahren lasse ich mir ohnehin nicht vermiesen und nehmen.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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wolfsgeheul.eu vom 17.05.2017

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Auf ein Wort! „Nazi-Schlampe“!

Darf man das sagen? Na, ja! Auf sehr viele Frauen im Umfeld von Neonazis trifft diese Bezeichnung sicherlich zu. Eigentlich ist sie dann sogar tautologisch, weil „weiblicher Nazi“ die Schlampe oft genauso impliziert wie der Nazi an sich die Dumm- oder zumindest Verbohrtheit, so daß zum Beispiel „Nazi-Dummkopf“ ebenfalls doppelt gemoppelt ist.

Nun hat das Landgericht Hamburg wohl richtigerweise entschieden, dem Unterlassungsbegehren von AfD-Frontfrau Weidel gegen diese Titulierung eine Abfuhr zu erteilen, maßgeblich mit der Begründung, daß sie als exponierte Person mit ihrer Forderung, die Politische Korrektheit gehöre auf den Müllhaufen der Geschichte, genau eine solche Reaktion wie die des NDR-Satirikers Ehring herausgefordert habe und deshalb hinnehmen müsse. Satire, die eben nicht zusammenhanglos als reines Schmähen daherkommt, steht unter Freiheit. Das ist ein hohes Gut. Interessant ist übrigens, daß – man muß natürlich zunächst die Entscheidung, die noch nicht verfügbar ist, im Gesamtwortlaut lesen – zumindest in der Presse nicht die Wertung der Bezeichnung als „Nazi“ diskutiert und kommentiert wird.

Grundsätzlich bleibt es aber dabei, daß der Begriff „Schlampe“ in Bezug auf Frauen den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Insofern stellt die jetzige Beurteilung aus Hamburg in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung keinen Freifahrtschein dar. Allenfalls Frauen, die sich warum auch immer selbst so titulieren, kann man dieserart nicht beleidigen. Das ist nicht anders als bei einer Prostituierten, der man – seit der Begriff salonfähig geworden ist und von solchen selbst benutzt wird –  „Nutte“ entgegen- oder hinterherruft. Bei allen anderen Frauen ist es eine Beleidigung, egal wie nuttig die Angesprochene daherkommt oder sich geriert. Ob „Nazi“ beleidigend ist, hängt dagegen von den Umständen des Einzelfalles ab.

Es ist also keineswegs so, daß die Abkehr von Political Correctness Beschimpfungen jeglicher Art bei Straffreiheit Tür und Tor öffnet. Das Strafrecht wird dadurch nämlich nicht außer Kraft gesetzt. Insofern liegt der NDR falsch, der sich im Vorfeld der Gerichtsverhandlung wie folgt geäußert hat:

„Mit seiner satirischen Überspitzung zeigt er die Konsequenzen dieser Forderung, dass nämlich ohne politische Korrektheit die Beschimpfung von Menschen wieder salonfähig werden könnte“.

Immer wieder kann ich nur meine Forderung erneuern, daß man Kommentare und Einlassungen zu juristischen Sachverhalten besser Fachkundigen überlassen sollte.

Es sei also davor gewarnt, Dr. Alice Weidel fürderhin als Nazi-Schlampe zu bezeichnen. Mögen die Gründe dafür auch noch so gut sein.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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