wolfsgeheul.eu vom 30.11.2016

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Eine unabhängige Presse sichert unsere Freiheit und gibt den Menschen die Möglichkeit, sich frei zu informieren. Dieser systemerhaltenden Funktion kommt sie aber augenscheinlich nicht immer mehr in ausreichendem Maße nach und trägt deshalb eine gehörige Mitschuld an der aufkeimenden Unzufriedenheit in unserer Gesellschaft, selbst wenn zu unterstellen ist, daß die tumben Schreihälse gegen die „Lügenpresse“ kaum des Lesens mächtig sind und damit gerade respektable Zeitungen ohnehin nicht konsumieren.

Trotzdem erscheint die Frage berechtigt, was von der Unabhängigkeit von Presseorganen zu halten ist, die – pars pro toto – wie die FAZ in ihrem „Technik und Motor“-Teil folgenden redaktionellen Hinweis abdrucken:

„Ein Teil der in Technik und Motor besprochenen Produkte wurde der Redaktion von den Unternehmen zu Testzwecken zur Verfügung gestellt oder auf Reisen, zu denen Journalisten eingeladen wurden, präsentiert.“

Ja, leider! Zu ergänzen wäre ehrlicherweise, daß der Rest aus zumeist einfältigen, immer spießiger werdenden Meinungen und ungeprüft übernommenen Pressetexten zusammengestöpselt ist. Die Nostalgiker erinnern sich wenigstens an ein gehöriges Lesevergnügen dieser Dienstagsbeilage, aber selbst das ist weitestgehend vergangen. Da waren aber noch Genießer, Enthusiasten und Schreibakrobaten am Werke und nicht industriespeichelleckende Legastheniker, die ihr Reihenhäuschen für den Mittelpunkt der Welt halten.

Ein weiters Beispiel gefällig? In der letzten Ausgabe wird halbseitig der größte SUV-Panzer „Q 7“ von Audi als Plug-in-Hybrid mit Diesel und Allradantrieb „getestet“. Daß die unförmige Karre quasi designfrei und überteuert ist sowie trotz ihrer immensen Größe lediglich fünf Personen Platz bietet wird zwar erwähnt, aber ansonsten fehlen gänzlich kritische Worte zur grundsätzlichen Berechtigung solcher 2,5 Tonnen schweren Riesenschiffe. Statt dessen darf man lesen, wie der Autor Holger Apfel offenbar tagelang stolz seine Blagen mit diesem Auto zur Schule gefahren hat und sich für die souveräne Fahrweise – keine Kunst, denn wer einmal LKW gefahren hat, wie ich, weiß um das Gefühl – dieses Autos begeistert.

So ein Artikel ist genauso überflüssig wie der damalige zur lächerlichen Klafs-Sauna(s. Kolumne vom 07.07.2016) und leider viele andere. Da könnte man gleich Audi-Werbetexte abdrucken. Der einzige Unterschied wäre, daß die wegen ihrer teuren Designabteilung fälschlicherweise davon ausgehen, daß ihre Produkte sehr wohl eine erkennbare Gestaltung aufweisen.

Wofür werde ich eigentlich Journalist? Um mich mit weit über dem eigenen, privaten Budget liegenden Reisen, Luxushotels, edlem Essen, ausreichend Nobelalkohol und Nutten zum willfährigen Sprachrohr der Industrie machen zu lassen!?

Und was bedeutet diese Tendenz für den übrigen Journalismus? Läßt der sich ebenso beglücken und beeinflussen?

Dabei ist es so einfach! Wer sich nicht in diese beeinflussende Gefahr begibt, kommt auch nicht darin um. Die Leser werden kritische, eigenständige Testberichte dankbar goutieren, auch wenn sie anderer Meinung sein sollten.

Also fangt doch bei bei den Technikfuzzis an. Statt die Einladung nach Kapstadt anzunehmen und die ersten Kilometer mit einem neuen, angeblich tollen Auto auf der Traumroute entlang der Zwölf Aposteln – das genießt man, wenn einem nicht wie meiner Ex-Frau ob meiner forschen Fahrweise, die die Strecke einfach herausfordert, wenn man es beherrscht, schlecht wird – übrigens auch in einem biederen Nissan Sentra, wie ich aus eigener, lange zurückliegender Erfahrung weiß –  abzuspulen, mietet euch die Kiste einfach bei Sixt und fahrt damit durch den Taunus. Weiter kommt ihr privat doch auch eher selten! Und sich fern von einem Geschmäckle zu halten und wirklich unabhängige Testberichte zu verfassen, dient unserer Freiheit und dämpft die bedauerlicherweise nicht immer unberechtigte Skepsis allem und jedem gegenüber in der Bevölkerung.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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wolfsgeheul.eu vom 29.11.2106

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Für die Galerie legen sich die farblosen Nachfolger der braunen Richter in ihren roten Roben so richtig ins Zeug.

Kostet sie ja nichts und bringt eine gute Presse! Und es trifft ohnehin nur einen wohl sowieso nicht haftfähigen 95-Jährigen! Da kann man leicht ein Exempel statuieren und die Justiz spät, aber gerade noch rechtzeitig insgesamt reinzuwaschen versuchen. Natürlich gehen wir – so das Signal – unnachgiebig gegen Naziunrecht vor, da scheuen wir weder Kosten noch Mühen. Wenn das doch Dr. Fritz Bauer hätte erleben dürfen, der damals von aktiven Altnazis in hochrangigen Positionen in der Rechtspflege umzingelt war, denen er leider nicht beikommen konnte, weil er auf verlorenem Posten kämpfte. Doch diese Entwicklung hätte wahrscheinlich selbst Bauer nicht gefallen, denn er wollte hauptsächlich denen ans Leder, die sich wirklich die Finger schmutzig gemacht haben, und er hat sich in Ermangelung ausreichender Erfolge auf diesem Gebiet eben nicht darauf verlegt, an deren Statt die kleinen Lichter, die Gedungenen aufs Korn zu nehmen, die, ohne ihr Zutun und daß sie hierzu tatsächlich eine Schuld träfe, lediglich zur falschen Zeit am falschen Ort waren.

Wenn der Bundesgerichtshof jetzt mit einem wohlfeilen Beschluß die Revisonsanträge in Sachen Oskar Gröning zurückweist und damit das Urteil gegen ihn rechtskräftig werden läßt, dann zementiert er eine meines Erachtens(s. Kolumnen vom 27.04 und 16.07.2015 sowie 17.06.2016) unhaltbare Rechtsansicht, damit ein paar wenige weitere Schauprozesse mit Verurteilung möglich sind, bevor die letzten unfreiwilligen Kriegsteilnehmer vom Alter dahingerafft sein werden.

Die Entscheidung eröffnet im übrigen eine weitere interessante, aber eigentlich groteske Möglichkeit, nämlich die, nahezu jeden lebenden Alten, der die Nazizeit noch als Erwachsener mitmachen mußte, unter Anklage zu stellen und zu verurteilen, denn was auch immer er damals getan hat, es stellte mehr oder weniger einen wie auch immer gearteten Beitrag zum Erhalt der Tötungsmaschinerie dar. Sollte ich meiner Mutter(Jahrgang 25) gar noch zur Auswanderung nach Südamerika raten? Selbst Widerständler wären gegebenenfalls zu belangen, da ihr Widerstand ja nachweislich erfolglos war. Und wer zu blöd und/oder zu feige gewesen ist, den Diktator zu erschießen, gehört doch definitiv für dieses klägliche Versagen auch heute noch hinter Schloß und Riegel.

Aber damit nicht genug. Auch die zu Zeiten der roten Diktatur bereits adulten Ostdeutschen haben sich dann dieserart schuldig gemacht. Brächten wir diese ebenfalls in den Knast, könnte man vielleicht sogar zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen und gleichzeitig das Pegida- und AfD-Problem maßgeblich lösen.

Solch‘ abwegige Überlegungen zeigen deutlich, wie weltfremd und überheblich die Haltung des BGH vom sicheren grünen Tisch aus ist. Keiner der Richter – diese Behauptung wage ich – hätte sich an Grönings Stelle anders verhalten, denn deren Mut stellt das Ergebnis unserer freien Gesellschaft dar. In Unterdrückungsregimen dagegen erkaltet Heldentum sehr schnell und schlägt nicht selten nicht nur in Mitläufer-, sondern sogar in Mittätertum um, wie unzählige Beispiele gerade aus der Justiz belegen. Aber selbst solch‘ regimetreues Auftreten war an der Heimatfront allemal komfortabler als dort, wo tatsächlich geschossen, gemordet und gestorben wurde. Schreibtischtäter haben halt immer etwas ekelhafteres, selbst wenn nie echtes Blut an ihren Fingern geklebt hat.

Die Taten eines Unrechtsstaates lassen sich eben überwiegend nur an dessen ranghöchsten Verantwortlichen sühnen, denn das Volk hat, selbst wenn man ihm den Vorwurf nicht ersparen kann, zu Zeiten, als ein Umschwenken und Verhindern eventuell noch möglich war, nicht eingeschritten zu sein, ab einem gewissen Punkt keine Chance mehr, ohne das eigene Leben zu riskieren, den Machthabern Einhalt zu gebieten.

Das, wenn auch zähneknirschend, einzugestehen, erfordert Größe und Einsicht in die Zwänge eines unterdrückten Volkes. Diese hat der BGH vorliegend nicht bewiesen, und die ihn nun feiernde Presse gleich gar nicht. Aber wer heute ohne Schaum vor dem Mund nüchtern zu argumentieren versucht, steht ziemlich allein auf weiter Flur. Und da wundern wir uns noch über den rauer werdenden Ton in unserer Gesellschaft!?

Ein letzter Aspekt, der diese Art von Symboljustiz endgültig augenfällig macht und entlarvt, wird meinem Eindruck nach komischerweise überhaupt nicht diskutiert. Gröning ist nun endgültig wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilt worden. Und wie hoch war noch einmal seine Strafe? 4 – in Worten: vier – Jahre Haft! Warum hat eigentlich keiner seinen Revisionsantrag auf eine eindeutig viel zu geringe Strafe gestützt, die geradezu eine Beleidigung für die Opfer darstellt!?

Mit leichtem Unwohlsein sage ich

gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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