wolfsgeheul.eu vom 18.01.2018

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Das wäre ja noch schöner, wenn diesem Nazi-Schwein jetzt Gnade widerführe!

Die mit Verlaub Farce geht weiter. Zunächst wurde Oskar Gröning – siehe auch meine Kolumne vom 29.11.2016 m. w. N. – nach meiner festen Überzeugung aus rein politischen Gründen zu vier Jahren Haft verdonnert. Das Urteil ist rechtlich höchst fragwürdig und grenzt in meinen Augen an Rechtsbeugung, weil es, dem Trend seit dem Verfahren gegen Demjanjuk folgend die Mittäterschaft in unzulässiger Weise ausweitet, so daß letztlich jeder, der einem Volk in Zeiten eines Unrechtsregimes angehört, für dessen Greueltaten verantwortlich gemacht werden könnte. Aber selbst der Bundesgerichtshof hat sich den Richtern des Landgerichtes Lüneburg angeschlossen, so daß ich mit meiner Sichtweise offensichtlich (recht) allein auf weiter Flur stehe.

Jetzt geht es aber um die Frage, ob ein 96-Jähriger die Haft antreten muß. Gröning hat sich – daran muß erinnert werden -geständig und reuig gezeigt und ist insgesamt mit seiner Vergangenheit so umgegangen, daß selbst eine Betroffene wie Eva Kor sich zu einer Versöhnungsgeste veranlaßt sah. Da saß also nicht ein unverbesserlicher Alt-Nazi auf der Anklagebank, sondern ein Mensch, der unter seiner verkorksten Jugend, die er sich wahrlich nicht selbst ausgesucht hat, mutmaßlich lebenslang leiden mußte. Er gehört damit zu den vielen Traumatisierten des Nazi-Regimes und des furchtbaren Krieges mit seinen unvergleichlichen Vernichtungsexzessen. Jedem heutigen Afghanistan-Veteranen übrigens wird in vergleichbarer Situation richtigerweise umfangreiche psychologische Hilfe zuteil, die nach 1945 für niemanden zur Verfügung stand, ja noch nicht einmal in Erwägung gezogen wurde.

Muß ein Greis wie Oskar Gröning, der wider Erwarten trotzdem haftfähig zu sein scheint, also wirklich einrücken!? Ich meine nicht. Vielmehr könnte er – wie bereits früher ausgeführt – noch Gutes bewirken, wenn er seine offenbare Rüstigkeit nutzte, um als einer der wenigen lebenden Zeitzeugen zum Beispiel an Schulen den Kindern zu den verheerenden Auswirkungen von Diktaturen Rede und Antwort zu stehen. Der Oberstaatsanwalt jedenfalls hat nun sein Gnadengesuch abgelehnt. Das letzte Wort könnte aber noch der Landesjustizminister haben. Es steht jedoch zu befürchten, daß auch dortigerseits nicht der Mut aufgebracht werden wird, eine gnädige Haltung einzunehmen.

Das Ausland respektiert, ja bewundert Deutschland durchaus und zu Recht dafür, wie es alles in allem mit seiner Vergangenheit umgeht. Wie man jetzt auf den letzten Drücker aus gedungenen Mitläufern, die damals obendrein blutjung waren, Mittäter zu machen versucht, dürfte eher nicht dazugehören. Es regiert eben einmal mehr der deutsche Übereifer, der gerade nicht zu den geschätzten Eigenschaften des Deutschen gezählt wird.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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wolfsgeheul.eu vom 07.01.2018

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Bleibt ein Schrank ein Schrank, auch wenn er sich zu Brennholz verarbeiten läßt?

Ist ein Krokodil noch ein Krokodil, selbst wenn es in eine Birkin Bag verwandelt wird?

Wohl nicht!

Eine Persil-Tonne – sie gibt es, so glaube ich, nicht mehr – allerdings bleibt eine solche, auch wenn sie – liebe Kinder, das war früher üblich – beklebt, ihres Henkels beraubt und zum Papierkorb umfunktioniert wird.

Es steht zu vermuten, daß all‘ das auch der Bundesgerichtshof so sehen würde. Allerdings ist eher keine Fallkonstellation denkbar, in der solch lächerliche Fragen zur Beantwortung überhaupt vor dieses ehrenvolle Haus gelangen könnten.

Wenn aber die Genderquerulanten ihr Unwesen treiben, sind selbst die unsinnigsten Verfahren möglich. Dann muß der oberste Spruchkörper mutmaßlich mit der Faust in der Tasche darüber entscheiden, ob ein Vater, der nach seinem Zeugungsakt mit allen finalen Konsequenzen beschnitten und zur Frau umgestaltet wird, auf diese Weise zur Mutter mutiert. Zum Glück hat er das Ansinnen dieses transsexuellen Spinners auf entsprechende Umschreibung beim Standesamt abgeschmettert.

Es steht jedoch in den Sternen, ob diesem logischen und vernünftigen Votum lange Haltbarkeit beschieden sein wird. Wer nämlich den feststehenden Begriff der Ehe(s. auch Kolumne vom 30.06.2017) ohne Not und widersinnig aufweicht und erweitert, kann sich eigentlich nicht mehr darauf berufen, daß ein Vater immer ein Mann sein muß. Warten wir also ab!

Unser schöner Rechtsstaat wird zunehmend von verbohrten Idioten vorgeführt, denen seit ewigen Zeiten und weltweit gültige sprachliche Festlegungen vollkommen egal sind. Und es finden sich immer mehr Menschen, die einen solchen Blödsinn befürworten oder sich ihm kampflos ergeben.

Der Nihilismus feiert so fröhliche Urständ. Nichts gilt mehr als gesichert. Wir bewegen uns zunehmend auf schwankendem Grund, wo doch in unsicheren Zeiten Festigkeit dringend gefragt wäre.

Trotzdem wünsche ich einen festen Schlaf und eine

gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

P. S.: Ein türkisches Zuchthaus bleibt aber jedenfalls ein solches, selbst wenn in ihm Unschuldige einsitzen. #FreeDeniz – 328 Tage in Unfreiheit -!

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