wolfsgeheul.eu vom 01.08.2017

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„Herr Meyer, was bedauern Sie in Ihrem bisherigen Leben am meisten?“

„Daß ich nicht schon immer dreilagiges Toilettenpapier benutzt habe.“

Die Welt spricht gerne über Luxus( definiert nach Wahrig als: „den normalen Lebensstandard überschreitender Aufwand, Verschwendung, Prunk“). Da geht es um große Häuser und Pools, exotisches Reisen, ausgefallenes Essen, schnelle Autos oder Yachten, teure Accessoires etc.! Wenn man einmal davon absieht, daß, was zumeist gerne vergessen wird, das luxuriöseste Geschenk die Gesundheit darstellt, wird überwiegend in diesen Kategorien gedacht. Alltag und Luxus bringen viele gar nicht zusammen. Dabei ist zum Beispiel allein schon jede freizeitliche Bewegung in der Natur – besonders privilegiert beispielsweise in Form der Ausübung des Golfsportes – ein verschwenderisch schöner Moment.

Aber so etwas Profanes wie Toilettenpapier gehört wohl jedenfalls nicht dazu, zumal es mit einer notwendigen und beiweitem nicht immer erbaulichen Verrichtung im Zusammenhang steht!? Oh doch! Gerade weil sie, wenn es gut läuft, jeden Tag begleitet, stellt die Defäkation nicht nur biologisch-medizinisch mit das Wichtigste dar, was es im tierisch-menschlichen Leben gibt. Und wer da spart, der spart im wahrsten Sinne des Wortes am falschen Ende. Denn wer hierbei – egal ob er ein Dreisterne-Menü oder einen Big Mac zu Grabe trägt – unnötige Risiken eingeht und Unannehmlichkeiten in Kauf nimmt, versaut – auch hier wieder im wahren Wortsinne – sich den gesamten Tagesablauf.

Luxus sind auch das Lächeln, der Sonnenuntergang, die angenehme Begegnung, das Meeresrauschen und das nette Gespräch. Genauso wie der kühle Rosé an einem lauen Sommerabend! Und so weiter und so fort!

Wer also den Luxus im Alltag erkennt, ihm Aufmerksamkeit schenkt und ihn zuläßt, wird verschwenderisch reiche Ernte einfahren und prunkvoll durchs Leben schreiten. Es ist einfacher, als gemeinhin gedacht wird! Und jeder kann ihn sich leisten.

Aller guten Dinge sind drei! Ein Hoch auf den Luxus! Dreilagig Hoch!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

 

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wolfsgeheul.eu vom 28.06.2018

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Artikel 16 Absatz 1 der UN-Menschenrechtscharta lautet:

„Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.“

Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention formuliert es so:

„Männer und Frauen im heiratsfähigen Alter haben das Recht, nach den innerstaatlichen Gesetzen, welche die Ausübung dieses Rechts regeln, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen.“

Der Wahrig führt aus:

„Durch Sitte od. Gesetz anerkannte Geschlechts- und Lebensgemeinschaft zwischen Mann u. Frau“.

Alle Weltreligionen kennen den Begriff „Ehe“ und verstehen ihn alleinig so.

Entsprechend verzichten sowohl das Grundgesetz als auch das Bürgerliche Gesetzbuch in Deutschland bewußt auf eine Legaldefinition; beide setzen die einzig bekannte und anerkannte Bedeutung des Wortes sowie des Institutes „Ehe“ voraus.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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