wolfsgeheul.eu vom 29.11.2106

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Für die Galerie legen sich die farblosen Nachfolger der braunen Richter in ihren roten Roben so richtig ins Zeug.

Kostet sie ja nichts und bringt eine gute Presse! Und es trifft ohnehin nur einen wohl sowieso nicht haftfähigen 95-Jährigen! Da kann man leicht ein Exempel statuieren und die Justiz spät, aber gerade noch rechtzeitig insgesamt reinzuwaschen versuchen. Natürlich gehen wir – so das Signal – unnachgiebig gegen Naziunrecht vor, da scheuen wir weder Kosten noch Mühen. Wenn das doch Dr. Fritz Bauer hätte erleben dürfen, der damals von aktiven Altnazis in hochrangigen Positionen in der Rechtspflege umzingelt war, denen er leider nicht beikommen konnte, weil er auf verlorenem Posten kämpfte. Doch diese Entwicklung hätte wahrscheinlich selbst Bauer nicht gefallen, denn er wollte hauptsächlich denen ans Leder, die sich wirklich die Finger schmutzig gemacht haben, und er hat sich in Ermangelung ausreichender Erfolge auf diesem Gebiet eben nicht darauf verlegt, an deren Statt die kleinen Lichter, die Gedungenen aufs Korn zu nehmen, die, ohne ihr Zutun und daß sie hierzu tatsächlich eine Schuld träfe, lediglich zur falschen Zeit am falschen Ort waren.

Wenn der Bundesgerichtshof jetzt mit einem wohlfeilen Beschluß die Revisonsanträge in Sachen Oskar Gröning zurückweist und damit das Urteil gegen ihn rechtskräftig werden läßt, dann zementiert er eine meines Erachtens(s. Kolumnen vom 27.04 und 16.07.2015 sowie 17.06.2016) unhaltbare Rechtsansicht, damit ein paar wenige weitere Schauprozesse mit Verurteilung möglich sind, bevor die letzten unfreiwilligen Kriegsteilnehmer vom Alter dahingerafft sein werden.

Die Entscheidung eröffnet im übrigen eine weitere interessante, aber eigentlich groteske Möglichkeit, nämlich die, nahezu jeden lebenden Alten, der die Nazizeit noch als Erwachsener mitmachen mußte, unter Anklage zu stellen und zu verurteilen, denn was auch immer er damals getan hat, es stellte mehr oder weniger einen wie auch immer gearteten Beitrag zum Erhalt der Tötungsmaschinerie dar. Sollte ich meiner Mutter(Jahrgang 25) gar noch zur Auswanderung nach Südamerika raten? Selbst Widerständler wären gegebenenfalls zu belangen, da ihr Widerstand ja nachweislich erfolglos war. Und wer zu blöd und/oder zu feige gewesen ist, den Diktator zu erschießen, gehört doch definitiv für dieses klägliche Versagen auch heute noch hinter Schloß und Riegel.

Aber damit nicht genug. Auch die zu Zeiten der roten Diktatur bereits adulten Ostdeutschen haben sich dann dieserart schuldig gemacht. Brächten wir diese ebenfalls in den Knast, könnte man vielleicht sogar zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen und gleichzeitig das Pegida- und AfD-Problem maßgeblich lösen.

Solch‘ abwegige Überlegungen zeigen deutlich, wie weltfremd und überheblich die Haltung des BGH vom sicheren grünen Tisch aus ist. Keiner der Richter – diese Behauptung wage ich – hätte sich an Grönings Stelle anders verhalten, denn deren Mut stellt das Ergebnis unserer freien Gesellschaft dar. In Unterdrückungsregimen dagegen erkaltet Heldentum sehr schnell und schlägt nicht selten nicht nur in Mitläufer-, sondern sogar in Mittätertum um, wie unzählige Beispiele gerade aus der Justiz belegen. Aber selbst solch‘ regimetreues Auftreten war an der Heimatfront allemal komfortabler als dort, wo tatsächlich geschossen, gemordet und gestorben wurde. Schreibtischtäter haben halt immer etwas ekelhafteres, selbst wenn nie echtes Blut an ihren Fingern geklebt hat.

Die Taten eines Unrechtsstaates lassen sich eben überwiegend nur an dessen ranghöchsten Verantwortlichen sühnen, denn das Volk hat, selbst wenn man ihm den Vorwurf nicht ersparen kann, zu Zeiten, als ein Umschwenken und Verhindern eventuell noch möglich war, nicht eingeschritten zu sein, ab einem gewissen Punkt keine Chance mehr, ohne das eigene Leben zu riskieren, den Machthabern Einhalt zu gebieten.

Das, wenn auch zähneknirschend, einzugestehen, erfordert Größe und Einsicht in die Zwänge eines unterdrückten Volkes. Diese hat der BGH vorliegend nicht bewiesen, und die ihn nun feiernde Presse gleich gar nicht. Aber wer heute ohne Schaum vor dem Mund nüchtern zu argumentieren versucht, steht ziemlich allein auf weiter Flur. Und da wundern wir uns noch über den rauer werdenden Ton in unserer Gesellschaft!?

Ein letzter Aspekt, der diese Art von Symboljustiz endgültig augenfällig macht und entlarvt, wird meinem Eindruck nach komischerweise überhaupt nicht diskutiert. Gröning ist nun endgültig wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilt worden. Und wie hoch war noch einmal seine Strafe? 4 – in Worten: vier – Jahre Haft! Warum hat eigentlich keiner seinen Revisionsantrag auf eine eindeutig viel zu geringe Strafe gestützt, die geradezu eine Beleidigung für die Opfer darstellt!?

Mit leichtem Unwohlsein sage ich

gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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wolfsgeheul.eu vom 12.05.2015

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Zu meiner Kolumne vom 29.04.2015 finden sich leider quasi täglich neue Beweise. Heute konnte ich auf einer Autofahrt im ansonsten durchaus noch vorbildlichen „Mittagsmagazin“ auf WDR 2 folgendes hören: “ Nach Informationen der WDR-Wirtschaftsredaktion zufolge…….“. Doppelt gemoppelt hält nicht immer besser, was es verspricht. Es war aber leider kein Versprecher in einem Live-Gespräch, sondern ein gesprochener Kommentar. Man hätte es besser wissen und machen können.

Aber etwas anderes ist mir wichtiger. Auf Seite eins des heutigen Feuilletons der FAZ versucht der 84-jährige Ex-Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde – ein namhafter deutscher Jurist und als SPD-Mitglied über die Partei in das BVerfG gesegelt – die DDR von der in meinen Augen absolut korrekten und berechtigten Bezeichnung als „Unrechtsstaat“ lax gesagt reinzuwaschen. Der Artikel sei zur Lektüre empfohlen, da ich ihn nicht vollständig zitieren kann.

Ausgangspunkt des Autors ist eine Standarddefinition des deutschen Rechtsphilosophen Friedrich Julius Stahl(1802-1861), die wie folgt lautet:“Der Staat soll Rechtsstaat sein; er soll die Bahnen und Grenzen seiner Wirksamkeit wie die freie Sphäre seiner Bürger in der Weise des Rechts genau bestimmen und unverbrüchlich sichern.“. Hier käme zur Entlastung der DDR vom Vorwurf des Unrechtsstaates nur die Möglichkeit in Frage, zu unterstellen, daß die DDR keinerlei Bürgerfreiheiten zugestanden hätte, die sie dann auch nicht unverbrüchlich hätte sichern müssen. Das will aber noch nicht einmal ich behaupten. Außerdem sieht Stahl Bürgerfreiheiten meines Erachtens als conditio sine qua non für einen Rechtsstaat an, so daß eine solche Annahme ohnehin schon keinen Rechtsstaat mehr determinieren kann. Welche Freiheiten der DDR-Bürger also auch immer genoß, er konnte angesichts der flächendeckenden staatlichen Bespitzelung leider niemals darauf vertrauen, daß Freiheiten, die er sich nahm – zum Beispiel nur einen Ausreiseantrag zu stellen -, nicht zu eigener oder zur Unfreiheit seiner Angehörigen führen könnten. Der Staat konnte wegen fehlender Unabhängigkeit der Richter und nicht vorhandener wirklich freier Advokaten willkürlich und nach Gutdünken handeln  Also könnte man bereits hier aufhören und einen Haken an das Unrechtsstaat-Siegel machen. Davon läßt sich der alte Herr aber nicht abhalten. Böckenförde führt dann aus, daß Rechtsstaat nicht gleichzusetzen ist mit „Gerechtigkeitsstaat“. Das hat auch nie jemand behauptet. Recht ist ethisches Minimum und kann Unschärfen, zum Beispiel wenn etwas im Zivil- oder im Strafrecht nicht beweisbar ist, nicht verhindern. Deswegen bekommt man vor Gericht auch „nur“ Recht und nicht immer „Gerechtigkeit“. In der DDR aber konnte man noch nicht einmal sicher sein, Recht zu bekommen, wenn man Recht hatte. Ensprechend zum zweitenmal Schluß der Debatte? Nein, beleibe nicht! Jetzt entlastet der Ex-Richter die DDR von einem Vorwurf, den ebenfalls niemand erhoben hat, nämlich dem, der Staat habe Ungerechtigkeit geradezu angestrebt. Erstens  ist die Kategorie „Ungerechtigkeit“ wie oben gesagt als Voraussetzung eines Rechtsstaates nicht zwingend, ja praktisch irrelevant. Zweitens hat auch keiner bisher die Behauptung aufgestellt, daß es in einem Unrechtsstaat keine Gerechtigkeit hätte geben dürfen und können. Weiterhin gelingt es dem Autor nicht, daß die DDR ihren Kopf aus der Unrechtsstaatschlinge ziehen kann. Ganz zum Schluß ahnt man, was den Richter a. D. überhaupt bewogen hat, mutmaßlich und hoffentlich wider besseres Wissen das Unmögliche zu versuchen, wenn er nämlich sagt, daß der Vorwurf die DDR-Nostalgie nur befördere und eine „globale Abqualifizierung der DDR als Unrechtsstaat“ beim Zusammenwachsen des neuen Staates nicht weiterhelfe.

Er will nur Befindlichkeiten niederringen und Hindernisse vorm Zusammenwachsen beseitigen. Also macht er Politik und deklamiert keine haltbare juristische Meinung. Was soll der Unsinn!? Ein Staat, in und unter dem massives Unrecht geschieht, wie Böckenförde durchaus zugesteht, ist ein Unrechtsstaat, der im Sinne der steuerrechtlichen Abfärbetheorie dadurch unverrückbar seinen Rechtsstaatlichkeitsstatus, den die DDR aber auch ansonsten aus vielerlei Gründe niemals für sich beanspruchen konnte, verliert, ganz unabhängig davon, ob es in Teilen Recht und von mir aus sogar Gerechtigkeit gab. Da hilft es nichts, dem Deutschen aus dem Osten Brei um den Bart zu schmieren. Das muß klar gesagt werden. Außerdem verstehen die Nostalgiker ohnehin kein gutes Argument, sie sind verblendet und hoffentlich in der Minderheit. Die Mehrheit muß man woanders abholen, und es sollte auch möglich sein. Denn eigentlich haben doch die Ostdeutschen die DDR zu Fall gebracht. Sie werden gewußt haben warum und wollten bestimmt nicht den „Rechtsstaat DDR“ überwinden.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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