wolfsgeheul.eu vom 17.02.2016

0
0

Auch auf die Gefahr hin, daß ich mich wiederhole, muß ich erneut einen Verzweiflungsruf loswerden: „Der Osten entwickelt sich möglicherweise zum Sargnagel der Bundesrepublik!“. Die AfD ist mit den Kommunisten im Aufwind. Die aktuelle Umfrage für Sachsen-Anhalt ergibt 17 Prozent für die Rechs- und 20 für die Linksextremisten.

Wer dachte, die AfD hätte mit ihren Schießbefehlforderungen eine Grenze überschritten und nachhaltig Schaden genommen, sieht sich drastisch getäuscht. Im Gegenteil! Die ehemals eingesperrten Ex-DDR-Bürger, die von ihren dazu gedungenen Landsleuten damals erschossen worden wären, hätten sie versucht, ihr Land zu verlassen, jubeln diesen Parolen in großer Zahl zu. Es zeigt sich dasselbe Phänomen wie bei den Altnazis nach dem Krieg, daß nämlich, in der Freiheit angekommen, der unter einer Diktatur deformierte Mensch offenbar nichts besseres zu tun hat, als zu glauben, daß bei Adolf und Erich doch nicht alles schlecht war.

Während ich aber sonst bemüht bin, immer auch eine konstruktive Idee zu postulieren, wie man des Problemes Herr werden könnte, wähne ich mich hier manches Mal am Ende meines Lateins. Morgenstern hilf: „Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.“. Es wäre doch ein Treppenwitz der Geschichte, schnürte die von allen ersehnte und gefeierte Wiedervereinigung über kurz oder lang unserem Rechtsstaat und unserer freiheitlichen Demokratie die Luft ab, und übernähmen die roten und braunen Faschisten wieder das Ruder. Ja, ich weiß, Herr Brecht: „Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Schlächter selber.“! Aber warum sind die Ostdeutschen in solch‘ signifikantem Ausmaß dümmer als ihre westlichen Brüder? Ach klar! Sie sind gar nicht dümmer, aber halt noch viel näher dran am Unterdrückungstaat und haben noch kein ausgewogenes und unverhandelbares positives Urteil zum Rechtsstaat entwickeln können. Was jedoch haben wir dann in den letzten 25 Jahren versäumt? In der Hauptsache sicherlich, eine vorbehaltlose Durchmischung und gegenseitige Kenntnis und Akzeptanz der beiden deutschen Völker zu erreichen! Da sind alle gefordert, schleunigst das Unterlassene nachzuholen. Und der Westen ist aufgerufen, klare und vernünftige Signale zu setzen, daß heißt die Faschisten in toto mit Verachtung zu strafen und sie nicht zu wählen. Es reicht nicht, wenn bei den Lantagswahlen für Mainz und Stuttgart die AfD und Die Linke maßgeblich schlechtere Ergebnisse erzielen als in Sachsen-Anhalt. In den westlichen Bundesländern muß geschlossen demonstriert werden, daß Extremisten in Deutschland nicht den Hauch einer Chance haben, nachhaltig einen Fuß in die Tür zu bekommen. Denn eines scheint doch sicher: Den Sachsen war die NPD im Landtag eine Schmach, und sie haben drei Kreuze gemacht, als sie sie nach zwei Legislaturen wieder los waren. Da müssen dann aber die anderen, insbesondere die westlichen Bundesländer mit gutem Beispiel vorangehen. Und es muß jedem Deppen endlich klar werden, daß Die Linke in ihrer jetztigen Struktur keinen Deut besser ist als die AfD. Die roten Faschisten dürfen nicht länger salonfähiger sein als die braunen.

Also ran an den Speck! Zeigt den immer noch verwirrten Ossis, wo es lang geht. Denn eines mögen die dortigen Menschen, die sich ohnehin bis heute nicht gleichwertig fühlen, überhaupt nicht, daß man sie nämlich berechtigt in die Ecke stellen und sich verächtlich über sie machen kann. Dafür sind sie viel zu ehrgeizig und haben doch auch nach der Wende gezeigt, zu welch‘ großartigen Leistungen sie aus dem Stand in der Lage sind.

Packen wir sie bei der Ehre, fordern wir sie heraus, indem wir vorbildhaft demonstrieren, wie gutes demokratisches Benehmen und Verhalten funktioniert. Sie werden uns schneller und besser nacheifern, als das manch‘ doofem Wessi lieb sein kann und wird.

Die Zukunft der Republik entscheidet sich also nicht im Osten, und wir scheitern auch nicht an ihm, wenn der Westen standhaft bleibt und nicht wegen des bißchen Sturms direkt wutbürgerlich umfällt.

Glück auf!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

0
0

wolfsgeheul.eu vom 22.12.2015

0
0

Augen auf beim Baden im nächsten Sommer insbesondere im Bereich des Landkreises Barnim in Brandenburg! Der dort ansässige und politisch als NPD-Mandatsträger tätige Sachse, Marcel Zech, ist heute vor dem Amtsgericht Oranienburg im beschleunigten Verfahren(nur bei Verurteilung zu einer Strafe bis zu einem Jahr möglich) wegen Volksverhetzung(Strafmaß der hier betroffenen Tatvariante bis zu fünf Jahre) zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Grund: Er hat ein Arschgeweih der besonderen Art tätowiert, welches unter einer dem Torgebäude mit mittigem Turm des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau ähnelnden Kulisse den Spruch, der am Tor des Lagers in Buchenwald stand,  „Jedem das Seine“ trägt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Tatbegehung in Form der Billigung und/oder Verharmlosung des fabrikmäßigen Massenmordes der Nazis im Dritten Reich erfolgte durch öffentliches Auftreten des Zech nur mit Badehose bekleidet in einem Freibad, welches nach Ansicht des Gerichts offenbar geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören.

Klingt zunächst gut! Und wenn das Urteil in Rechtskraft erwachsen sollte, müßte das Badeverhalten des Zech sich drastisch ändern. Er wäre gezwungen, von Stund‘ an am besten einen Trikot-Badeanzug im Stile der Jahrhundertwende zu tragen, denn nicht das Tattoo an sich ist als Straftat gewertet worden, sondern einzig das Herzeigen. Sobald irgendwer einen korpulenten, kurzhaarigen, Hippenbart tragenden und an beiden Armen nahezu vollständig tätowierten tumben Sachsen sichtet, bitte auf seinen Steiß schauen; sollte dort besagtes Körperbild erkennbar sein, gälte es, das bestenfalls photographisch festzuhalten und sofort zur Anzeige zur bringen. Denn hier gilt nicht der römische Rechtsgrundsatz „ne bis in idem“ – also, keine zweite Verurteilung wegen derselben Sache -, sondern jedes öffentliche Zurschaustellen beinhaltet eine erneute Tatbegehung. Wenn Zech also nicht entsprechend aufpaßt, sitzt er möglicherweise bald tatsächlich deswegen im Knast.

Das läßt sich auch noch hören, denn nichts würde man sich lieber wünschen, als so einem Idioten nicht mehr in der Öffentlichkeit begegnen zu müssen. Noch besser wäre natürlich, er ließe das Tattoo aus Einsicht weglasern und der nationalsozialistischen Ideologie endgültig entsagen.

Trotzdem finde ich an dem Vorgang keinen rechten Geschmack! Leider bin ich nämlich nicht davon überzeugt, daß das Urteil einer obergerichtlichen Überprüfung standhielte. Bereits die Würdigung des Machwerkes ist kritisch. Schon der Spruch „suum cuique“ an sich ist nur dann negativ konotiert, wenn man ihn mit dem KZ Buchenwald in Verbindung bringt. Daß der Zech das wollte, dürfte außer Frage stehen, denn aus dem Gesamtbild ergibt sich, daß er es, wenn auch mit einer anderen, KZ-Kulisse in Beziehung setzt. Aber wie eindeutig ist die Gebäudezeichnung dem KZ Auschwitz-Birkenau zuzuordnen? Und selbst wenn, kann und muß die Frage erlaubt sein, wen Zech mit „Jedem“ meint. Die Nazis haben den alten Spruch in einer veränderten Bedeutung im Sinne von „Jedem, was er verdient“ verwandt. Wen will Zech also ins KZ schicken? Wie wäre es denn zum Beispiel, wenn ein Kommunist das nämliche Tattoo auf dem Körper trüge, weil er den Neonazis die Ermordung wünscht!? Ein schwieriges juristisches Terrain! Komplizierter wird es noch, wenn man fragt, ob mit dem Herzeigen der öffentliche Friede in ausreichendem Maße tatsächlich gestört worden ist und werden kann. Im vorliegenden Falle hat bis auf einen, den Photographen und Anzeigenerstatter nämlich, – sogar nach dessen Aussage – niemand daran Anstoß – wie auch, die meisten sind gar nicht in der Lage, die geschichtlichen Zusammenhänge zu erkennen und zu begreifen! – genommen. Und letztlich scheint äußerst fraglich, ob der Zech den subjektiven Tatbestand der Norm erfüllt hat. Zumindest bedingter Vorsatz in Bezug auf die objektiven Tatbestandsmerkmale muß nachweis- und vorwerfbar sein. Auch hier kann man wohl trefflich streiten.

Warum führe ich das so aus? Selbstredend geht es mir in keinster Weise um die Entlastung dieses verachtenswürdigen, offenbar vollständig enthemmten sächsischen NPD-Deppen. Aber ich bin besorgt um die Autorität unseres Rechtsstaates. Sollte der Zech das Verfahren nämlich durch die Instanzen treiben und am Ende freigesprochen werden, wäre dies eine unsagbare Blamage für die deutsche Justiz. Und dann rächte sich auch das beschleunigte Verfahren, was ich ohnehin vorliegend für unangebracht gehalten habe. Warum soll sich denn der wehrhafte Rechtsstaat ohne Not selbst maßgeblich in seinem verfügbaren Strafmaß beschneiden, wenn er zumindest die theoretische Chance hat, den Mann allein dadurch umgehend hinter Gitter zu bringen, daß er eine Strafe von mehr als zwei Jahren ausgeurteilt bekommt, die aus keinem erdenklichen Gesichtspunkt heraus mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann!? Nur nebenbei – auch wenn es hier zu weit führt – bemerkt, hätte das Gericht in Oranienburg schon vorliegend die Bewährung mit der Begründung verweigern können, daß die Verteidigung der Rechtsordung den Vollzug gebiete! Die Möglichkeiten wurden damit sogar aktuell nicht ausgeschöpft.

Was ist demnach geschehen!? Vermutlich auf Drängen der Politik wollte man ein schnelles Zeichen setzen. Vielleicht entstand das – wenn es denn Volksverhetzung ist(s. o.) – milde Urteil sogar in Absprache mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung!? „Schnell“ und „gut gemeint“ müssen aber nicht immer gut sein! Wenn sich das nicht eines fernen Tages als ein Pyrrhussieg erweisen sollte!   Hoffen wir es nicht. Und beim Baden in Brandenburg bitte erkennbaren Arschlöchern vorsorglich immer auf den verlängerten Rücken gucken und keinesfalls die Kamera vergessen!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

0
0