Für die Galerie legen sich die farblosen Nachfolger der braunen Richter in ihren roten Roben so richtig ins Zeug.
Kostet sie ja nichts und bringt eine gute Presse! Und es trifft ohnehin nur einen wohl sowieso nicht haftfähigen 95-Jährigen! Da kann man leicht ein Exempel statuieren und die Justiz spät, aber gerade noch rechtzeitig insgesamt reinzuwaschen versuchen. Natürlich gehen wir – so das Signal – unnachgiebig gegen Naziunrecht vor, da scheuen wir weder Kosten noch Mühen. Wenn das doch Dr. Fritz Bauer hätte erleben dürfen, der damals von aktiven Altnazis in hochrangigen Positionen in der Rechtspflege umzingelt war, denen er leider nicht beikommen konnte, weil er auf verlorenem Posten kämpfte. Doch diese Entwicklung hätte wahrscheinlich selbst Bauer nicht gefallen, denn er wollte hauptsächlich denen ans Leder, die sich wirklich die Finger schmutzig gemacht haben, und er hat sich in Ermangelung ausreichender Erfolge auf diesem Gebiet eben nicht darauf verlegt, an deren Statt die kleinen Lichter, die Gedungenen aufs Korn zu nehmen, die, ohne ihr Zutun und daß sie hierzu tatsächlich eine Schuld träfe, lediglich zur falschen Zeit am falschen Ort waren.
Wenn der Bundesgerichtshof jetzt mit einem wohlfeilen Beschluß die Revisonsanträge in Sachen Oskar Gröning zurückweist und damit das Urteil gegen ihn rechtskräftig werden läßt, dann zementiert er eine meines Erachtens(s. Kolumnen vom 27.04 und 16.07.2015 sowie 17.06.2016) unhaltbare Rechtsansicht, damit ein paar wenige weitere Schauprozesse mit Verurteilung möglich sind, bevor die letzten unfreiwilligen Kriegsteilnehmer vom Alter dahingerafft sein werden.
Die Entscheidung eröffnet im übrigen eine weitere interessante, aber eigentlich groteske Möglichkeit, nämlich die, nahezu jeden lebenden Alten, der die Nazizeit noch als Erwachsener mitmachen mußte, unter Anklage zu stellen und zu verurteilen, denn was auch immer er damals getan hat, es stellte mehr oder weniger einen wie auch immer gearteten Beitrag zum Erhalt der Tötungsmaschinerie dar. Sollte ich meiner Mutter(Jahrgang 25) gar noch zur Auswanderung nach Südamerika raten? Selbst Widerständler wären gegebenenfalls zu belangen, da ihr Widerstand ja nachweislich erfolglos war. Und wer zu blöd und/oder zu feige gewesen ist, den Diktator zu erschießen, gehört doch definitiv für dieses klägliche Versagen auch heute noch hinter Schloß und Riegel.
Aber damit nicht genug. Auch die zu Zeiten der roten Diktatur bereits adulten Ostdeutschen haben sich dann dieserart schuldig gemacht. Brächten wir diese ebenfalls in den Knast, könnte man vielleicht sogar zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen und gleichzeitig das Pegida- und AfD-Problem maßgeblich lösen.
Solch‘ abwegige Überlegungen zeigen deutlich, wie weltfremd und überheblich die Haltung des BGH vom sicheren grünen Tisch aus ist. Keiner der Richter – diese Behauptung wage ich – hätte sich an Grönings Stelle anders verhalten, denn deren Mut stellt das Ergebnis unserer freien Gesellschaft dar. In Unterdrückungsregimen dagegen erkaltet Heldentum sehr schnell und schlägt nicht selten nicht nur in Mitläufer-, sondern sogar in Mittätertum um, wie unzählige Beispiele gerade aus der Justiz belegen. Aber selbst solch‘ regimetreues Auftreten war an der Heimatfront allemal komfortabler als dort, wo tatsächlich geschossen, gemordet und gestorben wurde. Schreibtischtäter haben halt immer etwas ekelhafteres, selbst wenn nie echtes Blut an ihren Fingern geklebt hat.
Die Taten eines Unrechtsstaates lassen sich eben überwiegend nur an dessen ranghöchsten Verantwortlichen sühnen, denn das Volk hat, selbst wenn man ihm den Vorwurf nicht ersparen kann, zu Zeiten, als ein Umschwenken und Verhindern eventuell noch möglich war, nicht eingeschritten zu sein, ab einem gewissen Punkt keine Chance mehr, ohne das eigene Leben zu riskieren, den Machthabern Einhalt zu gebieten.
Das, wenn auch zähneknirschend, einzugestehen, erfordert Größe und Einsicht in die Zwänge eines unterdrückten Volkes. Diese hat der BGH vorliegend nicht bewiesen, und die ihn nun feiernde Presse gleich gar nicht. Aber wer heute ohne Schaum vor dem Mund nüchtern zu argumentieren versucht, steht ziemlich allein auf weiter Flur. Und da wundern wir uns noch über den rauer werdenden Ton in unserer Gesellschaft!?
Ein letzter Aspekt, der diese Art von Symboljustiz endgültig augenfällig macht und entlarvt, wird meinem Eindruck nach komischerweise überhaupt nicht diskutiert. Gröning ist nun endgültig wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilt worden. Und wie hoch war noch einmal seine Strafe? 4 – in Worten: vier – Jahre Haft! Warum hat eigentlich keiner seinen Revisionsantrag auf eine eindeutig viel zu geringe Strafe gestützt, die geradezu eine Beleidigung für die Opfer darstellt!?
Mit leichtem Unwohlsein sage ich
gute Nacht!
Ihr/Euer Wolf