wolfsgeheul.eu vom 08.01.2017

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Wenn mich Petrus in hoffentlich noch ferner Zukunft fragen wird, wie ich es mit der Luftverschmutzung gehalten habe, werde ich mit Fug und Recht antworten können, daß ich mit einer einzigen Ausnahme nur Autos mit Benzinmotor gefahren habe.

Und wenn demnächst die Diesel – ich höre schon die erbosten „Das ist Enteignung!“-Schreie – vor den Stadttoren parken müssen, werde ich fröhlich winkend ohne Mitleid an ihnen vorbeifahren. Das Leben ist eben immer unberechenbar und keiner hat eine Garantie für irgendetwas.

Die spießig-sparsame Dieselmafia mit ihren peinlichen SUV’s und alten Volvos mit Anti-Atomkraft-Aufklebern, die gleichzeitig auf die luftverpestenden Lastwagen schimpfen, geht mir schon lang gehörig auf den Geist. Schlimmer noch und geradezu kriminell ist für mich jedoch die Autoindustrie, die diesen genauso arroganten wie ignoranten Knickerköppen auch noch suggeriert hat, sie täten geradezu etwas für die Umwelt. Die diesbezüglichen Nachteile sind doch schon lange bekannt.

Es gibt aber noch Steigerungen. Jetzt zeigt nämlich eine Abgas-Studie des ICCT, das auch den VW-Diesel-Skandal aufgedeckt hat, daß sogar Selbstzünder der modernsten Generation „Euro 6“ in Personenkraftwagen in realistischer Messung auf der Straße mehr als doppelt soviel giftige Stickoxide(NOx) ausstoßen als Busse oder Lastwagen. Damit kritisierten sie, daß PKW immer noch einzig in einer Laborsituation auf dem Prüfstand getestet werden, was obendrein oft sogar mit speziellen Prototypen geschehe.

Diese Unglaublichkeit zeigt eine weitere verbrecherische Linie zur Politik auf, die national und europäisch den Autoproduzenten auf dem Kontinent kollusiv entgegenkommt und nicht nur die Grenzwerte den ökonomisch motivierten Wünschen der Industrie anpaßt, sondern obendrein alle Augen bei der Prüfung zudrückt. Die gleiche Frau Merkel, die nach Fukushima eine katastrophal übereilte und -zogene Vollbremsung in der Energieversorgung durchpaukt, schaut als Kinderlose zu, wie VW, Mercedes, BMW und Co. sich die Taschen füllen, indem sie unseren Kindern die Luft verpesten. Das ist vorsätzliche Körperverletzung.

Und der FAZ war diese unglaubliche Meldung nur eine kleine Randnotiz am Samstag im Wirtschaftsteil wert. Das kriminelle Deckmäntelchen der Nächstenliebe reicht also noch weiter und schließt unsere Presse ein. Haben die handelnden Personen denn alle keinen Nachwuchs, dem sie eine halbwegs intakte Erde hinterlassen wollen. Bigotterie kennt keine Grenzen. Pfui!

Da werden also neben den Auto-Managern viele andere in der Hölle schmoren, denn an Petrus werden sie wohl alle nicht vorbeikommen.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

 

 

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wolfsgeheul.eu vom 29.11.2106

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Für die Galerie legen sich die farblosen Nachfolger der braunen Richter in ihren roten Roben so richtig ins Zeug.

Kostet sie ja nichts und bringt eine gute Presse! Und es trifft ohnehin nur einen wohl sowieso nicht haftfähigen 95-Jährigen! Da kann man leicht ein Exempel statuieren und die Justiz spät, aber gerade noch rechtzeitig insgesamt reinzuwaschen versuchen. Natürlich gehen wir – so das Signal – unnachgiebig gegen Naziunrecht vor, da scheuen wir weder Kosten noch Mühen. Wenn das doch Dr. Fritz Bauer hätte erleben dürfen, der damals von aktiven Altnazis in hochrangigen Positionen in der Rechtspflege umzingelt war, denen er leider nicht beikommen konnte, weil er auf verlorenem Posten kämpfte. Doch diese Entwicklung hätte wahrscheinlich selbst Bauer nicht gefallen, denn er wollte hauptsächlich denen ans Leder, die sich wirklich die Finger schmutzig gemacht haben, und er hat sich in Ermangelung ausreichender Erfolge auf diesem Gebiet eben nicht darauf verlegt, an deren Statt die kleinen Lichter, die Gedungenen aufs Korn zu nehmen, die, ohne ihr Zutun und daß sie hierzu tatsächlich eine Schuld träfe, lediglich zur falschen Zeit am falschen Ort waren.

Wenn der Bundesgerichtshof jetzt mit einem wohlfeilen Beschluß die Revisonsanträge in Sachen Oskar Gröning zurückweist und damit das Urteil gegen ihn rechtskräftig werden läßt, dann zementiert er eine meines Erachtens(s. Kolumnen vom 27.04 und 16.07.2015 sowie 17.06.2016) unhaltbare Rechtsansicht, damit ein paar wenige weitere Schauprozesse mit Verurteilung möglich sind, bevor die letzten unfreiwilligen Kriegsteilnehmer vom Alter dahingerafft sein werden.

Die Entscheidung eröffnet im übrigen eine weitere interessante, aber eigentlich groteske Möglichkeit, nämlich die, nahezu jeden lebenden Alten, der die Nazizeit noch als Erwachsener mitmachen mußte, unter Anklage zu stellen und zu verurteilen, denn was auch immer er damals getan hat, es stellte mehr oder weniger einen wie auch immer gearteten Beitrag zum Erhalt der Tötungsmaschinerie dar. Sollte ich meiner Mutter(Jahrgang 25) gar noch zur Auswanderung nach Südamerika raten? Selbst Widerständler wären gegebenenfalls zu belangen, da ihr Widerstand ja nachweislich erfolglos war. Und wer zu blöd und/oder zu feige gewesen ist, den Diktator zu erschießen, gehört doch definitiv für dieses klägliche Versagen auch heute noch hinter Schloß und Riegel.

Aber damit nicht genug. Auch die zu Zeiten der roten Diktatur bereits adulten Ostdeutschen haben sich dann dieserart schuldig gemacht. Brächten wir diese ebenfalls in den Knast, könnte man vielleicht sogar zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen und gleichzeitig das Pegida- und AfD-Problem maßgeblich lösen.

Solch‘ abwegige Überlegungen zeigen deutlich, wie weltfremd und überheblich die Haltung des BGH vom sicheren grünen Tisch aus ist. Keiner der Richter – diese Behauptung wage ich – hätte sich an Grönings Stelle anders verhalten, denn deren Mut stellt das Ergebnis unserer freien Gesellschaft dar. In Unterdrückungsregimen dagegen erkaltet Heldentum sehr schnell und schlägt nicht selten nicht nur in Mitläufer-, sondern sogar in Mittätertum um, wie unzählige Beispiele gerade aus der Justiz belegen. Aber selbst solch‘ regimetreues Auftreten war an der Heimatfront allemal komfortabler als dort, wo tatsächlich geschossen, gemordet und gestorben wurde. Schreibtischtäter haben halt immer etwas ekelhafteres, selbst wenn nie echtes Blut an ihren Fingern geklebt hat.

Die Taten eines Unrechtsstaates lassen sich eben überwiegend nur an dessen ranghöchsten Verantwortlichen sühnen, denn das Volk hat, selbst wenn man ihm den Vorwurf nicht ersparen kann, zu Zeiten, als ein Umschwenken und Verhindern eventuell noch möglich war, nicht eingeschritten zu sein, ab einem gewissen Punkt keine Chance mehr, ohne das eigene Leben zu riskieren, den Machthabern Einhalt zu gebieten.

Das, wenn auch zähneknirschend, einzugestehen, erfordert Größe und Einsicht in die Zwänge eines unterdrückten Volkes. Diese hat der BGH vorliegend nicht bewiesen, und die ihn nun feiernde Presse gleich gar nicht. Aber wer heute ohne Schaum vor dem Mund nüchtern zu argumentieren versucht, steht ziemlich allein auf weiter Flur. Und da wundern wir uns noch über den rauer werdenden Ton in unserer Gesellschaft!?

Ein letzter Aspekt, der diese Art von Symboljustiz endgültig augenfällig macht und entlarvt, wird meinem Eindruck nach komischerweise überhaupt nicht diskutiert. Gröning ist nun endgültig wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilt worden. Und wie hoch war noch einmal seine Strafe? 4 – in Worten: vier – Jahre Haft! Warum hat eigentlich keiner seinen Revisionsantrag auf eine eindeutig viel zu geringe Strafe gestützt, die geradezu eine Beleidigung für die Opfer darstellt!?

Mit leichtem Unwohlsein sage ich

gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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