wolfsgeheul.eu vom 18.03.2016

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„An dem, was Sie sagen, ist nichts dran, nichts – weder vorne noch hinten noch in der Mitte.“!

Sei es als Kindergartenkind, als Schüler, als Student oder gar bereits als Berufstätiger und allgemein als vernunftbegabter Mensch, einen solchen Satz möchte man niemals hören. Diese Aussage kommentiert nämlich keine Niederlage nach Punkten, sie besiegelt ein Totalversagen.

Sinngemäß genau das mußte sich aber heute die Staatsanwaltschaft Stuttgart vom Vorsitzenden Richter Frank Maurer am dortigen Landgericht bezüglich ihrer Vorwürfe gegen Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und seinen damaligen Finanzvorstand Holger Härter wegen vermeintlicher Kursmanipulitionen Anno 2008 im Zusammenhang mit dem damaligen Übernahmeversuch von Volkswagen durch Porsche sagen lassen. Ob die Vertreter der Staatsanwaltschaft wenigstens im Erdboden versunken sind, ist nicht überliefert, wobei selbst das keine angemessene Reaktion gewesen wäre. Als einzig ehrenhaft hätte man wohl nur den sofortigen Suizid coram publico im Gerichtssaal gelten lassen können.

Nun liegt es mir fern, den Anklagevertretern im Ländle nach dem Leben zu trachten. Außerdem hätte es dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gar nicht die Richtigen getroffen. Der peinliche Ausgang dieses umfangreichen und äußerst kostenträchtigen Strafverfahrens, dessen Ermittlungen schon vor fast sieben Jahren eingeleitet worden sind, offenbart eher einen anderen Schwachpunkt unserer Staatsanwaltschaften und damit der Justiz an sich, nämlich den der – im Gegensatz zur Freiheit der Richter – Weisungsgebundenheit der dort handelnden Personen, die in der Spitze beim jeweiligen Minister der Justiz, also im Zweifel einem Politiker, zwar hierarchisch endet, über dem aber faktisch noch die Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten schwebt. Genau deshalb gibt es politisch motivierte Verfahren, die letztlich den Justizapparat mißbrauchen und lediglich dazu nutzen, um Schauprozesse zur Beruhigung von Bürgerunmut zu führen, wissend, daß man niemals siegreich sein wird. Hinzu kommen persönlich – zum Beispiel aus Neid – oder weltanschaulisch – zum Beispiel aus grundsätzlichem Haß gegen Vertreter des Kapitalismus – getriebene Anklagen, die gleichermaßen von Beginn an zum Scheitern verurteilt sind. Und die Zeche für diese programmierten Niederlagen zahlt sämtlich der Steuerzahler. Auf die Causa „Wiedeking“ übertragen bedeutet das, daß mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die im Verfahren tätigen Staatsanwälte allein auf Weisung tätig geworden sind und ihnen möglicherweise sogar positiv unterstellt werden kann, daß sie eventuell selbst gar nicht hinter der Anklage standen. Denkbar ist natürlich auch, daß sie in eigener Verbohrtheit agierten und es ihnen gelungen ist, alle Vorgesetzten zu überzeugen resp. zu täuschen, oder daß sie sich aus Überzeugung gerne vor den Karren haben spannen lassen. So oder so, ein derartiges Desaster darf nicht vorkommen.

Wie läßt sich ein solch‘ peinlicher Vorfall zukünftig vermeiden?

Zum einen plädiere ich dafür, das Justizministerium nicht mit einem Berufspolitiker, sondern immer mit einem weitestgehend unabhängigen externen Volljuristen, der als Organ der Rechtspflege, wissenschaftlich an einer Rechtsfakultät o. ä. tätig ist, zu besetzen. Ferner dürfte der für die Justiz zuständige Minister nicht vollständig der Kabinettsdisziplin und in keiner Weise der Richtlinienkompetenz unterliegen. Darüberhinaus sollte erwogen werden, das Recht zu seiner Bestellung und Abberufung aus den Händen des Ministerpräsidenten zu nehmen und an ein multiparteiliches Gremium, zum Beispiel den Ältestenrat, zu übergeben. Das alles schützte zwar nicht hundertprozentig gegen menschliches Versagen, es bewirkte aber definitiv eine weitaus größere Unabhängigkeit an der Spitze der Hierarchie.

Zum anderen sollten die Gerichte viel mehr von ihrem Recht Gebrauch machen, Anklagen nicht zuzulassen. Diese Möglichkeit wird leider zur Zeit kaum bis gar nicht genutzt, sei es aus Faulheit oder Feigheit. Im zugrundeliegenden Fall muß sich nämlich auch der Richter, der in der mündlichen Begründung des Freispruches erster Klasse so markige Worte in Richtung Staatsanwaltschaft abfeuert und für ewig in deren Poesiebücher meißelt, fragen lassen, warum er durch Zulassung der Anklage das Hauptverfahren überhaupt erst ermöglicht hat. Hinterher schlau tun und vorher alle Augen zuzudrücken ist jedenfalls nicht die feine Art und unter Organen der Rechtspflege hoffnungslos unkollegial. Die Schuld liegt demnach auf vielen Schultern, und jeder sollte sich an die eigene Nase fassen.

Die Entscheider aber sind aufgefordert, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen und geeignete Maßnahmen zu treffen, daß sich ein solches Justiz-Trauerspiel nicht wiederholt.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

P. S.: Daß die Herren Wolfgang Porsche und Ferdinand Piëch nicht als Zeugen fungiert haben, weil sie ein Aussageverweigerungsrecht für sich reklamieren konnten, will ich genausowenig verschweigen wie die Tatsache, daß selbst ich im Grunde meines Herzens nicht fest davon überzeugt bin, daß in der Übernahmeschlacht damals alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Es ist aber eben nicht alles justitiabel, und wenn etwas nicht bewiesen werden kann, muß man es halt sportlich sehen und wohl oder übel dann den aussichtslosen Kampf gar nicht erst aufnehmen.

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wolfsgeheul.eu vom 06.01.2016

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Auch wenn immer noch nicht alle Fakten zu den Silvesterereignissen in Köln vorliegen, macht sich eine Bemerkung hierzu notwendig.

Daß Männer – und im übrigen im Rahmen der Gleichberechtigung auch vice versa – hübschen Frauen hinterherschauen oder sogar einen anerkennenden Pfiff wagen, ist nicht neu, wobei letzteres vielleicht etwas aus der Mode gekommen ist. Im weitesten Sinne sind das harmlose, aus der Distanz getätigte Ehrbezeugungen, die von selbstbewußten Frauen auch als solche verstanden werden. Daß darin heute zum Teil schon eine sexuelle Belästigung gesehen wird, ist lächerlich. Zwischen Männlein und Weiblein wird immer irgendwie interagiert werden, die Lock- und Botenstoffe sowie Schlüsselreize bedingen und bewirken es. Das ganze ist natürlicher Ausfluß des Fortpflanzungstriebes und erhält – so zumindest theoretisch – die Art. Bei der Wahl der Mittel des Umeinanderwerbens spielen der Charakter, die Stufe der Zivilisiertheit, die Bildung, die Sonne und der Grad an Enthemmtheit, z. B. durch Drogen wie Alkohol, eine entscheidende Rolle. Das heißt letztlich, daß in allen Schichten alles vertreten ist. Nun mag es sein, daß sprachlich Minderbemittelte, wie 3-er BMW-Fahrer, im Nachteil sind und zu plumperem Vorgehen neigen. Auch das läßt sich aber nicht generalisieren. Man muß nur an wunderbare Auslandsromanzen aus der Jugendzeit denken, bei denen die verbale Verständigung mangels Sprachkenntnissen eine untergeordnete oder gar keine Rolle spielte. All‘ das ist bekannt, und jeder muß lernen, die Lage korrekt einzuschätzen und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen und Verhaltensweisen abzuleiten. Grenzübertritte sind weiterhin die Ausnahme, können aber leider in jedem Umfeld vorkommen. Tatsache war und ist jedoch in diesem Zusammenhange, daß trotz Gleichberechtigung in der überwiegenden Zahl der Fälle der Mann die übergriffige Rolle einnimmt. Das ist zwar animalisch erklärbar, aber für eine zivilisierte Gesellschaft nicht hinzunehmen. Deshalb ist es richtig, daß der Gesetzgeber solches Verhalten unter Strafe stellt, wobei an dieser Stelle dahinstehen kann, daß in der allgemeinen Hysterie hier in der Auslegung dessen, was nicht mehr duldbar ist, teilweise zu weit gegangen wird. Aber selbst die besten Gesetze können Taten nicht verhindern.

Um Ungemach aus dem Weg zu gehen, kann und muß man auch in gewissem Maße vorbeugen. Massenansammlungen sind per se geeignet, potentiellen Tätern Vorschub zu leisten, weil in ihnen große Anonymität herrscht und eine flächendeckende Überwachung schwierig bis unmöglich sich darstellt, Tätern sich also dort eine gute Chance bietet, unerkannt zu bleiben. Sie deshalb grundsätzlich zu meiden, kann nicht die Lösung sein. Aber es gibt bekanntermaßen gefährlichere und weniger gefährliche Orte. Der Vergnügungssuchende hat demnach zumeist die Wahl hinsichtlich des Risikogrades, den er einzugehen bereit ist. Auch dürfte es unbestreitbar sein, daß der Einzelne einer höheren Gefahr unterliegt, weshalb es immer angeraten ist, den Schutz einer Gruppe zu suchen. Und sich von zwielichtigen Gegenden und Gestalten fernzuhalten, sie zu umgehen, ihnen auszuweichen ist eine Binsenweisheit, wenn es um Selbstschutz geht. Denn der Staat und seine Sicherheitsorgane können nicht überall sein und niemals umfassende Gefahrenfreiheit garantieren. Nicht mehr und nicht weniger hat die Kölner Oberbürgermeisterin, die selbst Opfer einer unvorhersehbaren Tat geworden ist und weiß, wovon sie spricht, sinngemäß gesagt und zum Beispiel mit „Armlänge Abstand“ gemeint. Daß man jetzt schon wieder verbal über sie herfällt, zeigt, wie beschränkt der Mensch denkt und Facebook seine unsinnigen Gedanken lenkt.

Das alles aber scheint nach jetzigem Stand mit der Causa in Köln fast garnichts zu tun zu haben. Soweit bekannt, sind überwiegend die Opfer beraubt worden respektive es wurden Raubversuche unternommen. Die „Anmache“, das schlechte, plumpe Benehmen waren also vornehmlich Mittel zum Zweck. Alle Diskussionen über ein falsches Frauenbild von Migranten und/oder Einwanderern bzw. Asylanten scheinen dementsprechend an dieser Stelle weitestgehend am Thema vorbeizugehen. Hier waren Einzelpersonen oder Gangs unabhängig voneinander oder konzertiert auf Raubzug. Die Massierung des Auftretens sowie die Zahl der Taten stellen allerdings tatsächlich eine neue Dimension dar. Das gilt es, zu realisieren und zukünftig zu verhindern. Darauf muß sich die Polizei in Zukunft einrichten und Maßnahmen ersinnen, dem einen Riegel vorzuschieben. Gerade weil dieser Vorfall in diesem Ausmaße neu war, ist es eine umso größere Unverschämtheit, daß der oberste Dienstherr, Bundesinnenmisterchen Lothar de Maizière, dessen eigene politische Tätigkeit mit Fehlern gepflastert ist, über die Kölner Polizei herfällt. Es zeigt erneut, was für ein Charakterschwein er ist. Der Staat muß sich wieder Respekt verschaffen. Der unterbezahlte und offensichtlich zu oft allein gelassene Polizist, dessen Uniform erstaunlicher- und traurigerweise nicht mehr automatisch eine überwiegende Unangreifbarkeit garantiert, auf der Straße stellt dabei das kleinste Glied in der Kette dar. Er ist auf Rückendeckung dringend angewiesen. Insofern braucht es respektable Vorgesetzte und nicht solche widerlich feigen Angstbeißer wie de Maizière. Hoffentlich hält der bisher augenscheinlich untadelige Kölner Polizeipräsident, dessen Rücktritt natürlich bereits gefordert wird, durch. Stattdessen gilt die bekannte Kaufhaus-Durchsage: „Die Eltern des kleinen Lothar möchten ihren Sohn bitte (endlich!) im Kinderparadies abholen.“.

Abschließend noch ein Wort zu all‘ denen – natürlich wieder inklusive Merkel -, die nun ein hartes Durchgreifen der Justiz fordern. Erstens brauchen Ermittlungen Zeit. Und zweitens können Tatverdächtige nur dann verurteilt werden, wenn sie dingfest zu machen sind und ihnen die Tat nachgewiesen werden kann. Das bedeutet selbstredend auch, daß es den Polizisten vor Ort besser gelingen muß, die Fakten stante pede zu sichern, was wohl nur mit stärkerer Präsenz möglich sein wird. Sodann gilt der vorgegebene Strafrahmen und eine unabhängige Entscheidung des Gerichts. So war es, und so wird es sein. Da braucht es keine zusätzlichen Forderungen von politischer Seite.

Zunehmend hat man den Eindruck, als benötigte unser unfähiger politischer Populismus-Kindergarten dringend einmal Nachhilfe in Staats- und Rechtskunde, von den Defiziten beim Anstand einmal ganz zu schweigen! Setzen, sechs!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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