wolfsgeheul.eu vom 18.03.2016

0
0

„An dem, was Sie sagen, ist nichts dran, nichts – weder vorne noch hinten noch in der Mitte.“!

Sei es als Kindergartenkind, als Schüler, als Student oder gar bereits als Berufstätiger und allgemein als vernunftbegabter Mensch, einen solchen Satz möchte man niemals hören. Diese Aussage kommentiert nämlich keine Niederlage nach Punkten, sie besiegelt ein Totalversagen.

Sinngemäß genau das mußte sich aber heute die Staatsanwaltschaft Stuttgart vom Vorsitzenden Richter Frank Maurer am dortigen Landgericht bezüglich ihrer Vorwürfe gegen Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und seinen damaligen Finanzvorstand Holger Härter wegen vermeintlicher Kursmanipulitionen Anno 2008 im Zusammenhang mit dem damaligen Übernahmeversuch von Volkswagen durch Porsche sagen lassen. Ob die Vertreter der Staatsanwaltschaft wenigstens im Erdboden versunken sind, ist nicht überliefert, wobei selbst das keine angemessene Reaktion gewesen wäre. Als einzig ehrenhaft hätte man wohl nur den sofortigen Suizid coram publico im Gerichtssaal gelten lassen können.

Nun liegt es mir fern, den Anklagevertretern im Ländle nach dem Leben zu trachten. Außerdem hätte es dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gar nicht die Richtigen getroffen. Der peinliche Ausgang dieses umfangreichen und äußerst kostenträchtigen Strafverfahrens, dessen Ermittlungen schon vor fast sieben Jahren eingeleitet worden sind, offenbart eher einen anderen Schwachpunkt unserer Staatsanwaltschaften und damit der Justiz an sich, nämlich den der – im Gegensatz zur Freiheit der Richter – Weisungsgebundenheit der dort handelnden Personen, die in der Spitze beim jeweiligen Minister der Justiz, also im Zweifel einem Politiker, zwar hierarchisch endet, über dem aber faktisch noch die Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten schwebt. Genau deshalb gibt es politisch motivierte Verfahren, die letztlich den Justizapparat mißbrauchen und lediglich dazu nutzen, um Schauprozesse zur Beruhigung von Bürgerunmut zu führen, wissend, daß man niemals siegreich sein wird. Hinzu kommen persönlich – zum Beispiel aus Neid – oder weltanschaulisch – zum Beispiel aus grundsätzlichem Haß gegen Vertreter des Kapitalismus – getriebene Anklagen, die gleichermaßen von Beginn an zum Scheitern verurteilt sind. Und die Zeche für diese programmierten Niederlagen zahlt sämtlich der Steuerzahler. Auf die Causa „Wiedeking“ übertragen bedeutet das, daß mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die im Verfahren tätigen Staatsanwälte allein auf Weisung tätig geworden sind und ihnen möglicherweise sogar positiv unterstellt werden kann, daß sie eventuell selbst gar nicht hinter der Anklage standen. Denkbar ist natürlich auch, daß sie in eigener Verbohrtheit agierten und es ihnen gelungen ist, alle Vorgesetzten zu überzeugen resp. zu täuschen, oder daß sie sich aus Überzeugung gerne vor den Karren haben spannen lassen. So oder so, ein derartiges Desaster darf nicht vorkommen.

Wie läßt sich ein solch‘ peinlicher Vorfall zukünftig vermeiden?

Zum einen plädiere ich dafür, das Justizministerium nicht mit einem Berufspolitiker, sondern immer mit einem weitestgehend unabhängigen externen Volljuristen, der als Organ der Rechtspflege, wissenschaftlich an einer Rechtsfakultät o. ä. tätig ist, zu besetzen. Ferner dürfte der für die Justiz zuständige Minister nicht vollständig der Kabinettsdisziplin und in keiner Weise der Richtlinienkompetenz unterliegen. Darüberhinaus sollte erwogen werden, das Recht zu seiner Bestellung und Abberufung aus den Händen des Ministerpräsidenten zu nehmen und an ein multiparteiliches Gremium, zum Beispiel den Ältestenrat, zu übergeben. Das alles schützte zwar nicht hundertprozentig gegen menschliches Versagen, es bewirkte aber definitiv eine weitaus größere Unabhängigkeit an der Spitze der Hierarchie.

Zum anderen sollten die Gerichte viel mehr von ihrem Recht Gebrauch machen, Anklagen nicht zuzulassen. Diese Möglichkeit wird leider zur Zeit kaum bis gar nicht genutzt, sei es aus Faulheit oder Feigheit. Im zugrundeliegenden Fall muß sich nämlich auch der Richter, der in der mündlichen Begründung des Freispruches erster Klasse so markige Worte in Richtung Staatsanwaltschaft abfeuert und für ewig in deren Poesiebücher meißelt, fragen lassen, warum er durch Zulassung der Anklage das Hauptverfahren überhaupt erst ermöglicht hat. Hinterher schlau tun und vorher alle Augen zuzudrücken ist jedenfalls nicht die feine Art und unter Organen der Rechtspflege hoffnungslos unkollegial. Die Schuld liegt demnach auf vielen Schultern, und jeder sollte sich an die eigene Nase fassen.

Die Entscheider aber sind aufgefordert, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen und geeignete Maßnahmen zu treffen, daß sich ein solches Justiz-Trauerspiel nicht wiederholt.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

P. S.: Daß die Herren Wolfgang Porsche und Ferdinand Piëch nicht als Zeugen fungiert haben, weil sie ein Aussageverweigerungsrecht für sich reklamieren konnten, will ich genausowenig verschweigen wie die Tatsache, daß selbst ich im Grunde meines Herzens nicht fest davon überzeugt bin, daß in der Übernahmeschlacht damals alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Es ist aber eben nicht alles justitiabel, und wenn etwas nicht bewiesen werden kann, muß man es halt sportlich sehen und wohl oder übel dann den aussichtslosen Kampf gar nicht erst aufnehmen.

0
0

wolfsgeheul.eu vom 17.03.2016

0
0

Mit Demokratie führt man im Zweifel kein Unternehmen zum Erfolg!

Sieht man vom Montanmitbestimmungsgesetz – und wir alle wissen, wie es Bergbau und Stahlproduktion ergangen ist, was zumindest den Verdacht zuläßt, daß die Parität ein Grund mit für den Niedergang war – einmal ab, hat selbst in mitbestimmten Unternehmen die Eigentümerseite durch das Vetorecht des von ihr bestimmten Aufsichtsratsvorsitzenden immer die Oberhand. In Pattsituationen wird also der Anschein des Demokratischen als Farce entlarvt. Und das ist richtig so, denn wie wir aus der Politik wissen, führt Demokratie vorsichtig formuliert regelmäßig nicht zu optimalen Ergebnissen, wenngleich sie auf der anderen Seite die einzige Staatsform darstellt, die Willkür und Unrecht wirksam vermeidet. Auch wenn der Erhalt der Freiheit damit oft teuer erkauft ist, erscheinen andere Lösungen nach entsprechender Güterabwägung trotz mancher Vorteile inakzeptabel. Es bleibt nur der immerwährende Versuch, die Demokratie und ihre Ergebnisse zu optimieren. Unternehmen aber unterliegen diesen übergeordneten Zwängen zum Glück (noch) nicht, und nur deshalb haben sie nach meiner festen Überzeugung überhaupt die Chance, zu überleben und bestenfalls ungewöhnlich zu prosperieren. Anders lassen sich Flexibilität und schnelles Reagieren nicht sicherstellen. Einzig so ergibt sich die notwendige Freiheit, die im übrigen auch das Recht zum Scheitern umfaßt, um große Ideen umzusetzen, rechtzeitige Anpassungsprozesse einzuleiten und das Ziel zu verfolgen, wirtschaftlich profitabel zu sein.

Die Römisch-Katholische Kirche ist auch ein Unternehmen, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, den christlichen Glauben zu hüten und zu lehren sowie seinen Mitgliedern zu ermöglichen, ihn zu leben. Und allein weil dieser Religionskonzern nicht demokratisch organisiert ist, erklärt sich sein Erfolg über die Jahrhunderte. Angesichts der Tatsache, daß mit Aachen, Dresden und Limburg zur Zeit in drei Bistümern eine Bischofsstelle vakant ist, entzündet sich in der Presse – zuletzt mit dem Artikel von Daniel Deckers in der FAZ vom 08.03.2016 – ein Diskurs, über die Art der Personalfindung, der letztlich beklagt, daß die Hirten und Schäfchen vor Ort nicht maßgeblich in die Entscheidung eingebunden sind, sondern am Ende Rom in alleiniger Machtvollkommenheit die Personen bestimmt. In einem zustimmenden Leserbrief in der heutigen FAZ bringt der Honorarprofessor Dr. Michael Albus es auf den einfachen Punkt: „Die da oben – wir da unten. Die da oben bleiben unter sich.“ O sancta simplicitas! Ja, Herr Dr. Albus, genauso läuft es! Wenn sie mitentscheiden wollen, müssen sie Priester werden und gen Rom in die entsprechenden Entscheidungsgremien streben. Können oder wollen sie das nicht, bleibt es ihnen unbenommen auszutreten oder sie sind mehr oder minder zum Zuschauen verdammt, nicht anders als der Bandarbeiter bei Mercedes, wenn es irgendwann um die Nachfolge von Herrn Zetsche gehen wird. Natürlich steht es ihnen auch frei, in irgendwelchen Kungelkreisen Stimmung zu machen, in der Hoffnung, damit auf die Wahl Einfluß nehmen zu können. Aber erstens entwickeln solcherlei Maßnahmen keine zwingende Dynamik und zweitens muß man sich in derartige Einflußzirkel erst hineinbegeben oder sogar demokratisch wählen lassen, um überhaupt in die Position zu gelangen, vielleicht faktisch ein Wörtchen mitreden zu können. Anders als in der Politik muß man ebenso dicke Bretter bohren, ohne allerdings auch nur annähernd eine Garantie zu haben, daß die Arbeit tatsächlich die Besetzung beeinflussen wird.

Sicher ist demnach nur, daß irgendwann neue Oberhirten für die drei Sedisvakanzen ernannt werden. Die meisten Christen sind dabei Zuschauer, Schäfchen halt und nicht Mitglieder im sonstbekannten Sinne, eine Bezeichnung, die bei Kirchen eben fälschlicherweise ein Mitspracherecht suggeriert. Und wie immer wird es dann an der gewählten Persönlichkeit liegen, ob und wie sie auf ihrem Stuhl erfolgreiche Arbeit erbringen wird. Dabei genießt der Bischof die wunderbare Freiheit, nicht den Mitgliedern berichts- und rechenschaftspflichtig zu sein, sondern einzig seinem Aufsichtsrat, den Eigentümern in Rom. So geht Wirtschaft! Und das beste Beispiel für die Richtigkeit dieses Vorgehens gab Kardinal Meisner in Köln ab. Kein Kölner Katholik hätte ihn wohl gewählt, aber er war ein einzigartiger Amtsinhaber, der vielleicht nicht geliebt, aber letztlich doch von allen geschätzt wurde, selbst wenn die Wertschätzung nur darin bestanden haben sollte, daß man sich an ihm reiben konnte. Auch eine vermeintlich schlechte oder eine nicht von allgemeiner Sympathie getragene Besetzung erfüllt also eine Aufgabe. Und am Ende zählt allein der Erfolg.

Wem am Erhalt der Römisch-Katholischen Kirche gelegen ist, sollte demnach alles wollen, aber bloß keine demokratische Einbindung der Mitglieder in maßgebliche Entscheidungsprozesse. Der Vatikan kann nur überleben, wenn man die dortigen Macher machen läßt. Das ist bei Kirchen nicht anders als in gewöhnlichen Unternehmen. Diskussionen hierzu sind also völlig überflüssig und unsinnig. Sparen wir die Kräfte für die Zeit, wenn es darum gehen wird, die Arbeit der zukünftigen Bischöfe zu beurteilen, denn wir können zwar nicht entscheiden, wer uns vor die Nase gesetzt wird, aber wir dürfen ihn dann nach Herzenslust kritisieren. Nieder mit der Demokratie ……………. in der freien Wirtschaft!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

 

0
0