wolfsgeheul.eu vom 05.06.2018

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Woran erkennt man einen Protestanten in einem katholischen Gottesdienst?

Er umschifft das Weihwasserbecken, spricht das Glaubensbekenntnis in der apostolischen Version, kniet sich nicht hin etc.. Das ist auch sein gutes Recht, und niemand zwingt ihn, bei den speziell katholischen Ritualen entgegen seiner Überzeugungen und Gewohnheiten heuchlerisch mitzuspielen. Auf diese Weise wird es jedem Christen möglich, einen Gottesdienst zu besuchen, auch wenn er der ihn feiernden Glaubensgemeinschaft nicht angehört. So funktioniert christliche Toleranz und jedem sollte damit gedient sein.

Was aber bewegt nun einen evangelischgläubigen Menschen, unbedingt hochoffiziell an einem katholischen Abendmahl, bei dem er obendrein noch nicht einmal am Meßwein nippen darf, teilnehmen zu wollen, obwohl er ansonsten standhaft bei seiner Linie bleibt!?

Die diesbezügliche Ablehnung von Kardinal Woelki, der der Papst nun mit seiner Entscheidung gefolgt ist, erscheint daher nur konsequent und richtig. Davon sollte offiziell auch nicht abgewichen werden.

Im übrigen gilt jedoch wie überall: Wo kein Kläger, da kein Richter. Denn keiner wird vor dem Empfang des Abendmahles nach seinem Mitgliedsausweis gefragt. Gleiches trifft auf Geschiedene zu, zumindest wenn sie sich außerhalb ihrer Gemeinde, in der die Tatsache bekannt sein dürfte, bewegen.

Wer also zuviel fragt und fordert, der bekommt eben Antworten, die ihm nicht genehm sind. Der Kenner dagegen genießt und schweigt.

In diesem Sinne guten Appetit und gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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wolfsgeheul.eu vom 21.11.2016

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Behinderte haben es niemals leicht, aber unsere Gesellschaft ist bei allen zugestandenen Fortschritten auch noch weit davon entfernt, ihnen gleichwohl einen weitestgehend ungehinderten Alltag inmitten von uns zu ermöglichen. Grenzen wird es zwar je nach Art und Schwere des Handikaps bei allem redlichen Bemühen immer geben, aber Alltägliches sollte überwiegend gewährleistet sein.

So der Besuch einer Kirche! Denkste! Heute habe ich mir in Köln in St. Andreas die Lüpertzfenster(s. auch Kolumne vom 08.11.2016) anschauen wollen. Das Gotteshaus gehört noch zu denen – selbst bei den Katholiken leider keine Selbstverständlichkeit mehr -, die tagsüber durchgehend jedem offenstehen. Vor einer geöffneten Hauptportalstür standen allerdings zwei Damen, eine davon im Elektrorollstuhl, im Gespräch mit einem bärtigen Herrn, der im Rahmen stehend wie der herausgeklingelte Hausherr wirkte. Na, sollte die Kirche eventuell doch geschlossen sein, und würden die Frauen -mutmaßlich Mutter mit erwachsener Tochter übrigens – den Türsteher vor dem Schloß des Herrn überwinden können?

Unsinn! Wir konnten problemlos rein als man uns den Weg freigemacht hatte. Aber die Rollstuhlfahrerin nicht! Weil, wie wir erfuhren, St. Andreas eine von zwei (katholischen?) Kirchen ist, die über keinen barrierefreien Zugang verfügen. Eine der großartigen zwölf romanischen Kirchen in Köln und dann noch die mit den wundervollen Lüpertz-Fenstern!

Natürlich kamen wir ins Gespräch und haben überlegt, wie man die Besichtigung zum Beispiel durch Hineintragen vielleicht doch darstellen könnte. Letztlich wurde das jedoch dankend abgelehnt. Aber die Begründung des Kirchenmannes für eine fehlende Rampe oder Ähnliches verblüffte. Das sei alles wahnsinnig kompliziert, da insbesondere für gewichtige Elektrorollstühle beispielsweise bestimmte Rampenwinkel eingehalten werden müßten, und erschwerend käme der Denkmalschutz hinzu. Das alles zusammengenommen habe bisher die Umsetzung einer natürlich gewünschten Lösung verhindert.

Aha! Es gäbe also eine grundsätzlich umsetz- und gang- bzw. fahrbare Variante, aber überzogene Bestimmungen aus unterschiedlichen Richtungen verhindern eine Realisierung. Es bleibt bis auf weiteres dabei: Rollis müssen draußenbleiben.

Das kann doch bitte nicht wahr sein. Hätten vor der Tür zwei Bretter gelegen, hätte ich mir zugetraut, mit Hilfe des Mannes in zupackender und unkomplizierter Selbsthilfe eine sichere Einfahrt ins Kircheninnere – zwei Stufen – kurzfristig herzustellen. In Italien, Spanien, Belgien, Holland oder Frankreich gäbe es diese Behelfsvariante wohl auch. Aber in Deutschland geht so etwas nicht! Wo leben wir!?

Hier endet für mich jegliches Verständnis! Denn die traurigen Gesichter der unverrichteter Dinge sich entfernen müssenden Damen müßten Anlaß genug für jeden Verantwortlichen sein, sofort etwas ins Werk zu setzen, damit dieser untragbare Zustand umgehend beseitigt wird.

Bis dahin gilt: Kölsche Romanik mit Lüpertz – Nur für Fußgänger!

Frau Oberbürgermeisterin Reker und Herr Erzbischof Woelki, bitte aufwachen und an die Arbeit!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

 

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