wolfsgeheul.eu vom 02.07.2015

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Mir ist es verdammt warm, aber ich bin gleichwohl weit entfernt davon, mich deshalb zu beklagen. Das machen schon die, denen man nichts recht machen kann. Also nehmen wir es doch bitte so, wie es ist, und freuen uns über den Sonnenschein.

Das führt mich zum heutigen Thema. Rechtsanwälte haben vor Gericht Robe und – wenn sie Anstand haben und traditionsbewußt  sind – auch weißes Hemd mit weißem Binder oder weißer Fliege zu tragen. Das sollte allein schon die Waffengleichheit und das Gebot der Solidarität mit den Richtern, Staatsanwälten und Protokollanten – sind selten geworden und überwiegend durch ein Diktiergerät ersetzt, welches nicht an Kleidervorschriften gebunden ist -, die keine Wahl und derart aufzutreten haben, gebieten. Daß die traurige deutsche Kleidungswahrheit – dies sei in Parenthese gesagt – dann trotzdem oft darunter liegt, sieht man hinter verkleideten Tischen zwar nicht, wird aber beim Eintritt in den Saal oft offenbar, wenn jeansbekleidete Beine und sandalenbewehrte Füße unter dem Standesgewand sichtbar werden. Aber Modespießer sind nunmal gaußsch normalverteilt; wenigstens oben herrscht Ordung und oft sogar Recht. Und die Damen und Herren Rechtsanwälte? Sie nehmen sich zunehmend Freiheiten, die sie nicht haben. So ist die weiße Krawatte weitestgehend leider verschwunden; die Wahrscheinlichkeit, ihrer noch ansichtig zu werden, nimmt aber wenigstens mit der Höhe der Instanz und generell bei Strafverfahren zu. Das weiße Hemd ist fast vollständig den abenteuerlichsten Varianten – die schrecken auch vor immer grausamen Farben wie rostrot, aubergine und schwarz nicht zurück – gewichen, so daß man fast froh sein muß, ist es zumindest noch hellblau oder weißblau gestreift. Wäre ich Richter, würde ich, mit keinem nicht vorschriftsmäßig gekleideten Anwalt verhandeln. Es kommt nämlich noch etwas Entscheidendes hinzu. Anders als zum Beispiel in Österreich sind in Deutschland Rechtsanwälte „Organe der Rechtspflege“, also Richtern, Staatsanwälten insoweit gleichgestellt, was sie allerdings zusätzlich zur Wahrnehmung der Interessen der Mandanten auch der Rechtsordung verpflichtet. Jedem wohlverstandenen Engagegament für den Klienten sind demnach Grenzen gesetzt, was untechnisch im Extremfall heißt, daß der Anwalt sich nicht so „kriminell“ wie sein Mandant verhalten darf. Und das gilt mit gutem Grund. Nur dieserart bleibt die Advokatur frei und ist nicht einzig der Handlager und die Nutte seiner Klientel. Außerdem macht der lange, schwarze Unterschied auch Eindruck nicht nur vor dem „normalen“ Mandanten, sondern sogar auch vor dem harten Verbrecher mit langjähriger Kriminalitätskarriere und Knasterfahrung und mindert durchaus die Wahrscheinschlichkeit, „normal“ behandelt, also zum Beispiel tätlich angegangen zu werden, weil der Durchschnittsdeutsche noch Respekt vor einer Amtstracht hat.

Dies eingedenk dürfte es eigentlich keine Diskussionen über die Robenpflicht für Rechtsanwälte geben. Gibt es aber! Ein Münchner Kollege, der ohne Robe vor dem Amtsgericht Augsburg auftreten wollte, erhielt dort eine Abfuhr vom Richter und ist dagegen vorgegangen, glücklicherweise aber vor dem Landgericht Augsburg gescheitert. Meine Hoffnung ist, daß er auch vor den Richtern des Oberlandesgerichts „mit Robe“ baden geht.

Was soll das? Gibt es keine Achtung mehr vor der Rechtspflege, hat der moderne Advokat keinen Stolz mehr? Warum will man sich kleidungsmäßig mit der Mandantschaft und jedem anderen „gewöhnlichen“ Zivilisten, zum Beispiel im Zuschauerraum, gemein machen? Ist das Sozialismus oder einfach nur schlechtes Benehmen? Wo bleibt die bewährte Tradition?

Hören wir doch bitte damit auf, alles, auch das, was nicht gleich ist, gleichzumachen. Denn Respekt brauchen nicht nur die Anwälte, sondern beispielsweise auch sonstige Beamte und insbesondere Lehrer. Jede Stelle, an der Regeln aufgeweicht werden, zieht eine viel größere Durchweichung anderer Bereiche nach sich.

Bedauern sie die Rechtsanwälte also gerne, wenn sie auch bei der derzeitigen Hitze ihre Robe tragen, die Aufrechten unter uns tuen dies aber im Sinne der Sache und einer sozialen Konstanz gerne. „Von der Stirne heiß rinnen muß der Schweiß, soll das Werk den Meister loben,“!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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