wolfsgeheul.eu vom 22.12.2015

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Augen auf beim Baden im nächsten Sommer insbesondere im Bereich des Landkreises Barnim in Brandenburg! Der dort ansässige und politisch als NPD-Mandatsträger tätige Sachse, Marcel Zech, ist heute vor dem Amtsgericht Oranienburg im beschleunigten Verfahren(nur bei Verurteilung zu einer Strafe bis zu einem Jahr möglich) wegen Volksverhetzung(Strafmaß der hier betroffenen Tatvariante bis zu fünf Jahre) zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Grund: Er hat ein Arschgeweih der besonderen Art tätowiert, welches unter einer dem Torgebäude mit mittigem Turm des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau ähnelnden Kulisse den Spruch, der am Tor des Lagers in Buchenwald stand,  „Jedem das Seine“ trägt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Tatbegehung in Form der Billigung und/oder Verharmlosung des fabrikmäßigen Massenmordes der Nazis im Dritten Reich erfolgte durch öffentliches Auftreten des Zech nur mit Badehose bekleidet in einem Freibad, welches nach Ansicht des Gerichts offenbar geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören.

Klingt zunächst gut! Und wenn das Urteil in Rechtskraft erwachsen sollte, müßte das Badeverhalten des Zech sich drastisch ändern. Er wäre gezwungen, von Stund‘ an am besten einen Trikot-Badeanzug im Stile der Jahrhundertwende zu tragen, denn nicht das Tattoo an sich ist als Straftat gewertet worden, sondern einzig das Herzeigen. Sobald irgendwer einen korpulenten, kurzhaarigen, Hippenbart tragenden und an beiden Armen nahezu vollständig tätowierten tumben Sachsen sichtet, bitte auf seinen Steiß schauen; sollte dort besagtes Körperbild erkennbar sein, gälte es, das bestenfalls photographisch festzuhalten und sofort zur Anzeige zur bringen. Denn hier gilt nicht der römische Rechtsgrundsatz „ne bis in idem“ – also, keine zweite Verurteilung wegen derselben Sache -, sondern jedes öffentliche Zurschaustellen beinhaltet eine erneute Tatbegehung. Wenn Zech also nicht entsprechend aufpaßt, sitzt er möglicherweise bald tatsächlich deswegen im Knast.

Das läßt sich auch noch hören, denn nichts würde man sich lieber wünschen, als so einem Idioten nicht mehr in der Öffentlichkeit begegnen zu müssen. Noch besser wäre natürlich, er ließe das Tattoo aus Einsicht weglasern und der nationalsozialistischen Ideologie endgültig entsagen.

Trotzdem finde ich an dem Vorgang keinen rechten Geschmack! Leider bin ich nämlich nicht davon überzeugt, daß das Urteil einer obergerichtlichen Überprüfung standhielte. Bereits die Würdigung des Machwerkes ist kritisch. Schon der Spruch „suum cuique“ an sich ist nur dann negativ konotiert, wenn man ihn mit dem KZ Buchenwald in Verbindung bringt. Daß der Zech das wollte, dürfte außer Frage stehen, denn aus dem Gesamtbild ergibt sich, daß er es, wenn auch mit einer anderen, KZ-Kulisse in Beziehung setzt. Aber wie eindeutig ist die Gebäudezeichnung dem KZ Auschwitz-Birkenau zuzuordnen? Und selbst wenn, kann und muß die Frage erlaubt sein, wen Zech mit „Jedem“ meint. Die Nazis haben den alten Spruch in einer veränderten Bedeutung im Sinne von „Jedem, was er verdient“ verwandt. Wen will Zech also ins KZ schicken? Wie wäre es denn zum Beispiel, wenn ein Kommunist das nämliche Tattoo auf dem Körper trüge, weil er den Neonazis die Ermordung wünscht!? Ein schwieriges juristisches Terrain! Komplizierter wird es noch, wenn man fragt, ob mit dem Herzeigen der öffentliche Friede in ausreichendem Maße tatsächlich gestört worden ist und werden kann. Im vorliegenden Falle hat bis auf einen, den Photographen und Anzeigenerstatter nämlich, – sogar nach dessen Aussage – niemand daran Anstoß – wie auch, die meisten sind gar nicht in der Lage, die geschichtlichen Zusammenhänge zu erkennen und zu begreifen! – genommen. Und letztlich scheint äußerst fraglich, ob der Zech den subjektiven Tatbestand der Norm erfüllt hat. Zumindest bedingter Vorsatz in Bezug auf die objektiven Tatbestandsmerkmale muß nachweis- und vorwerfbar sein. Auch hier kann man wohl trefflich streiten.

Warum führe ich das so aus? Selbstredend geht es mir in keinster Weise um die Entlastung dieses verachtenswürdigen, offenbar vollständig enthemmten sächsischen NPD-Deppen. Aber ich bin besorgt um die Autorität unseres Rechtsstaates. Sollte der Zech das Verfahren nämlich durch die Instanzen treiben und am Ende freigesprochen werden, wäre dies eine unsagbare Blamage für die deutsche Justiz. Und dann rächte sich auch das beschleunigte Verfahren, was ich ohnehin vorliegend für unangebracht gehalten habe. Warum soll sich denn der wehrhafte Rechtsstaat ohne Not selbst maßgeblich in seinem verfügbaren Strafmaß beschneiden, wenn er zumindest die theoretische Chance hat, den Mann allein dadurch umgehend hinter Gitter zu bringen, daß er eine Strafe von mehr als zwei Jahren ausgeurteilt bekommt, die aus keinem erdenklichen Gesichtspunkt heraus mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann!? Nur nebenbei – auch wenn es hier zu weit führt – bemerkt, hätte das Gericht in Oranienburg schon vorliegend die Bewährung mit der Begründung verweigern können, daß die Verteidigung der Rechtsordung den Vollzug gebiete! Die Möglichkeiten wurden damit sogar aktuell nicht ausgeschöpft.

Was ist demnach geschehen!? Vermutlich auf Drängen der Politik wollte man ein schnelles Zeichen setzen. Vielleicht entstand das – wenn es denn Volksverhetzung ist(s. o.) – milde Urteil sogar in Absprache mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung!? „Schnell“ und „gut gemeint“ müssen aber nicht immer gut sein! Wenn sich das nicht eines fernen Tages als ein Pyrrhussieg erweisen sollte!   Hoffen wir es nicht. Und beim Baden in Brandenburg bitte erkennbaren Arschlöchern vorsorglich immer auf den verlängerten Rücken gucken und keinesfalls die Kamera vergessen!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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wolfsgeheul.eu vom 02.12.2015

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Der Allgemeinzustand Deutschlands ist äußerst ambivalent, wie sich an zwei Beispielen zeigt.

Zuvörderst das Negative!

Die politische Mitte läßt sich ärgerlicherweise immer wieder von „demokratischen“ Linken regelrecht vorführen. Da stellt eine geschickte Dortmunder Abgeordnete der Partei „Die Linke“ eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung, inwieweit hinter den sogenannten GIDA-Demonstrationen Rechtsextreme stecken, und das Bundesinnenministerium teilt in seiner Antwort pflichtschuldig und sicherlich wahrheitsgetreu mit, daß dem tatsächlich so ist, was für keinen aufmerksamen Bürger wirklich überraschend sein kann. So funktioniert Agitprop! Man produziert neue Schlagzeilen, die den Fokus einzig auf unser rechtsextremes Problem lenken und gleichzeitig vom Linksextremismus ablenken. Wie schon in meiner Kolumne vom 28.08.2015 angesprochen, hinterfragt dagegen offenbar keiner die Organisationsstrukturen der Gegendemonstrationen, die nachweislich häufig und mutmaßlich überwiegend in der Hand Linksextremer liegen. Wo bleibt eine Kleine Anfrage eines gemäßigten Parlamentariers zu diesem Thema? Interessant wären auch die Verflechtungen der Partei „Die Linke“ in diese Bewegungen. Käme doch sicherlich dabei heraus, daß die Kommunisten ihre SA-Trupps genauso unterhalten wie die NPD. Wann steht also die Mitte endlich auf und besetzt die drängenden Themen unserer Zeit auch auf der Straße wieder selbst!? Die aktuelle Präsenz und Stärke der Extremen ist hauptsächlich in der Schwäche der Gemäßigten begründet. Wir dürfen uns aber das Heft des Handelns weder von außen – IS etc. – noch von innen aus der Hand nehmen lassen, wollen wir unsere Freiheit weiter leben und unsere Werte – so noch vorhanden – gegen jedwede Anfeindung verteidigen. Der politische Gegner ist wie so oft schlauer. Das muß sich umgehend ändern.

Nun das Positive!

Da erdreistet sich ein Elternpaar aus Pakistan, ihre Tochter umzubringen, weil sie mit 19 Jahren vorehelichen Sex mit ihrem ebenfalls pakistanischstämmigen Freund betreibt. Aus religiösen Gründen! So weit, so schrecklich! Und was tut Deutschland? Unser Rechtsstaat macht den beiden vor dem Landgericht Darmstadt vollkommen unaufgeregt und sachlich den Prozeß und verurteilt sie wegen gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslanger Haft, nicht nur ohne dabei die religiösen Motive strafmildernd zu berücksichtigen, sondern indem es umgekehrt genau darin sogar die niederen Beweggründe für die Erfüllung der Mordmerkmale annimmt. So muß es gehen. Hier ahndet das rechtsstaatliche Deutschland in einem korrekten Verfahren Taten wie Ehrenmorde, für die es auf unserem Territorium eben keine Entschuldigung gibt. Solche Urteile bilden damit zwar unsere Justizrealität ab, aber sie senden starke Signale in die Welt derer, die zwar bei uns leben aber glauben, sie könnten ihre eigenen Werte und religiösen Überzeugungen praktizieren und dabei ungestraft davonkommen. Wer also zu uns kommen möchte, muß sich teilweise von seinen hergebrachten Moralvorstellungen lösen, sonst kann er nicht bleiben und muß wieder dorthin gehen, wo seine bei uns inkompatiblen Regeln noch gelten. Exakt diese Wehrhaftigkeit unseres freiheitlichen Systems meinte ich in meiner Kolumne vom 16.11.2015 mit meiner Forderung, alles daran zu setzen, die Drahtzieher der terroristischen Attentate lebend zu ergreifen und bei uns vor den Kadi zu bringen. So sieht ein kultivierter Umgang mit Unrecht aus, und steter Tropfen höhlt den Stein. In einer zunehmend freier und informierter werdenden Welt entwickeln immer mehr Menschen den Wunsch, Rechtssicherheit zu genießen. Wir schrecken also nicht nur die ab, die das nicht wollen, sondern locken die an, die genau das reizt. Außerdem unterstützen wir so indirekt auch demokratische Bewegungen in den Diktaturen dieser Welt, allein weil wir ein gutes Vorbild abgeben. Auch und gerade im Zusammenhang mit dem aktuellen Einwanderungsproblem demnach à la longue eine Win-Win-Situation. Weiter so Deutschland! Es sind nicht immer die massiven und agressiven Maßnahmen, die greifen, sondern viel häufiger die für uns normalen Abläufe, die eine subversive Kraft entwickeln und die Welt in unserem unmissionarischen und rein humanen Sinne beeinflussen.

Bereinigen wir das Negative und verfolgen und forcieren das Positive. Kein Tornado dieser Erde kann auf Dauer eine solche Wirkung entfalten.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

 

 

 

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