wolfsgeheul.eu vom 31.01.2016

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Was haben die Anhänger der Pegida und die Teilnehmer des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar gemeinsam? Nichts, denken wohl die meisten! Falsch!

Beide Personengruppen haben offensichtlich einen hohen Anteil an Spießbürgern in ihren Reihen. Den Wahrig zitiert, ist ein „engstirniger, kleinlich denkender Mensch“ gemeint. Daß diese Spezies bei den Pegidisten fröhliche Urständ feiert, dürfte unstreitig sein. Aber auch diese mit Verlaub furchtbaren Juristen hecken in der Provinz Jahr für Jahr Dinge aus, die bereits von weitem nach Überkorrektheit stinken und mutmaßlich nicht unbeträchtlich von Sozialneid getrieben sind. Auf einem Auge blind fokussiert man sich nahezu ausschließlich auf die bösen Deutschen, die dort, wo es überhaupt noch theoretisch möglich ist, von ihrem Recht auf freie Fahrt Gebrauch machen möchten. Bei der Nötigung wird schon lange nicht mehr gefragt, warum gedrängelt wurde. Jeder aber, der mit offenen Augen – das sollte wohl sein – sich im Verkehr bewegt, muß doch eigentlich zugeben, daß sehr häufig eine, auf Autobahnen oft kilometerlang betriebene Behinderung durch nicht gerechtfertigte Blockierung der Überholspur solchen Übersprungshandlungen vorausgeht. Wohlbemerkt, hier geht es nicht um die Verteidigung von Rowdies, die bereits beim Entern ihres Vehikels den Vorsatz haben, in Rambomanier jeden von der Straße zu schießen, der sich ihnen in den Weg stellt. Und bei den durchschnittlich sehr viel schneller gewordenen Automobilen geht es auch nicht mehr überwiegend um die reichen Bonzenschweine, die mit ihren dicken Protzkarren dem typischen Strafrichter den neidgetriebenen Haß in die Augen schießen lassen. Jeder wird jeden Tag Opfer von nötigender Behinderung, aber die Überwachung der Rechtsfahrgebotes, geschweige denn die mögliche Ahndung dessen Mißachtung findet praktisch nicht statt. Und in dieser ohnehin aufgeheizten Stimmung spricht sich das Expertengremium für die Zulassung des Einsatzes von Dashcams im Straßenverkehr und die Zulassung der so gewonnenen Aufnahmen als Beweismittel in Gerichtsverfahren nach Unfällen aus. Damit wird mit ehernen, aus Art. 1 des Grundgesetzes abgeleiteten Grundsätzen gebrochen, die von Alters her dieserart privat und heimlich hergestelltes Videomaterial einem Beweisverwertungsverbot unterwerfen. Und außerdem wissen wir, daß zumindest die Erstinstanzgerichte(s. auch Kolumne vom 24.04.2015) schon längst einen Schritt weiter sind. Aber anstatt gerade deswegen sich eindeutig für ein generelles Verbot dieser Spitzelelektronik, die doch sowieso das Geschehen nur aus der Sicht des vermeintlichen Opfers und niemals die Vorgeschichte zeigt, starkzumachen, öffnet man dem unsäglich spießigen Treiben Tür und Tor, und jeder Fachmann weiß, daß hiermit die Büchse der Pandora geöffnet wird und der Tag nicht fern ist, daß jede noch so läßliche Sünde demnächst über diese Kameras bewiesen werden kann. Wahrscheinlich können dann bald über den Einsatz von Lippenlesern als Sachverständige auch die beleidigenden Beschimpfungen geahndet werden, die mit diesen Geschehensabläufen häufig einhergehen!? Bundesweit wehrt man sich gegen die aufkommenden Bürgerwehren, aber der kleine Hilfssheriff wird mit offenen Armen empfangen und in die gegen den widerwärtigen Raser in Position gebrachte Justizverfolgungsmaschine integriert.

Es ist genau diese Mentalität, diese Tendenz, die sich in Deutschland breitmacht und ein ganzes Land vergiftet. Vorratsdatenspeicherung ist nur ein weiterer Ausfluß davon. So richtet man eine freiheitliche Gesellschaft zugrunde. Und da können die überwiegend im Westen sozialisierten feinen Herren aus Goslar nicht mehr mit dem Finger auf die Stasikollegen im Osten der Republik zeigen. Sie sind keinen Deut besser. Eine Nation jedoch, die maßgeblich von solchen Kleingeistern beeinflußt und gesteuert wird, wird immer enger und verwundbarer für überwachungsstaatliche und diktatorische Bestrebungen. Der disziplinierte Kleinkrämer scheint eben leider immer wieder die Oberhand zu gewinnen und damit die Gelegenheit zu erhalten, Deutschland ins Elend zu stürzen.  Und als ein Pogromtrainingslager haben sich die als Biedermänner verkleideten potentiellen Nazischergen unter anderem den Straßenverkehr auserkoren. Das ist bedauerlicherweise nicht so ungehörig und abwegig, wie es sich für manchen zunächst anhören mag.

Für den Ruf „Wehret den Anfängen!“ ist es längst zu spät. Jetzt geht es vielmehr darum, noch zu retten, was zu retten ist. Dabei muß man wissen, wo die Feinde der Freiheit sitzen, und die stehen eben nicht nur jeden Montag blöd in Dresden rum, sondern stapfen zum Beispiel auch durchs Harzer Unterholz. Da kann man wirklich nur auf ein Wiedererstarken der FDP hoffen, denn welche andere Partei will tatsächlich aus dem Grunde ihres Herzens maximale Freiheit!? Glück auf!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

 

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wolfsgeheul.eu vom 24.04.2015

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Die Aktualität verlangt nach dem Thema „Straßenverkehr“.

Auf dem Weg mit meinem Roadster zum Gericht, wie immer zeitlich ein wenig knapp, fuhr vor mir auf meiner Strecke, die ich wie meine Westentasche kenne, irgendein Familienvan mit weniger als 40 km/h und ließ bei einer Ampelpassage einen Abstand zum Vordermann von mindestens drei Autolängen. Wissend, daß ich hinter diesem trantütigen und asozialen Verkehrsteilnehmer nicht glücklich, geschweige denn pünktlich sein würde, habe ich ein völlig gefahrloses und an der Stelle auch erlaubtes Überholmanöver vollführt und war zufrieden, dieses Auto hinter mich gebracht zu haben, wenngleich mir nicht entging, daß die Schlafmütze offenbar plötzlich aufgewacht war und mich mit Lichthupe bedachte. Die nächste Ampelphase verpaßte ich ob der vorherigen Verzögerung gleichwohl, kam aber neben einem Nachbarn, den ich kannte, zu stehen und begann eine Unterhaltung. Besagter Wagen hielt hinter mir an und es entstieg ihm eine jüngere Frau, zugegebenermaßen nicht unattraktiv und keineswegs ungepflegt, aber letztlich eine über und über tätowierte, gepiercte und mit Nasenring versehene Schlampe. Dieses Flintenweib beschimpfte mich nun wüst, duzte mich ungeniert und geiferte von oben in meinen offenen Wagen. Tenor, sie sei korrekt gefahren und ich mit meiner „Proletenkarre“ habe die Frechheit besessen, sie zu überholen. Vielleicht auch wegen meines zuhörenden Nachbarn blieb ich erstaunlich ruhig, meine Fragen, ob sie Polizistin sei und warum sie mich duze, machten sie aber nur noch wütender. Grün nahte und sie verzog sich. Im Anfahren kam noch der Schlußkommentar vom Nachbarn, ich möge froh sein, demnächst werde man vielleicht erschossen. Thematisieren will ich nicht die Groteske, daß eine Proletin meinen schönen, klassischen, unaufdringlichen und bisher niemals Neid erregt habenden Miata beleidigt hat. Kennerschaft verlangt eben Stil!

Aber diese Hilfssheriffmentalität macht mir Sorgen. Wenn mich jemand ohne jedwede Gefährdung überholt, ist mir das unabhängig davon, ob das Manöver erlaubt oder nicht gestattet war, vollkommen egal. Ich bin eben gerade nicht die Polizei. Was fährt also in eine solche Unperson? Ist es deutschtypisch? Ich hoffe es weiterhin nicht, Spießer gibt es doch überall.

Aber, als wäre das noch nicht genug, wird heute zu allem Überfluß ein weiterer juristischer Sündenfall publik, von dem man hoffen durfte, daß selbst der noch so kleingeistige und vielleicht vom Sozialneid zerfressene Strafrichter sich dazu nicht hinreißen lassen werde. Jetzt aber entscheidet einer am Amtsgericht Nienburg, daß die Aufnahmen einer sogenannten Dashcam, einer ähnlich einem mobilen Navigationsgerät auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe installierten Kamera, als Beweismittel zuzulassen sind. Für mich ist schon das Installieren eines solchen Gerätes aus dem Elektroladen für Blockwarte nicht genehmigt. Man denke an die Auflagen an Google Streetview und die Möglichkeiten, auf Verpixelung oder Entfernung von Aufnahmen zu drängen. Richtiger Ausfluß der bestehenden Daten- und sonstigen Schutzrechte! Wie will man das aber kontrollieren, wenn jeder filmen darf? Viel schlimmer jedoch ist es, so entstandene Aufnahmen, was sie auch immer zeigen mögen, als Beweismittel zuzulassen. Es rüttelt an den Grundfesten unseres freiheitlichen Rechtsstaates, wenn die Amateur-Stasi damit Erfolg hat. Aber was will man von einem Staat erwarten, dessen versammelte Justiz inzwischen auch die Verwertbarkeit von gestohlenen Daten auf sogenannten Steuer-CDs bejaht!? Aufgeklärte DDR-Bürger, die sich sehr auf die Freiheit gefreut und oft auch dafür gekämpft haben, beklagen zuweilen, daß die neue Bundesrepublik immer unfreier und damit der von ihnen ertragenen Diktatur zunehmend ähnlich würde. Ganz Unrecht haben die nicht. Und dann geht auch noch die FDP perdu, die diesbezüglich in Westdeutschland jahrzehntelang – solange sie noch realistisch klein, aber umso bedeutender, weil intellektuell gut ausgestattet sich präsentierte – immer auf dem Plan und ein Garant für Standhaftigkeit und Verhinderung von systemfremden Einschränkungen war, und es bietet sich kein ernstzunehmender Ersatz auf der FDP-Titanic oder – man schau nur auf das Agieren der Grünen in Baden-Württemberg und die jüngste Entwicklung zur Vorratsdatenspeicherung – eine neue Heimstatt.

Da verändert sich tatsächlich Stück für Stück etwas Elementares zum Schlechteren, und argumentativ ist den Fanatikern in unseren ach so bürgerlichen Parlamenten und Gerichten genausowenig beizukommen wie heute meiner Tattoo-Abschnittsbevollmächtigten. Auch Frau Dr. Merkel schaut tatenlos zu. Was will man von ihr erwarten!? Sie kennt es ja aus ihrer Vergangenheit nicht anders.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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