„An dem, was Sie sagen, ist nichts dran, nichts – weder vorne noch hinten noch in der Mitte.“!
Sei es als Kindergartenkind, als Schüler, als Student oder gar bereits als Berufstätiger und allgemein als vernunftbegabter Mensch, einen solchen Satz möchte man niemals hören. Diese Aussage kommentiert nämlich keine Niederlage nach Punkten, sie besiegelt ein Totalversagen.
Sinngemäß genau das mußte sich aber heute die Staatsanwaltschaft Stuttgart vom Vorsitzenden Richter Frank Maurer am dortigen Landgericht bezüglich ihrer Vorwürfe gegen Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und seinen damaligen Finanzvorstand Holger Härter wegen vermeintlicher Kursmanipulitionen Anno 2008 im Zusammenhang mit dem damaligen Übernahmeversuch von Volkswagen durch Porsche sagen lassen. Ob die Vertreter der Staatsanwaltschaft wenigstens im Erdboden versunken sind, ist nicht überliefert, wobei selbst das keine angemessene Reaktion gewesen wäre. Als einzig ehrenhaft hätte man wohl nur den sofortigen Suizid coram publico im Gerichtssaal gelten lassen können.
Nun liegt es mir fern, den Anklagevertretern im Ländle nach dem Leben zu trachten. Außerdem hätte es dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gar nicht die Richtigen getroffen. Der peinliche Ausgang dieses umfangreichen und äußerst kostenträchtigen Strafverfahrens, dessen Ermittlungen schon vor fast sieben Jahren eingeleitet worden sind, offenbart eher einen anderen Schwachpunkt unserer Staatsanwaltschaften und damit der Justiz an sich, nämlich den der – im Gegensatz zur Freiheit der Richter – Weisungsgebundenheit der dort handelnden Personen, die in der Spitze beim jeweiligen Minister der Justiz, also im Zweifel einem Politiker, zwar hierarchisch endet, über dem aber faktisch noch die Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten schwebt. Genau deshalb gibt es politisch motivierte Verfahren, die letztlich den Justizapparat mißbrauchen und lediglich dazu nutzen, um Schauprozesse zur Beruhigung von Bürgerunmut zu führen, wissend, daß man niemals siegreich sein wird. Hinzu kommen persönlich – zum Beispiel aus Neid – oder weltanschaulisch – zum Beispiel aus grundsätzlichem Haß gegen Vertreter des Kapitalismus – getriebene Anklagen, die gleichermaßen von Beginn an zum Scheitern verurteilt sind. Und die Zeche für diese programmierten Niederlagen zahlt sämtlich der Steuerzahler. Auf die Causa „Wiedeking“ übertragen bedeutet das, daß mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die im Verfahren tätigen Staatsanwälte allein auf Weisung tätig geworden sind und ihnen möglicherweise sogar positiv unterstellt werden kann, daß sie eventuell selbst gar nicht hinter der Anklage standen. Denkbar ist natürlich auch, daß sie in eigener Verbohrtheit agierten und es ihnen gelungen ist, alle Vorgesetzten zu überzeugen resp. zu täuschen, oder daß sie sich aus Überzeugung gerne vor den Karren haben spannen lassen. So oder so, ein derartiges Desaster darf nicht vorkommen.
Wie läßt sich ein solch‘ peinlicher Vorfall zukünftig vermeiden?
Zum einen plädiere ich dafür, das Justizministerium nicht mit einem Berufspolitiker, sondern immer mit einem weitestgehend unabhängigen externen Volljuristen, der als Organ der Rechtspflege, wissenschaftlich an einer Rechtsfakultät o. ä. tätig ist, zu besetzen. Ferner dürfte der für die Justiz zuständige Minister nicht vollständig der Kabinettsdisziplin und in keiner Weise der Richtlinienkompetenz unterliegen. Darüberhinaus sollte erwogen werden, das Recht zu seiner Bestellung und Abberufung aus den Händen des Ministerpräsidenten zu nehmen und an ein multiparteiliches Gremium, zum Beispiel den Ältestenrat, zu übergeben. Das alles schützte zwar nicht hundertprozentig gegen menschliches Versagen, es bewirkte aber definitiv eine weitaus größere Unabhängigkeit an der Spitze der Hierarchie.
Zum anderen sollten die Gerichte viel mehr von ihrem Recht Gebrauch machen, Anklagen nicht zuzulassen. Diese Möglichkeit wird leider zur Zeit kaum bis gar nicht genutzt, sei es aus Faulheit oder Feigheit. Im zugrundeliegenden Fall muß sich nämlich auch der Richter, der in der mündlichen Begründung des Freispruches erster Klasse so markige Worte in Richtung Staatsanwaltschaft abfeuert und für ewig in deren Poesiebücher meißelt, fragen lassen, warum er durch Zulassung der Anklage das Hauptverfahren überhaupt erst ermöglicht hat. Hinterher schlau tun und vorher alle Augen zuzudrücken ist jedenfalls nicht die feine Art und unter Organen der Rechtspflege hoffnungslos unkollegial. Die Schuld liegt demnach auf vielen Schultern, und jeder sollte sich an die eigene Nase fassen.
Die Entscheider aber sind aufgefordert, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen und geeignete Maßnahmen zu treffen, daß sich ein solches Justiz-Trauerspiel nicht wiederholt.
Gute Nacht!
Ihr/Euer Wolf
P. S.: Daß die Herren Wolfgang Porsche und Ferdinand Piëch nicht als Zeugen fungiert haben, weil sie ein Aussageverweigerungsrecht für sich reklamieren konnten, will ich genausowenig verschweigen wie die Tatsache, daß selbst ich im Grunde meines Herzens nicht fest davon überzeugt bin, daß in der Übernahmeschlacht damals alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Es ist aber eben nicht alles justitiabel, und wenn etwas nicht bewiesen werden kann, muß man es halt sportlich sehen und wohl oder übel dann den aussichtslosen Kampf gar nicht erst aufnehmen.