wolfsgeheul.eu vom 22.02.2018

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„Leben ist, was uns zustößt, während wir uns etwas ganz anderes vorgenommen haben.“

Diese wunderbare Sentenz stammt von Henry Miller. Wenn wir heute intensiv über das tatsächliche Vorhandensein eines freien Willens und die weitreichenden Konsequenzen für den Fall, daß es ihn nicht geben sollte, diskutieren, sollten wir durchaus einmal danach fragen, was die Altvorderen zu diesem Thema bereits geäußert haben. Auch im Zusammenhang mit Gottgläubigkeit und Religion spielt die Frage eine entscheidende Rolle. Nehmen wir Miller einmal pars pro toto, dann kann es mit dem Optimismus, wir hätten unser Leben eventuell sogar gänzlich in der eigenen Hand, nicht weit her sein.

Damit könnte ich meine Leser zum Nachdenken in die Nacht schicken. Wie aber bin ich auf das Zitat gestoßen? Im Feuilleton der heutigen FAZ schreibt Eva Sichelschmidt auf einer ganzen Seite über das Martyrium eines Lehrers für Ethik, Politik und Philosophie in Ostdeutschland, dem wegen seiner unkonventionellen Art seine Berufung zur Hölle gemacht wird. Und wenn es stimmen sollte, daß man an einer östlichen Provinzoberschule nicht einmal äußern darf, daß die AfD rechtes Gedankengut vertrete, ohne daß einem unverzüglich mehrstimmiger Groll aus der Elternschaft entgegenschlägt und die Leitung der Lehranstalt mit Abmahnung droht, dann sind das unerträgliche Zustände, bei denen man jedem Junglehrer nur raten kann, einen weiten Bogen um den Osten zu machen, seien die Angebote auch noch so verlockend. In dem Artikel aber wird der „N.“ genannte , mutmaßlich bedauernswerte Pauker mit der vermeintlichen Wiedergabe eines Miller-Wortes wie folgt zitiert: „Das Leben ist das, was wir uns vornehmen. Aber vor allem ist es das, was uns passiert.“ So aber findet man es nirgendwo, sprich es muß sich um die vermeintlich sinngemäße Wiedergabe durch den Lehrer handeln.

Nun hat dieser abgewandelte Spruch jedoch nur noch entfernt mit der ursprünglichen Millerschen Aussage etwas zu tun, mildert er sie doch nicht unwesentlich ab. Wie kann man als Autorin des Beitrages den ohnehin offensichtlich schon genug gebeutelten Menschen, mit dem es das Schicksal und seine Umgebung wohl nicht gut meinen, in dieses offene Messer laufen lassen!? Gerade wenn man über Personen mit außergewöhnlich bitteren Lebensumständen schreibt, lastet auf dem Journalisten eine erhöhte Verantwortung, ihn davor zu bewahren, sich selbst ohne Not noch tiefer ins Elend zu reiten beziehungsweise in diesem Falle zu parlieren.

Trotzdem habe ich dazugelernt! Und mein Zweifel am freien Willen bleibt.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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wolfsgeheul.eu vom 19.12.2017

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„Bitte Papier und Bleistift bereithalten!“

Die Älteren werden sich erinnern, daß obige Aufforderung standardmäßig in Funk und Fernsehen meist dann erging, wenn in der Folge Adressen und Einsendefristen beispielsweise zu Gewinnspielen bekanntgegeben werden sollten.

Bald bekommt der Satz eine neue Bedeutung, zumindest solange eine App-Lösung mit Fingerabdruck-Signatur per Smartphone noch nicht umsetzungsreif ist. Denn ähnlich wie in Schweden arbeitet auch in Deutschland eine gemischte Spezialistengruppe aus dem Justiz- und Familienministerium unter Leitung von Heiko Maas fieberhaft an einem Papier, das Menschen, die sexuell miteinander verkehren wollen, im Vorfeld tunlichst auszufüllen und zu unterschreiben haben.

Der Arbeitstitel für dieses längst überfällige und äußerst wichtige Projekt lautet #FuckYou-Erklärung. Das Formular muß – soviel steht schon fest – mit deutlich lesbarem Namen in Druckbuchstaben sowie der Personalausweisnummer versehen werden. Vordrucke sollen in jedem Schreibwarenladen erworben oder später auch aus dem Internet heruntergeladen und ausgedruckt werden können. Unklar ist noch, ob durch Ankreuzen gesondert das Einverständnis in die Ausführung bestimmter Sexualtechniken erklärt werden muß oder eine allgemeingefaßte Formulierung ausreicht. Letzteres erscheint Kritikern problematisch, da dann konsequenterweise während der sexuellen Handlung bei Wechsel zum Beispiel von Vaginal- oder Anal- zu Oralverkehr bei strenger Auslegung gegebenenfalls eine gesonderte Einverständniserklärung aufgesetzt werden müßte, was jedoch erstens den Fluß der Betätigung empfindlich stören könnte und zweitens Bedenken dahingehend hervorruft, ob in der Erregung überhaupt noch verbindliche Entscheidungen möglich sind. Besondere Schwierigkeiten sieht man auch bei Gruppensex. Deshalb plädieren sie für eine detaillierte und vollständige Angabe der geplanten Sexualhandlungen durch jede beteiligte Person vor Beginn, um Sicherheit in Bezug auf die Ernsthaftigkeit der Zustimmung zu haben und unliebsame Unterbrechungen zu vermeiden. Ebenso ist man sich noch uneins, ob es ausreicht, das Dokument bei sich zu behalten und zu Hause abzuheften oder – so die Hardliner – zusätzlich ein Durchschlag vor Vollzug bei der örtlichen Polizeidienststelle bzw. einem Notar des Vertrauens abgegeben und hinterlegt werden soll. Genaueres werden wir hoffentlich in Kürze erfahren.

Jedenfalls wird es zukünftig etwas schwieriger, sich einem potentiellen Sexualpartner wirklich derart zu nähern. Es sollte daher genügend Zeit eingeplant werden. Einvernehmliche Spontanentscheidungen, die auf  jede weitere Förmlichkeit pfeifen, sind dann zwar weiterhin möglich, ein Sprecher der Arbeitsgruppe weist aber darauf hin, daß Menschen, die sich derart leichtfertig verhalten, das Risiko eingehen, im Nachhinein nicht rechtssicher beweisen zu können, daß dem durchgeführten Schweinkram sämtlich ein geeinter Wille zugrunde lag.

So gilt demnächst wohl auch der Grundsatz „Ante coitum omne animal triste est“. Das ist aber nur ausgleichende Gerechtigkeit, denn warum – so muß man doch fragen dürfen – sollte es einem eigentlich vor dem Vögeln besser gehen als danach!?

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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