wolfsgeheul.eu vom 02.06.2018

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„Wenn ich Mercedes fahren will, ruf‘ ich mir einfach ein Taxi.“

Dieser mutmaßlich nicht unwesentlich von Neid und/oder Haß getriebene Spontispruch aus meiner Jugend war gleichwohl von bestechender Treffsicherheit. Denn die Dieselvorreiter aus Untertürkheim stellten lange das einzige Unternehmen dar, das fahrgastfreundliche Limousinen mit einer sparsamen Knattermaschine im Angebot hatte. So fuhren und fuhren die Humanlastesel in ihrem mobilen Leben Distanzen, die teilweise in die Million gingen, ohne ihre stabile Struktur und das satte Geräusch beim Türzuschlagen zu verlieren. Und immer kommod mit dem edlen Stern voran!

Erst in neuester Zeit kamen dann die häßlichen Tourans oder Toyotahybriden hinzu und versuchten dem Daimler Konkurrenz zu machen. Wer nun ehrlich ist, der wird zugeben müssen, daß er, wenn er die Wahl hat, diese Gefährte jedoch niemals freiwillig besteigen würde. Bestellt man aber ein Taxi, dann ist das heute tatsächlich eine Markenlotterie, bei der eine leichte Verstimmung beim Fahrgast einkehrt, wenn keine Kühlerfigur vorfährt.

Da erscheint es nur konsequent, daß auf der App „mytaxi“ die Möglichkeit eingeräumt wird, bei den Bestelloptionen „Mercedes-Benz Taxi bevorzugen“ eingegeben werden kann, um fürderhin vor unliebsamen Überraschungen sicher zu sein.

Schöne, neue Welt!

Wenn ich ein Taxi will, bestell‘ ich einfach einen Mercedes.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

 

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wolfsgeheul.eu vom 19.12.2017

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„Bitte Papier und Bleistift bereithalten!“

Die Älteren werden sich erinnern, daß obige Aufforderung standardmäßig in Funk und Fernsehen meist dann erging, wenn in der Folge Adressen und Einsendefristen beispielsweise zu Gewinnspielen bekanntgegeben werden sollten.

Bald bekommt der Satz eine neue Bedeutung, zumindest solange eine App-Lösung mit Fingerabdruck-Signatur per Smartphone noch nicht umsetzungsreif ist. Denn ähnlich wie in Schweden arbeitet auch in Deutschland eine gemischte Spezialistengruppe aus dem Justiz- und Familienministerium unter Leitung von Heiko Maas fieberhaft an einem Papier, das Menschen, die sexuell miteinander verkehren wollen, im Vorfeld tunlichst auszufüllen und zu unterschreiben haben.

Der Arbeitstitel für dieses längst überfällige und äußerst wichtige Projekt lautet #FuckYou-Erklärung. Das Formular muß – soviel steht schon fest – mit deutlich lesbarem Namen in Druckbuchstaben sowie der Personalausweisnummer versehen werden. Vordrucke sollen in jedem Schreibwarenladen erworben oder später auch aus dem Internet heruntergeladen und ausgedruckt werden können. Unklar ist noch, ob durch Ankreuzen gesondert das Einverständnis in die Ausführung bestimmter Sexualtechniken erklärt werden muß oder eine allgemeingefaßte Formulierung ausreicht. Letzteres erscheint Kritikern problematisch, da dann konsequenterweise während der sexuellen Handlung bei Wechsel zum Beispiel von Vaginal- oder Anal- zu Oralverkehr bei strenger Auslegung gegebenenfalls eine gesonderte Einverständniserklärung aufgesetzt werden müßte, was jedoch erstens den Fluß der Betätigung empfindlich stören könnte und zweitens Bedenken dahingehend hervorruft, ob in der Erregung überhaupt noch verbindliche Entscheidungen möglich sind. Besondere Schwierigkeiten sieht man auch bei Gruppensex. Deshalb plädieren sie für eine detaillierte und vollständige Angabe der geplanten Sexualhandlungen durch jede beteiligte Person vor Beginn, um Sicherheit in Bezug auf die Ernsthaftigkeit der Zustimmung zu haben und unliebsame Unterbrechungen zu vermeiden. Ebenso ist man sich noch uneins, ob es ausreicht, das Dokument bei sich zu behalten und zu Hause abzuheften oder – so die Hardliner – zusätzlich ein Durchschlag vor Vollzug bei der örtlichen Polizeidienststelle bzw. einem Notar des Vertrauens abgegeben und hinterlegt werden soll. Genaueres werden wir hoffentlich in Kürze erfahren.

Jedenfalls wird es zukünftig etwas schwieriger, sich einem potentiellen Sexualpartner wirklich derart zu nähern. Es sollte daher genügend Zeit eingeplant werden. Einvernehmliche Spontanentscheidungen, die auf  jede weitere Förmlichkeit pfeifen, sind dann zwar weiterhin möglich, ein Sprecher der Arbeitsgruppe weist aber darauf hin, daß Menschen, die sich derart leichtfertig verhalten, das Risiko eingehen, im Nachhinein nicht rechtssicher beweisen zu können, daß dem durchgeführten Schweinkram sämtlich ein geeinter Wille zugrunde lag.

So gilt demnächst wohl auch der Grundsatz „Ante coitum omne animal triste est“. Das ist aber nur ausgleichende Gerechtigkeit, denn warum – so muß man doch fragen dürfen – sollte es einem eigentlich vor dem Vögeln besser gehen als danach!?

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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