wolfsgeheul.eu vom 25.03.2018

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Beim Journalismus handelt es sich überwiegend um ein Tagesgeschäft, und da kommt es auf Details und Genauigkeit nicht so sehr an.

Und so dreht sich seit gestern alles um die Absage Tuchels an den FC Bayern, obwohl die Münchener sich bis dato dazu gar nicht erklärt haben und nicht bekannt ist, daß man überhaupt in engeren Verhandlungen gestanden hat. Der Tenor lautet aber, der FC habe sich verzockt.

Da steigen doch meine Zweifel an der Seriosität der Sportberichterstattung.

Denn wer kann denn ernsthaft glauben, daß der Weltverein mit diesem unsympathischen Provinzwürstchen wirklich in die nächste Saison gehen wollte!?

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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wolfsgeheul.eu vom 11.05.2017

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Uli Hoeneß ist und bleibt bei aller ihm neidlos zugestandenen Cleverness ein simpler Hans Wurst, der aber mit seiner schier grenzenlosen Arroganz gepaart mit offensichtlicher geistiger Begrenztheit im Hochleistungsbereich weiterhin glaubt, er verdiene es, nicht als solcher behandelt zu werden. Vielmehr sieht er sich bis heute gottgleich über den Dingen stehend.

Eigentlich dachte ich, die Causa(s. Kolumnen v. 27.04. und 28.11.2016) sei ausgeschrieben und mit Absitzen der Strafe ausgestanden. Aber wenn er, der augen- und ohrenscheinlich wieder mächtig Oberwasser zu haben scheint, nicht schweigt, kann und will ich es auch nicht tun.

Bei einem Galadiner in – ein Schelm, wer Böses dabei denkt – Vaduz – so zitierte es gestern T-Online – soll er gesagt haben: „Ich bin der einzige Deutsche, der Selbstanzeige gemacht hat und trotzdem im Gefängnis war. Ein Freispruch wäre völlig normal gewesen. Aber in diesem Spiel habe ich klar gegen die Medien verloren“

Si tacuisses, ….., Herr Hoeneß, Sie alter Zipfelklatscher!

Was er nämlich geflissentlich verschweigt, ist die Tatsache, daß seine sogenannte Selbstanzeige leider – da kann er sich nur bei denen beschweren, die ihn dort nicht richtig beraten und vertreten haben – nicht wirksam war. Das OLG München stellt in seinem Urteil(für sehr Interessierte nachzulesen: http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/oberlandesgerichte/muenchen/presse/urteil_ulrich_h._30_10_2014.pdf )  hierzu nach langer Begründung lapidar fest: „Damit stellte das Schreiben vom 17.01.2013 mit Anlagen für sich genommen keine wirksame Selbstanzeige im Sinne des § 371 Abs. 1 AO dar.“ Strafbefreiung ade! Denn wenn das so ist, heißt die Faustregel seit dem erstaun- und bedauerlicherweise von Haft verschont gebliebenen honorigen Herrn Zumwinkel, daß bei einem Hinterziehungsbetrag von mehr als einer Million Euro zwangsläufig der Knast folgt, wobei der gute Wille insoweit für die Tat genommen wird, als der untaugliche Versuch sich wenigstens strafmildernd auswirkt. Und die dem Urteil zugrundegelegten Beträge führt das OLG wie folgt auf:

„Jahr             Steuerverkürzung                   Strafe

2003                14.934.493,49 EUR                      2 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe,

2004                      142.151,30 EUR                       6 Monate Freiheitsstrafe,

2005                10.749.872,65 EUR                      2 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe,

2006                     323.750,72 EUR                       7 Monate Freiheitsstrafe,

2007                   1.149.174,90 EUR                       1 Jahre und 3 Monate Freiheitsstrafe,

2008                    894.486,47 EUR                       1 Jahre und 3 Monate Freiheitsstrafe,

2009                    268.301,67 EUR                       7 Monate Freiheitsstrafe.

Fast dreißig Millionen Euro also! Deshalb lautete das in meinen Augen sogar noch milde Urteil konsequenterweise:

„I. Der Angeklagte (…) wird wegen 7 tatmehrheitlicher Fälle der Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.“

Das sind die nüchternen Fakten! Das war kein „Spiel, sondern bitterer Ernst, Herr Präsident. Und – da bin ich mir sicher – eine Revision hätte nicht anders entschieden. Deshalb hat der große Uli sie wohl auch nicht angestrengt. Er entblödet sich aber nicht, in derselben Rede rührselig vorzutragen, er habe darauf verzichtet, weil er das seiner Familie nicht mehr habe zumuten können.

Der ganze Mann ist eine Zumutung und – spätestens jetzt ist es für alle erkennbar geworden – nicht belehr- und resozialisierbar. Und deshalb gehörte er meiner Meinung nach nicht wieder zurück an die Spitze des besten und bekanntesten deutschen Fußballvereins.

Mit dem Generalvorwurf in Richtung der Medien, die er übrigens jahrzehntelang für seine Zwecke genutzt hat, stellt er sich obendrein mit den „Lügenpresse“ schreienden Gimpeln von Pegida und AfD in etwa auf eine Stufe. Eine allerdings passende Gesellschaft, denn die haben ja auch nichts begriffen und sind mit Argumenten nicht zu überzeugen.

Insofern danke ich dem Bayern-Hoeneß, daß er den letzten Beweis für die Richtigkeit meiner immer schon vertretenen Ansicht nunmehr selbst erbracht hat. Und ich danke unserer funktionierenden Justiz, daß sie sich nicht hat vom großen Namen beeindrucken und von einem solchen Urteil abbringen lassen. Denn alles andere hätte man dem Deutschen Michel nicht erklären können. Daß dieser sich aber auf der anderen Seite nicht davon abhalten ließ, Herrn Hoeneß auf der Mitgliederversammlung wieder zuzujubeln und ihn zu wählen, steht auf einem anderen Blatt.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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