wolfsgeheul.eu vom 24.07.2017

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Nicht jeder, der sich einer großen Beliebtheit erfreut, ist auch gut in dem, was er tut.

Wenn man erfolgreich arbeitet, tritt man zwangsläufig immer einmal jemandem auf die Füße, weil nicht alle richtigen und notwendigen Entscheidungen jedem gefallen können. Gerade Sanierer sehen sich bei ihrem Wirken diversen Anfeindungen ausgesetzt, die genau darin ihre Ursache haben.

So ergeht es nun auch Emmanuel Macron. Gewählt, um den französischen Augiasstall auszumisten, muß er auch unpopuläre Maßnahmen ergreifen. Anders kann ihm der Umschwung nicht gelingen.

Wäre der französische Präsident also heute noch so beliebt wie bei seiner Wahl, hätte er bereits einiges falsch gemacht.

Vollkommen überflüssig sind deshalb Erhebungen über seine aktuelle Popularität wie die, die gerade im Journal du Dimanche veröffentlicht wurde. Innerhalb von einem Monat soll danach der Prozentsatz derer, die mit seiner Amtsführung zufrieden sind, von 64 auf 54 Prozent gefallen sein. Wie spektakulär!

Liebe überflüssige Umfrageinstitute, laßt die Menschen, die in schwierigen Zeiten bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und etwas zum Positiven zu wandeln, einfach einmal in Ruhe arbeiten. Wenn die Beliebtheit dann wieder steigt, weil die Arbeit die versprochenen Früchte trägt, könnt ihr euch ja gerne wieder entsprechend zu Wort melden.

Bis  dahin gilt: Fermez vos bouches!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

 

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wolfsgeheul.eu vom 11.05.2017

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Uli Hoeneß ist und bleibt bei aller ihm neidlos zugestandenen Cleverness ein simpler Hans Wurst, der aber mit seiner schier grenzenlosen Arroganz gepaart mit offensichtlicher geistiger Begrenztheit im Hochleistungsbereich weiterhin glaubt, er verdiene es, nicht als solcher behandelt zu werden. Vielmehr sieht er sich bis heute gottgleich über den Dingen stehend.

Eigentlich dachte ich, die Causa(s. Kolumnen v. 27.04. und 28.11.2016) sei ausgeschrieben und mit Absitzen der Strafe ausgestanden. Aber wenn er, der augen- und ohrenscheinlich wieder mächtig Oberwasser zu haben scheint, nicht schweigt, kann und will ich es auch nicht tun.

Bei einem Galadiner in – ein Schelm, wer Böses dabei denkt – Vaduz – so zitierte es gestern T-Online – soll er gesagt haben: „Ich bin der einzige Deutsche, der Selbstanzeige gemacht hat und trotzdem im Gefängnis war. Ein Freispruch wäre völlig normal gewesen. Aber in diesem Spiel habe ich klar gegen die Medien verloren“

Si tacuisses, ….., Herr Hoeneß, Sie alter Zipfelklatscher!

Was er nämlich geflissentlich verschweigt, ist die Tatsache, daß seine sogenannte Selbstanzeige leider – da kann er sich nur bei denen beschweren, die ihn dort nicht richtig beraten und vertreten haben – nicht wirksam war. Das OLG München stellt in seinem Urteil(für sehr Interessierte nachzulesen: http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/oberlandesgerichte/muenchen/presse/urteil_ulrich_h._30_10_2014.pdf )  hierzu nach langer Begründung lapidar fest: „Damit stellte das Schreiben vom 17.01.2013 mit Anlagen für sich genommen keine wirksame Selbstanzeige im Sinne des § 371 Abs. 1 AO dar.“ Strafbefreiung ade! Denn wenn das so ist, heißt die Faustregel seit dem erstaun- und bedauerlicherweise von Haft verschont gebliebenen honorigen Herrn Zumwinkel, daß bei einem Hinterziehungsbetrag von mehr als einer Million Euro zwangsläufig der Knast folgt, wobei der gute Wille insoweit für die Tat genommen wird, als der untaugliche Versuch sich wenigstens strafmildernd auswirkt. Und die dem Urteil zugrundegelegten Beträge führt das OLG wie folgt auf:

„Jahr             Steuerverkürzung                   Strafe

2003                14.934.493,49 EUR                      2 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe,

2004                      142.151,30 EUR                       6 Monate Freiheitsstrafe,

2005                10.749.872,65 EUR                      2 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe,

2006                     323.750,72 EUR                       7 Monate Freiheitsstrafe,

2007                   1.149.174,90 EUR                       1 Jahre und 3 Monate Freiheitsstrafe,

2008                    894.486,47 EUR                       1 Jahre und 3 Monate Freiheitsstrafe,

2009                    268.301,67 EUR                       7 Monate Freiheitsstrafe.

Fast dreißig Millionen Euro also! Deshalb lautete das in meinen Augen sogar noch milde Urteil konsequenterweise:

„I. Der Angeklagte (…) wird wegen 7 tatmehrheitlicher Fälle der Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.“

Das sind die nüchternen Fakten! Das war kein „Spiel, sondern bitterer Ernst, Herr Präsident. Und – da bin ich mir sicher – eine Revision hätte nicht anders entschieden. Deshalb hat der große Uli sie wohl auch nicht angestrengt. Er entblödet sich aber nicht, in derselben Rede rührselig vorzutragen, er habe darauf verzichtet, weil er das seiner Familie nicht mehr habe zumuten können.

Der ganze Mann ist eine Zumutung und – spätestens jetzt ist es für alle erkennbar geworden – nicht belehr- und resozialisierbar. Und deshalb gehörte er meiner Meinung nach nicht wieder zurück an die Spitze des besten und bekanntesten deutschen Fußballvereins.

Mit dem Generalvorwurf in Richtung der Medien, die er übrigens jahrzehntelang für seine Zwecke genutzt hat, stellt er sich obendrein mit den „Lügenpresse“ schreienden Gimpeln von Pegida und AfD in etwa auf eine Stufe. Eine allerdings passende Gesellschaft, denn die haben ja auch nichts begriffen und sind mit Argumenten nicht zu überzeugen.

Insofern danke ich dem Bayern-Hoeneß, daß er den letzten Beweis für die Richtigkeit meiner immer schon vertretenen Ansicht nunmehr selbst erbracht hat. Und ich danke unserer funktionierenden Justiz, daß sie sich nicht hat vom großen Namen beeindrucken und von einem solchen Urteil abbringen lassen. Denn alles andere hätte man dem Deutschen Michel nicht erklären können. Daß dieser sich aber auf der anderen Seite nicht davon abhalten ließ, Herrn Hoeneß auf der Mitgliederversammlung wieder zuzujubeln und ihn zu wählen, steht auf einem anderen Blatt.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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