wolfsgeheul.eu vom 14.10.2016

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Gibt es andere Grenzen der Satire als die des Strafrechts? Natürlich!
„Mittwoch, 12. Oktober 2016
Vorbildliche Gleichbehandlung! Sächsische Polizei fängt weder Nazis noch Islamisten
Donnerstag, 13. Oktober 2016
Leiter der JVA Leipzig: „Wir konnten ja nicht ahnen, dass ein Selbstmordattentäter selbstmordgefährdet ist“
Donnerstag, 13. Oktober 2016
Huch! Jetzt ist auch noch die JVA Leipzig abgebrannt
Freitag, 14. Oktober 2016
„Wir haben eine 2. Chance verdient!“ – Sachsens Innenminister bittet IS um weiteren Terroristen“

Das sind die Überschriften der Artikel auf der von mir eigentlich geschätzten Satireseite „Der Postillion“ der letzten Tage zur Causa „Sachsen“. Sie sprechen für sich.

Zugeben möchte ich zwar, daß ich, wäre mir bei Veröffentlichung meiner Kolumne vom 12.10.2016 der Selbstmord des IS-Terroristen bereits bekannt gewesen, eventuell einen leicht anderen Ton angeschlagen hätte. Es war halt der traurige Endpunkt eines mehr als unglücklich gelaufenen Antiterroreinsatzes. Aber zum Tenor meines Beitrages stehe ich nach wie vor einhundertprozentig.

Die oben zitierten satirischen Beiträge jedoch überschreiten meines Erachtens eindeutig die Grenzen des guten Geschmacks. Damit könnte man die Sache für genauso für erledigt betrachten wie den Fall „Böhmerman“, der grundsätzlich in die gleiche Richtung tendierte. Beides ist strafrechtlich nicht relevant, wie die Einstellung des Verfahrens gegen den Fernsehclown, so wie ich es in meiner Kolumne vom 13.04.2016 verhergesagt habe, zeigt. Es gibt aber einen gravierenden Unterschied. Während man mit Erdogan keinerlei Mitleid hegen mußte, trifft der postillionsche Stil eine Vielzahl von redlichen Menschen, die nur ihre schwierige und gefährliche Arbeit, wenn auch fehlerbehaftet, getan haben.

Es gibt also eine weitere Grenze, nämlich die, daß man unbescholtene Bürger in subalternen Positionen als Polizisten oder Gefängniswärter nicht maßlos mit Häme überziehen sollte. Um hier nicht zu weit zu gehen, bedarf es eines gewissen Stilgefühls, guten Benehmens und sicheren moralischen Korsetts, damit keine unappetitlichen Möpse – pardon – Klöpse aus dem Mieder purzeln. Genau das ist dem Betreiber vom Postillion zumindest in diesem Falle zu verhindern nicht gelungen. So kann man mit einer ungebrachten Kaskade von Geschmacklosigkeiten seinen guten Ruf ganz schnell verspielen.

Satire darf alles und kann wunderbar sein. Die Satiriker sollten sich aber bewußt sein, daß ihre Beiträge durchaus Einfluß auf unsere Gesellschaft und den Umgang der Menschen untereinander haben. Und wenn morgen wieder einer auf den Kaberettbrettern die allgemein umsichgreifende Verrohung beklagt, sollte er sich prüfen und überlegen, ob er dazu nicht (ungewollt) einen Beitrag geleistet hat.

In diesem Sinne, gute Nacht Postillion aber auch sächsische Politik, Justiz und Polizei! Und bitte endlich das Aufwachen nicht vergessen.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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wolfsgeheul.eu vom 05.01.2016

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Kondolieren ist ein besonders schwieriges Unterfangen, das selbst Menschen, denen das Schreiben ansonsten leicht von der Hand geht, an ihre Grenzen zu bringen vermag. Darüberhinaus ist es ein höchst privatimer Akt gegenüber einer einem nahestehenden Person oder Familie. Das wiederum aber schützt den Autor einer zu sachlichen oder gar unglücklichen Beileidsbekundung vor öffentlichem Spott, und die Trauernden beweisen in dieser Situation sicherlich ein großes Herz mit gegebenenfalls etwas unbeholfenen Freunden oder guten Bekannten des Hauses, gibt es doch viel Größeres zu beklagen, als eine eventuelle Ungeschicklichkeit beim Versuch, die Hinterbliebenen zu trösten und sie der Wertschätzung für den Verstorbenen zu versichern. Außerdem zählen die Geste und der Mut, es überhaupt gewagt zu haben. Denn wie oft erlebt man auch die, die sich nonchalant meinen, durchmogeln zu können, indem sie freimütig und feige bekunden, des Kondolierens nicht fähig zu sein. In diesen Fällen wäre sogar Schweigen der bessere Weg. Und die ganzen formellen Schreiben sollte man ohnehin hinsichtlich Wahrheitsgehalt und Ernsthaftigkeit nicht besonders wichtig nehmen. Hier wird nämlich genausoviel gelogen und geheuchelt wie schon zuvor in so mancher Todesanzeige, weshalb bei ihnen maximal die Anzahl und die gesellschaftliche Stellung des Absenders als Gradmesser für die Bekanntheit und Wirkmächtigkeit des Toten zu seinen Lebzeiten herhalten können, was aber in Summe auch einer Ehrung und Würdigung gleichkommt.

Viel einfacher gestaltet sich da tatsächlich der öffentliche Nachruf, bei dem letztlich nur der Grundsatz „de mortuis nihil nisi bene“ zu beachten ist. Für Kritik, Herabwürdigung oder gar Beleidigungen ist es zu spät, die Chancen sind vertan. Die Höchststrafe bleibt so, gar keinen Nachruf zu verfassen, was aber selbst dem Erzfeind gegenüber armselig sich ausmacht. Zusätzlich ist es im höchsten Maße ungerecht, jemandem, an dem man sich sein Leben lang gerieben und abgearbeitet hat, die Ehre zu verweigern, festzustellen, daß er dafür immerhin für würdig befunden worden ist. Anders liegt der Fall nur bei Menschen, die der Autor oder das Presseorgan immer schon mit Mißachtung bestraft haben. Ein öffentlicher Nachruf braucht also in der Minimalversion nur die wesentlichen biographischen Daten aufzulisten. Soll er persönlicher und ausführlicher sein, hat er zu beachten, daß er sich mit diskreten Details zurückhält, denn er richtet sich an die Öffentlichkeit und der Verstorbene hat keine Möglichkeit mehr, sich dazu zu äußern. Das gilt insbesondere für objektiv unberechtigte Vereinnahmungen und übertriebene Darstellung eines Nähevehältnisses, welches in Wirklichkeit niemals bestanden hat, ein Phänomen, das leider in unserer eitlen Welt, in der immer wieder auch vom Nachrufer der Versuch unternommen wird, sich ungerechtfertigterweise mit den Lorbeeren des Toten zu schmücken und von seinem Ableben selbst zu profitieren, nicht selten vorkommt. Eingedenk dessen kann ebenfalls beim Nachruf einiges schiefgehen, aber der Wohlmeinende und Ehrliche hat ein relativ leichtes Spiel mit dieser Aufgabe.

Am Montag nun ist Achim Mentzel im Alter von nur 69 Jahren überraschend verstorben. Der Ostberliner Entertainer und Schlagersänger hat nicht nur in der DDR, sondern auch im vereinten Deutschland mit seiner unbändigen Lebenslust, seinem Humor und seiner Fähigkeit zur Selbstironie zu recht eine allgemeine Berühmheit erlangt. Er war ein Original. Was aber jetzt via Facebook vermeintliche Freunde wie Oliver Kalkhofe oder Jens Riwa verbreiten, ist geschmacklos und zeigt, welch‘ Geistes Kinder die Verfasser sind. Der so seriös daherkommende Riewa ruft Achim Mentzel „Tschüß, Hamsterfresse.“ nach, und Kalkhofe redet ihn mit „Zonen-Zausel“ an und wähnt ihn in Anspielung auf den Spreewald und einen Schlager Mentzels im „Gurkenhimmel“.

Hier offenbart sich augenscheinlich ein großes Mißverständnis. Zum einen ist Facebook öffentlich und zum zweiten ist Achim Mentzel tot. Wie auch immer man sich zu Lebzeiten unter Freunden, wenn es denn wirklich welche waren, angeredet oder übereinander gesprochen, worüber man auch immer gemeinsam gefrotzelt haben mag, es verbietet sich, nach dem Tod des Freundes damit fortzufahren. Selbst Kalkhofe und Riewa ist zu unterstellen, daß sie der Witwe Mentzels mit ihren handschriftlichen Beileidsbriefen nicht ihre Trauer und Anteilnahme wegen des Ablebens ihres „Zonen-Zausels“ und ihrer „Hamsterfresse“ ausdrücken.

Der Rückgang in Sachen Stil, Benehmen und Einfühlungsvermögen ist ein herber Verlust für unsere Kulturnation. Es ist aber auch nicht zu verkennen, daß ein so schnelles und flüchtiges Medium wie Facebook die Einhaltung guter alter Regeln nicht gerade befördert. Es läßt die Grenzen zwischen öffentlich und privat für die Nutzer offenbar verschwimmen. Schade! Der Welt geht ein Stück Würde verloren. Auch das ist leider ein Mosaikstein in der Beantwortung der Frage, warum wir zunehmend verrohen.

Nur, weil er grenzenlosen Humor, ein unerschütterliches Selbstvertrauen besaß und deshalb hart im Nehmen war, hat Achim Mentzel das nicht verdient. Ruhe in Frieden!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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