wolfsgeheul.eu vom 29.10.2017

0
1

„Fußmatten sind gerade vor und auf Stoß mit der Wohnungstür auszulegen.“

Dieser Passus steht wahrscheinlich in keiner Hausordnung. Muß er auch nicht, denn der Inhalt einer solchen Vorschrift versteht sich von selbst, nutzt man doch damit Gemeinschaftsflächen. Müßte er aber, wenn man sich heute Mehrfamilienhäuser in der Realität ansieht. Harald Schmidt hat einmal in seiner Show geäußert, er wandere in seiner Freizeit durch seine Liegenschaften und richte die Abstreifer vor den Wohnungen. Er kassierte dafür natürlich ein schallendes Lachen aus dem Publikum. Zu unterstellen ist jedoch, daß es sich gar nicht um ein echtes Späßchen handelte , sondern daß das herrschende Unwesen ihm – ob nun in eigenen oder fremden Immobilien mag dahingestellt bleiben – tatsächlich aufgefallen war und ihn gestört hatte. Natürlich neigen diese kleinen Mistdinger dazu, sich bei Übertretung zu verschieben. Aber genau das korrigiert der Nutzer doch gewöhnlich in einem Atemzug, so daß es zu dauerhaften Schräglagen oder gar Positionen mitten im Flur gar nicht kommen können sollte.

Eigentlich!

Ähnlich verhält es sich mit Türkeilen, die nur Sinn machen, wenn sie immer an der gleichen geeigneten Stelle an der Wand liegen. Wenn ihnen überhaupt ein längeres Verweilen gewährt wird, dann immer woanders und oft als Stolperstein mitten im Laufweg, also an in etwa der Stelle, an der sie die Tür vormals aufgehalten haben. Mehr brauche ich hierzu nicht zu sagen.

Wir leben in einer Zeit der Nachlässigkeit. Und das erschwert das gedeih- und friedliche Miteinander. Die Beachtung ungeschriebener Regeln ist nämlich nicht im geringsten Ausdruck eines Spießertumes, sondern auch eine Form des guten Benehmens und der Rücksichtnahme. Aber eine solche Haltung muß von Kind auf eingeübt sein.

Wir Alten fallen mehr und mehr aus der Zeit.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

0
1

wolfsgeheul.eu vom 27.10.2017

3
0

Eigentlich wollte ich mich zu den Sondierungsgesprächen nach meiner Kolumne vom 17. diesen Monats solange nicht mehr äußern, bis weißer Rauch aus der Parlamentarischen Gesellschaft quillt. Ein Hauptgrund, warum die Verhandlungen nunmehr ins Stocken geraten sind, aber macht mich ratlos.

Die Grünen können sich also mit der noch bis März nächsten Jahres geltenden Aussetzung des Familiennachzuges bei subsidiär Geschützten bzw. deren Verlängerung nicht abfinden. Bei allem Verständnis dafür, daß die Kleinkoalitionäre sich aus taktischen Gründen spreizen und sperren müssen und dabei natürlich die Schwäche der Kanzlerin und Ihrer Parteien auszunutzen versuchen:

Was ist an der Begrenzung in diesem Bereich – wohlgemerkt reden wir nicht von Flüchtlingen mit Asylgründen – falsch!?

Betroffen sind meines Wissens überwiegend alleinreisende junge Männer, die die Mehrheit der letzten Welle ausgemacht haben und keine Asylgründe geltend machen können. Bei denen war doch ohnehin niemals nachvollziehbar, wie sie ihre Familie zurücklassen konnten, obwohl es vorgeblich in ihrer Heimat so kritisch steht. Das paßt nicht zusammen. Gerade in Krisensituationen muß der Ehemann und Vater den Seinen zur Seite stehen. Diese Implausibilität findet übrigens ihre Entsprechung, wenn Lehrer unisono berichten, wie ihre Migrantenschüler nicht selten stolz erzählen, daß man in den Ferien nach Hause fliege, um die Oma und den Rest der Verwandschaft zu besuchen.

Was also kann einen vernunftbegabten Menschen daran hindern, den Nachzug erstens nicht für notwendig zu erachten – früher oder später müssen die Männer ohnehin zurück, wenn es korrekt läuft – und zweitens an der Aussetzung festzuhalten? Politisches Kalkül hin oder her, zu diesem Thema dürfte es keine zwei Meinungen geben. Mehr noch! Hier liegt sogar ein triftiger Grund vor, die Abschiebung der betreffenden Rabenväter besonders zügig voranzutreiben, damit sie endlich ihrer Verantwortung vor Ort gerecht werden.

Manche muß man eben zu ihrem Glück zwingen.

Politik hat jedoch häufig nichts mit Logik und Vernunft zu tun. Warum wundere ich mich also immer wieder!?

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

 

3
0