wolfsgeheul.eu vom 16.05.2018

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Erst die Steuer-CD’s und jetzt die Dash-Cams! Der Sündenfall kommt vor dem Fall.

Es ist erschreckend wie unser großartiger Rechtsstaat, der uns grundsetzlich größtmögliche Freiheit garantiert, durch kurzsichtige und spießige Juristen immer hastiger untergraben wird. Erst wird er mit Blick auf ein „paar“ Steuermillionen krimineller Hinterzieher durch den Ankauf illegal, also per Straftat beschaffter Daten selbst als Hehler kriminell und dann, während die EU das Datenschutzrecht verschärft, hintertreibt er auch noch das vom Bundesverfassungsgericht bereits im Jahre 1983 postulierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung, indem er unrechtmäßig erstellte Beweismittel zur Sachverhalts- bzw. Tataufklärung bei Vorfällen im Straßenverkehr – noch nur unter bestimmten Voraussetzungen, aber wir wissen doch, daß das letztlich in einer totalen Freigabe enden muß und wird – zuläßt.

Hier werden Grundrechte auf dem Altar des Pragmatismus geopfert. Das ist mit nichts zu rechtfertigen. Elementare Prinzipien dürfen nicht ausgehöhlt werden, wollen wir das große und gute Ganze nicht ins Wanken geraten lassen. Wer echte Freiheit will, muß bedauerlicherweise damit leben, daß diese auch manchmal von Straftätern zu ihren Gunsten ausgenutzt wird. Der daraus entstehende Schaden wird aber regelmäßig weitaus geringer sein, als der, der uns allen durch den Verlust an Freiheit droht.

Es ist genau diese Blockwart- und Abschnittsbevollmächtigtenmentalität, die Deutschland immer wieder in Gefahr bringt. Die in diesem Sinne furchtbaren Juristen haben dabei als Steigbügelhalter nie eine ruhmreiche Rolle gespielt und sie schrecken trotzdem vor Wiederholung nicht zurück.

Wenn der kleingeistige Wutbürger weiter unsere Politik und Rechtsprechung bestimmt, dann gnade uns Gott.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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3 Gedanken zu „wolfsgeheul.eu vom 16.05.2018“

  1. Lieber Herr Wendler, mit dieser Anmerkung reihen Sie sich mit Verlaub in die große Reihe derer ein, die aus Unwissenheit diesbezüglich einem elementaren Irrtum unterliegen. Es heißt nicht „Gerechtigkeitsstaat“, sondern „Rechtsstaat“. Sorry, aber das ist die eventuell bittere Wahrheit. Ein Ideal kann man aber nur in Maßen kodifizieren und judizieren. Lassen Sie sich bitte trotzdem nicht entmutigen. Unser System kommt dem Optimum tatsächlich sehr nahe. Mit herzlichem Gruß Wolf M. Meyer

  2. Was ist falsch an dem Versuch, Gerechtigkeit herzustellen bei Straftaten Anderer?

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