wolfsgeheul.eu vom 14.01.2018

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„Dürfen selbständige Piloten wirklich streiken?“

Ja, antwortet Radio Eriwan, aber im Gegensatz zu ihren angestellten Kollegen nicht während der Arbeit.

Sollte man daraus schließen, daß es sicherer ist mit Ryanair statt Lufthansa zu fliegen?

Die Eingangsfrage krönt die Rezension eines Anwaltskollegen aus Frankfurt in der Rubrik „Mein Urteil“ in „Beruf und Chance“ der letzten Samstags-FAZ. Gelesen habe ich den kleinen Artikel nicht. Mir reichte die Überschrift. Immer wieder bin ich nämlich begeistert von dem außergewöhnlichen Humor, den die Zunft der Juristen seit Anbeginn auszeichnet. Denn welchen Leser der Frankfurter interessiert diese Frage nicht brennend!? Und dann diese brilliante Einleitung des sicherlich äußerst wichtigen Beitrages! Weitere Urteilsberichte sind übrigens aus der Mainmetropole bereits angekündigt.

  • Dürfen Bäcker wirklich Puderzucker auf den Bienenstich streuen?
  • Dürfen Autolenker wirklich während der Fahrt Motoröl nachfüllen?
  • Dürfen Schornsteinfeger wirklich den Kamin auch von unten nach oben kehren?
  • Dürfen Metzger wirklich Ihr Beil mit Waffenöl vor Rost schützen?
  • Dürfen Busfahrer wirklich in voller Fahrt ihr Recht auf Toilettenbesuch geltend machen?
  • Dürfen Fernsehmoderatoren wirklich so blöd sein wie Johannes B. Kerner?
  • Dürfen Rechtsanwälte wirklich lustig sein?

Da bin ich aber schon sehr gespannt. Vielleicht lese ich einen davon sogar.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

P. S.: #FreeDeniz – 335 Tage in Unfreiheit -!

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