wolfsgeheul.eu vom 02.06.2015

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Heute hatte ich ein angeregtes Gespräch mit einem Sachverständigen u. a. für Immobilienbewertungen, der mir berichtete, daß er zur Zeit viel für Banken tätig sei im Zusammenhang mit neuen Wertgutachten für die Bestandssicherheiten.

Die immer schärfer werdenden Vorschriften der Bankenaufsicht bringen es wohl mit sich, daß nicht nur bei Auslauf der Zinsbindung von Krediten, sondern auch im normalen Kreditlauf die beliehenen Immobilien erneut einer Bewertung unterzogen werden müssen, um das Risiko aktuell einzuschätzen und als Bank damit hoffentlich seinen Bewertungsstatus zu erhalten oder gar zu verbessern. Das ganze soll eine Konsequenz aus den negativen Erfahrungen nach dem  Platzen der amerikanischen Immobilienblase vor einigen Jahren sein. Zugleich eine schöne Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für eventuell zuviele und/oder notleidende Sachverständige also, wobei es mir fern liegt, beim Gesetzgeber diesbezüglich Absicht zu unterstellen, geschweige denn eine hervorragende Lobby-Arbeit der Gutachterbranche dahinter zu vermuten. Aber, wer weiß es schon so genau!?

Denn eigentlich kann sich, hat man zur Kreditvergabe alles richtig gemacht, in einem Markt überwiegend eher sogar steigender Preise das Risiko aus der Sicherheit selbst ohne jedwede zwischenzeitlich erfolgte Tilgung, was eher selten sein dürfte, nicht maßgeblich verändern und erst recht nicht verschlechtern. Nur andersherum könnte meines Erachtens ein Schuh daraus werden, insofern als sich Beleihungsgrenzen zugunsten des Kreditnehmers womöglich nach oben verschieben ließen. Das müssen aber weder die Bank noch der Kunde wissen, solange nicht weitere Kreditaufnahmen im Raume stehen. Es besteht demnach schon der Verdacht, daß hier wiedereinmal aktionistisch agiert wird und der Sicherheitsgewinn gleich null ist, gleichzeitig aber Kosten produziert werden, die mit ziemlicher Sicherheit offen oder versteckt auf den oder die Bankkunden abgewälzt werden. Davon ausnehmen muß man natürlich die beliehenen Objekte, in deren Umfeld sich bekanntermaßen etwas Wertverschlechterndes ereignet hat, so daß konkret anlaßbezogene Nachprüfungen durchaus sinnvoll und sogar zwingend angezeigt sein können.

Es bleibt ein Mysterium und das ganze könnte ein weiterer Beweis dafür sein, wie schlecht und unbedacht in der heutigen, sich verschlimmernden Regelungsdichte Gesetze, deren ursprünglich hoher Abstraktionsgrad mehr und mehr auf dem Altar der Dummen durch vermeintlich abschließende Enumeration geopfert wird, mit heißer Nadel gestrickt werden, die obendrein den Markt verzerren, weil sie alle und alles über einen Kamm scheren. Auf der Stecke bleiben dabei die freie Marktwirtschaft und der freie Wettbewerb, denn früher waren die Kredithäuser erfolgreicher und nachhaltiger, die das bessere Näschen bzw. Händchen hatten; wie sie es machten war mit allen Vorteilen und natürlich auch allen Nachteilen überwiegend ihnen selbst überlassen. Dabei konnten Banken auch schon einmal über die Wupper gehen, ohne daß der gemeine Steuerzahler über die Krücke der hoheitlichen Erhebung in den Systemrelevanzstatus zur Rettung maroder Unternehmen und ihrer zum Teil exorbitant verdienenden Mitarbeiter herangezogen werden konnte und mußte.

Es ist immer wieder die gleiche oder ähnliche Conclusio. Stetig miesere, weil zur Abstraktion nicht mehr richtig fähige Juristen zerstören im Vereine mit Politikern aller Richtungen mit ihrer Regulierungswut in Ärmelschoner- und Vollstreckermentalität unsere Freiheit und verfügen fröhlich über unser teuer versteuertes Geld. Und wo bleibt der Aufschrei? Selbst die Intelligenzia geht in die innere Emigration, schert nicht aus der Lemmingherde aus und läßt sich sich damit widerspruchslos obendrein am Nasenring zuerst durch die Manege ziehen und dann zur Klippe führen.

Noch nie wäre eine hochkarätig besetzte liberale Bewegung – leider kann das die jetzige Top-Modell-Truppe der FDP trotz aktuellen Aufschwungs mangels geeigneter Köpfe in Nachhaltigkeit (noch!?) nicht leisten -, die Sitz, Stimme und Einfluß hat, so wichtig wie heute. Wer etwas drauf hat und aufhalten, verändern und verbessern will, muß sich also engagieren. Wie wollen wir sonst, wenn wir das nicht jeder auf seine Art und auf seinem Platz wenigstens versuchen, später unseren Kindern aufrecht erklären können, daß es – was Gott verhüten möge – traurigerweise trotzdem nicht gereicht habe!? Ersparen wir uns das Waterloo und den persönlichen wie kollektiven Offenbarungseid, daß wir als passive Mitläufer sehenden Auges und ohne Aufbegehren mit den anderen ins Verderben rennen. Die Freiheit kann man nur wirksam verteidigen solange man sie noch hat, und danken werden einem das dereinst dann vielleicht auch die, die den drohenden Verlust heute gar nicht wahrnehmen oder die einschränkenden Maßnahmen sogar begrüßen.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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