wolfsgeheul.eu vom 22.12.2015

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Augen auf beim Baden im nächsten Sommer insbesondere im Bereich des Landkreises Barnim in Brandenburg! Der dort ansässige und politisch als NPD-Mandatsträger tätige Sachse, Marcel Zech, ist heute vor dem Amtsgericht Oranienburg im beschleunigten Verfahren(nur bei Verurteilung zu einer Strafe bis zu einem Jahr möglich) wegen Volksverhetzung(Strafmaß der hier betroffenen Tatvariante bis zu fünf Jahre) zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Grund: Er hat ein Arschgeweih der besonderen Art tätowiert, welches unter einer dem Torgebäude mit mittigem Turm des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau ähnelnden Kulisse den Spruch, der am Tor des Lagers in Buchenwald stand,  „Jedem das Seine“ trägt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Tatbegehung in Form der Billigung und/oder Verharmlosung des fabrikmäßigen Massenmordes der Nazis im Dritten Reich erfolgte durch öffentliches Auftreten des Zech nur mit Badehose bekleidet in einem Freibad, welches nach Ansicht des Gerichts offenbar geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören.

Klingt zunächst gut! Und wenn das Urteil in Rechtskraft erwachsen sollte, müßte das Badeverhalten des Zech sich drastisch ändern. Er wäre gezwungen, von Stund‘ an am besten einen Trikot-Badeanzug im Stile der Jahrhundertwende zu tragen, denn nicht das Tattoo an sich ist als Straftat gewertet worden, sondern einzig das Herzeigen. Sobald irgendwer einen korpulenten, kurzhaarigen, Hippenbart tragenden und an beiden Armen nahezu vollständig tätowierten tumben Sachsen sichtet, bitte auf seinen Steiß schauen; sollte dort besagtes Körperbild erkennbar sein, gälte es, das bestenfalls photographisch festzuhalten und sofort zur Anzeige zur bringen. Denn hier gilt nicht der römische Rechtsgrundsatz „ne bis in idem“ – also, keine zweite Verurteilung wegen derselben Sache -, sondern jedes öffentliche Zurschaustellen beinhaltet eine erneute Tatbegehung. Wenn Zech also nicht entsprechend aufpaßt, sitzt er möglicherweise bald tatsächlich deswegen im Knast.

Das läßt sich auch noch hören, denn nichts würde man sich lieber wünschen, als so einem Idioten nicht mehr in der Öffentlichkeit begegnen zu müssen. Noch besser wäre natürlich, er ließe das Tattoo aus Einsicht weglasern und der nationalsozialistischen Ideologie endgültig entsagen.

Trotzdem finde ich an dem Vorgang keinen rechten Geschmack! Leider bin ich nämlich nicht davon überzeugt, daß das Urteil einer obergerichtlichen Überprüfung standhielte. Bereits die Würdigung des Machwerkes ist kritisch. Schon der Spruch „suum cuique“ an sich ist nur dann negativ konotiert, wenn man ihn mit dem KZ Buchenwald in Verbindung bringt. Daß der Zech das wollte, dürfte außer Frage stehen, denn aus dem Gesamtbild ergibt sich, daß er es, wenn auch mit einer anderen, KZ-Kulisse in Beziehung setzt. Aber wie eindeutig ist die Gebäudezeichnung dem KZ Auschwitz-Birkenau zuzuordnen? Und selbst wenn, kann und muß die Frage erlaubt sein, wen Zech mit „Jedem“ meint. Die Nazis haben den alten Spruch in einer veränderten Bedeutung im Sinne von „Jedem, was er verdient“ verwandt. Wen will Zech also ins KZ schicken? Wie wäre es denn zum Beispiel, wenn ein Kommunist das nämliche Tattoo auf dem Körper trüge, weil er den Neonazis die Ermordung wünscht!? Ein schwieriges juristisches Terrain! Komplizierter wird es noch, wenn man fragt, ob mit dem Herzeigen der öffentliche Friede in ausreichendem Maße tatsächlich gestört worden ist und werden kann. Im vorliegenden Falle hat bis auf einen, den Photographen und Anzeigenerstatter nämlich, – sogar nach dessen Aussage – niemand daran Anstoß – wie auch, die meisten sind gar nicht in der Lage, die geschichtlichen Zusammenhänge zu erkennen und zu begreifen! – genommen. Und letztlich scheint äußerst fraglich, ob der Zech den subjektiven Tatbestand der Norm erfüllt hat. Zumindest bedingter Vorsatz in Bezug auf die objektiven Tatbestandsmerkmale muß nachweis- und vorwerfbar sein. Auch hier kann man wohl trefflich streiten.

Warum führe ich das so aus? Selbstredend geht es mir in keinster Weise um die Entlastung dieses verachtenswürdigen, offenbar vollständig enthemmten sächsischen NPD-Deppen. Aber ich bin besorgt um die Autorität unseres Rechtsstaates. Sollte der Zech das Verfahren nämlich durch die Instanzen treiben und am Ende freigesprochen werden, wäre dies eine unsagbare Blamage für die deutsche Justiz. Und dann rächte sich auch das beschleunigte Verfahren, was ich ohnehin vorliegend für unangebracht gehalten habe. Warum soll sich denn der wehrhafte Rechtsstaat ohne Not selbst maßgeblich in seinem verfügbaren Strafmaß beschneiden, wenn er zumindest die theoretische Chance hat, den Mann allein dadurch umgehend hinter Gitter zu bringen, daß er eine Strafe von mehr als zwei Jahren ausgeurteilt bekommt, die aus keinem erdenklichen Gesichtspunkt heraus mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann!? Nur nebenbei – auch wenn es hier zu weit führt – bemerkt, hätte das Gericht in Oranienburg schon vorliegend die Bewährung mit der Begründung verweigern können, daß die Verteidigung der Rechtsordung den Vollzug gebiete! Die Möglichkeiten wurden damit sogar aktuell nicht ausgeschöpft.

Was ist demnach geschehen!? Vermutlich auf Drängen der Politik wollte man ein schnelles Zeichen setzen. Vielleicht entstand das – wenn es denn Volksverhetzung ist(s. o.) – milde Urteil sogar in Absprache mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung!? „Schnell“ und „gut gemeint“ müssen aber nicht immer gut sein! Wenn sich das nicht eines fernen Tages als ein Pyrrhussieg erweisen sollte!   Hoffen wir es nicht. Und beim Baden in Brandenburg bitte erkennbaren Arschlöchern vorsorglich immer auf den verlängerten Rücken gucken und keinesfalls die Kamera vergessen!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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wolfsgeheul.eu vom 11.11.2015

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Helau und Alaaf!

Die Kanervalssession 2015/2016 ist eröffnet! Wer heute um 11:11 Uhr nicht live auf dem Heumarkt oder im WDR-Fernsehen den Countdown in Köln verfolgt hat, dürfte eher kein Rheinländer im Herzen sein oder in einer wichtigen Sitzung gesessen haben, die er nicht geleitet hat und deshalb nicht unterbrechen konnte. Und die Zeit bis zum Aschermittwoch am 10. Februar 2016 ist dieses Mal so kurz, daß ich leider meine Kolumne bis dahin einstellen muß. Mein nichtkarnevalistisches Alter ego hat sich aber erfreulicherweise bereit erklärt, den karnevalistischen Wolf zu vertreten.

Karneval ist eine Zeit, in der nicht nur einfach gefeiert und das Leben gelebt wird, sondern durchaus auch und gerade die Möglichkeit besteht, einmal Klartext zu sprechen und den Mächtigen friedlich aber unverhohlen ans Bein zu pinkeln und sie zu entlarven.

Einen Tag nach dem seligen Tod des Altkanzlers, Helmut Schmidt, wird um so deutlicher, was für ein Vakuum seine politische Generation hinterlassen hat. Wo sind die Menschen dieses Formats hin? Stirbt hier gar eine ganze Klasse aus? Gibt es sie wirklich nicht mehr? Ich glaube das nicht! Sie gehen nur nicht mehr in die Politik, hauptsächlich, weil es dort – und das ist a priori noch keine Gier – nichts zu verdienen gibt bzw. die Bezahlung in keinem Verhältnis zur Arbeit und Verantwortung steht. Das war aber vergleichsweise immer so, nur waren die Unterschiede zur Arbeit im außerpolitischen Bereich damals noch nicht so eklatant, so daß es leichter fiel, Verantwortung zu übernehmen, selbst wenn das mit Einbußen verbunden war. Ein auskömmliches Leben war – wie heute unbestritten immer noch – gesichert und wurde durch das Ansehen und den Reiz der Aufgabe mehr als aufgewogen. Auch das Bohren dicker Bretter im demokratischen Prozeß gestaltete sich einfacher. Charismatischen Führungsfiguren gestattete man und sie gestatteten sich nämlich, die Richtung vorzugeben und zu bestimmen. So konnte etwas vorangebracht werden, wobei das Gemessenwerden am Erfolg schon immer ein erhöhtes Risiko barg, gestürzt oder abgewählt zu werden. Heute dagegen wird alles bis zur Ohnmacht zerredet, dann kaum noch ein Risiko eingegangen, und mangels echter Alternativen bleibt man selbst bei Erfolgslosigkeit im Amt. Eine genauso hilflose und feige, wie verlogene Veranstaltung! Reaktion statt Aktion und affektives Handeln, ohne erkennbare, geschweige denn durchgehaltene Linie, immer kurzfristig auf den nächsten kleinen Erfolg getrimmt. Kein großer Wurf, keine unpopulären Entscheidungen. Und wer es anders, besser machen will und könnte, wird durch dieses paralysierte, auf sich selbst bezogene System abgeschreckt, selbst wenn er bereit wäre und Spaß daran hätte, Verantwortung für sein Land zu übernehmen, eine Eigenschaft, die allerdings auch allgemein mehr und mehr verloren zu gehen scheint, weil man in unserer Gesellschaft leider ebenfalls zurecht kommt, wenn man die anderen, die es aber nicht vermögen, machen läßt und sich lediglich um den eigenen Mikrokosmos bemüht. Und warum sollte man sich ohne Not in ein Umfeld begeben, daß sein Ansehen verspielt hat und es objektiv nicht mehr verdient hat, ein solches zu genießen!? „Spiel nicht mit den Schmuddelkindern“, das färbt sonst ab!

So weit, so nachvollziehbar! Aber diese Verweigerungshaltung, der fehlende Altruismus, die mangelnde Disziplin, das verkrüppelte Pflichtbewußtsein sind es, die unserer Nation massiv schaden, und damit sägt jeder, der nur zuschaut, wie sich Nichtskönner abmühen und blamieren, an dem Ast, auf wir alle inklusive seiner sitzen. So enden wahrscheinlich Hochkulturen.

Ein tagesaktuelles Beispiel! Unser amtierender Bundesinnenminister kann ganz offensichtlich nicht viel und obendrein hat er keine Fortüne. Aber unabhängig von seinen Fähigkeiten! Wer hätte schon Lust, sich als ausgewachsener Minister wie ein Schuljunge fortan zum wöchentlichen Rapport vor die Regierungskoalition zitieren zu lassen, wie dies heute wohl die Spitzen von CDU, CSU und SPD beschlossen haben!?

Helmut Schmidt hätte das nur ein müdes Lächeln abgerungen und die Forderung ignoriert. Aber das genau ist der Unterschied, die Eigenschaft, die wir heute so schmerzlich vermissen.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf(Karnevalsvertretung)

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