wolfsgeheul.eu vom 11.08.2015

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Es ist schon ein Kreuz mit Homepages. Hat man sie endlich fertiggestellt und im Netz, geraten sie ob der allseitigen Zufriedenheit und Ermattung gerne in Vergessenheit. Und so überdauern sie oft ungerührt wichtige Veränderungen oder stehen gar noch nach dem Untergang der Urheber wie www-Mausoleen in voller Pracht, als wäre nichts geschehen. Das hat aber nichts mit dem ewigen Gedächtnis des Internets zu tun, sondern stellt lediglich eine Nachlässigkeit des Betreibers der Seite dar. Beim Krämerladen an der Ecke oder Uhrmachermeister im Hinterhof spielt das keine entscheidende Rolle, man sieht es ihm nach; die brauchen doch eigentlich auch gar keine Internetseite. Bei größeren Unternehmen aber wirkt ein schlecht gepflegter Web-Auftritt genauso wie ungeputzte Schuhe bei deren CEO. Jedoch ist jeder in der Privatwirtschaft für seine Reputation selbst verantwortlich und vielfach scheint eine unaktuelle Seite ihnen auch überhaupt keinen Abbruch zu tun, was eventuell sogar einen Hinweis auf die Überschätzung der Relevanz von Präsenz im Netz ergibt. Behörden und Ministerien aber genießen keinen Nachsicht gebietenden Schutz, geschweige denn, daß es in ihrem Ermessen läge, welchen Grad an Aufmerksamkeit sie ihrer Homepage angedeihen lassen. Hier muß alles stimmen und zeitnah aktualisiert sein. Darauf hat der Bürger einen Anspruch.

Dies vorangestellt habe ich heute in der Absicht, doch noch etwas zur Causa „Netzpolitik.org“ zu schreiben, bei „www.generalbundesanwalt.de“ vorbeigeschaut, weil ich die offizielle Vita des Neuen, Herrn Peter Frank, nachlesen wollte. Welch eine Überraschung! Laut Internet amtiert Herr Range noch.

Dann stellt sich aber umsomehr die Frage, wer denn den Einstellungsbeschluß, vom dem seit gestern berichtet und über den selbst auf der Seite des Generalbundesanwaltes in einer kurzen Meldung, die erklärt, man sei der Meinung des Bundesjustzministeriums, daß es kein Staatsgeheimnis wäre, und zusätzlich der Auffassung, daß der subjektive Tatbestand nicht gegeben sei,  unter „Aktuelles“ informiert wird, im Ermittlungsverfahren gegen Netzpolitik.org unterschrieben hat. Gab es den Faksimile-Stempel von Herrn Range noch, und würde das dem Geschaßten recht sein, hierfür noch verantwortlich zu zeichnen? Das ist undenkbar! Oder sitzt Herr Frank doch schon inmitten von Kisten im neuen Bureau und hat zwischen Auspacken und Aufstellen des Familienphotos auf dem Schreibtisch mal eben schnell seine Unterschrift unter das Papier gesetzt. Anders kann es kaum sein, denn in einer so brisanten Angelegenheit will ich mir nicht vorstellen, daß auf gegebenenfalls bestehende Vertretungsregeln zurückgegriffen wird und ein Subalterner zeichnen darf. Das müßte sich auch der Amtsinhaber designatus oder – wenn es denn so sein sollte – bereits Amtierende verbitten. Wenn er aber schon unterschrieben hat, muß man fragen dürfen, wie er sich so schnell – seinen Lebenslauf hat er ja auch noch nicht eingestellt – in die komplizierte Materie einarbeiten und eine fundierte, von ihm getragene Entscheidung fällen konnte. Das klingt selbst bei einem angeblich exzellenten Juristen nach einem Wunder, so daß naheliegt, daß er lediglich das „Orakel von Berlin“ befragt und dann blind als reine Marionette „entschieden“ hat. Vielleicht aber wurde auf seine Veranlassung hin noch schnell der Zusatz mit dem subjektiven Tatbestand ergänzt, damit man auf der „sicheren“ Seite ist, wenn die neue Geheimnistheorie ins Wanken geraten sollte. Ein katastrophaler Start für Herrn Frank, der damit bereits jedwede Vorschuß-Autorität verspielt hat.

Jedenfalls ist das ganze in meinen Augen ein Skandal. Unser letzter Stand laut Aussage Range, bei dem ich keinen Anlaß habe, ihm nicht zu glauben, und der meiner Ansicht nach alles richtig gemacht hat, ist und bleibt, daß der externe Gutachter wie zuvor schon das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Bundesanwaltschaft zu dem Ergebnis gekommen ist, daß es sich bei den von Netzpolitik.org veröffentlichten Unterlagen um Staatsgeheimnisse im Sinne der Vorschrift handelt, was konsequent eigentlich nur die Weiterführung des Ermittlungsverfahrens und die spätere Erhebung einer Anklage wegen Geheimnisverrates gegen die Verantwortlichen bei Netzpolitik.org zur Folge hätte haben können. Daß im übrigen gleichzeitig und weiterhin gegen die Personen, die die Dienstgeheimnisse verraten haben, ermittelt wird, versteht sich von selbst.

Das ganze hat also nach jetziger Einschätzung wenig bis gar nichts mehr mit rechtsstaatlicher Behandlung zu tun. Solange die Gesetze so sind, wie sie sind, müssen sie auch angewendet werden, ob das in die Zeit oder der Regierung in den Kram paßt oder nicht. Das ist ein Schaden für uns alle, mag die verständliche Freude im Hinblick auf eine mögliche Erweiterung der Pressefreiheit unter Journalisten auch noch so groß sein. Alle Presseorgane haben deshalb die vornehme Aufgabe, trotz allen zu erwartenden massiven Mauerns der Beteiligten der Wahrheit mit allen Mitteln auf den Grund zu gehen und zu fordern bzw. zu helfen, den mehr als unschönen Vorgang restlos aufzuklären. Notfalls auch auf verschlungenen Wegen! Geheimnisverrat kann ja jetzt nicht mehr drohen, oder!? Wer der erste ist, macht Auflage, und wenn vielleicht dann auch noch die richtigen Köpfe fallen sollten, was ebenfalls auflagenfördernd sich auswirkte, wäre allen gedient.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

P.S.: Wegen der Aktualität und der Reit-EM – die Eröffnungsfeier beginnt um 19:45 Uhr – erscheint meine Kolumne heute früher.

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