wolfsgeheul.eu vom 28.06.2018

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Artikel 16 Absatz 1 der UN-Menschenrechtscharta lautet:

„Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.“

Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention formuliert es so:

„Männer und Frauen im heiratsfähigen Alter haben das Recht, nach den innerstaatlichen Gesetzen, welche die Ausübung dieses Rechts regeln, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen.“

Der Wahrig führt aus:

„Durch Sitte od. Gesetz anerkannte Geschlechts- und Lebensgemeinschaft zwischen Mann u. Frau“.

Alle Weltreligionen kennen den Begriff „Ehe“ und verstehen ihn alleinig so.

Entsprechend verzichten sowohl das Grundgesetz als auch das Bürgerliche Gesetzbuch in Deutschland bewußt auf eine Legaldefinition; beide setzen die einzig bekannte und anerkannte Bedeutung des Wortes sowie des Institutes „Ehe“ voraus.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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wolfsgeheul.eu vom 11.07.2016

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Jetzt treibt unser Bundesjustizminister die nächste Sau durch’s Dorf!

Nein, ich meine selbstredend nicht, wie böswillige Naturen denken könnten, die phantastische Nathalie Wörner! Er hat sich nun vielmehr mit den Stalking-Opfern die nächste wichtige Gruppe vorgenommen. Heiko Maas, der kleine, stolze Rechts-Robin-Hood, legt ein bemerkenswertes Tempo vor und konzentriert sich dabei zielsicher auf die wichtigsten Problemfelder seines Ressorts und somit auch unseres Landes. Nachdem er mit seiner unnachahmlichen, selbstlosen Kampfeslust für die bisher unerhörterweise – wie konnte das in einem vorgeblich so zivilisierten Staate wie dem unseren überhaupt passieren, fragt man sich, nachdem er uns die Augen geöffnet hat, entsetzt – vollkommen vogelfreien Frauen endlich ein Sexualstrafrecht durchgeboxt hat, das zum Beispiel sexuelle Nötigungen und Vergewaltigung erstmalig unter Strafe stellt, widmet er sich, ohne sich eine Verschnaufpause zu gönnen, dem nächsten höchst virulenten Thema. Bewundernswert!

Wie muß man sich das rastlose und aufregende Leben dieses Ausnahmepolitikers, der auch die grandiose Mietpreisbremse verantwortlich durchgeboxt hat, vorstellen? Natürlich steckt hinter jedem erfolgreichen Mann eine ………………………….. Frau. Ein kleiner Dialog aus der peinlichen, aktuellen B-Movie-Erotik-Romanze „Der mit dem Unterleib denkt“ gibt eine Ahnung. Sie(strahlend herabschauend): „Du, Maasi, weißt Du eigentlich, wie viele prominente Freunde von mir täglich Opfer von Stalkern werden? Das ist so furchtbar. Kannst Du da bitte ganz schnell ‚was gegen machen!? Es soll Dein Schaden nicht sein. Bussi, Heiköchen Popöchen!“! Er(geblendet aufschauend): „Du bist ja so klug, mein Bärchen! Es stimmt, Stalking stellt bisher auch einen total rechtsfreien Raum dar. Warum ist mir das bisher nicht aufgefallen? Danke, Bussi! Gleich morgen lege ich los! Aber vorher ……………………!“! Den Rest möchte ich uns ersparen.

Heiko Maas, ein Musterbeispiel für einen eher schwachen Juristen und ein reines Symbolpolitikerjüngelchen!

Wann erkennt endlich jemand, daß wir nicht ständig neue und schlechte Gesetze benötigen, sondern allein die auch und noch vorhandenen guten nur richtig anwenden müssen!? Exemplarisch hat sich diese Methode bei unserem über einhundert Jahre alten Bürgerlichen Gesetzbuch phantastisch bewährt, und zwar nicht, weil es – wie auch? – alle Veränderungen vorausgesehen hätte, sondern von seinem hohen Abstraktionsgrad(s. auch Kolumne vom 02.06.2015) her in der Lage war, moderne, zur Zeit seiner Entstehung naturgemäß unbekannte Rechtsverhältnisse gleichfalls zufriedenstellend zu lösen.

Die Parlamentarier wären gefragt, dem populistischen Treiben in der Legislative einen Riegel vorzuschieben und dafür Sorge zu tragen, daß sich die verantwortlichen Minister den wirklich wichtigen Themen wie Organisierte Kriminalität, Extremismus, Steuervermeidung und -betrug, Schwarzarbeit, Konzernsteuerrecht, Abrechnungs- und Subventionsbetrug etc. nüchtern-sachlich und konzentriert zuwenden. Was jedoch kann man von Claqueuren und Stimmsklaven erwarten!? Leider nicht viel! Und wo bleibt die kompetente Beratung von außen!? Auch negativ! Denn entweder redet sie den Mächtigen nach dem Munde oder wird nicht gehört bzw. gar verteufelt wie in personam beim Bundesrichter und Honorarprofessor Dr. Thomas Fischer, der als bewundernswerter, locker und amüsant aber äußerst kundig parlierender Don Quijote durch die Sexualstrafrechtsreformdebatte geritten ist und überwiegend Sturm geerntet hat, geschehen. Man darf gespannt sein, wie lange DIE ZEIT – hier könnte sie Niveau beweisen und dringend notwendige Standhaftigkeit gegen dümmliches Shitstormen demonstrieren – ihn sich als Kolumnisten noch leisten will. Die mahnende Stimme der Vernunft und Besonnenheit ist jedenfalls kaum mehr gefragt. Mit den gefletschten Zähnen der Empörung muß man sich heute in die „Sachpolitik“ stürzen und darf dabei auch gerne per vorauseilendem Judiz – der gleichfalls geistig minderbemittelte Zwilling des vorauseilenden Gehorsams, eine hervorstechende Doppelbegabung, die bei Politikern neben Dummheit besonders häufig anzutreffen ist – auf nebulöse und unausgegorene Verfahren wie die Causa „Lohfink“ exemplarisch zurückgreifen.

Inkompetenz fördert also Inkompetenz, und so müssen wir wohl realisieren, daß alles seichter und nicht mehr viel vorangehen wird. Schmierenkomödianten allerorten! Grunewood im Reichstag! Unsere Politikerdarsteller haben sich deshalb konsequenterweise auf den Kitsch- und Schundfilm verlegt und sind des seriösen Fernsehspieles kaum mehr mächtig. Insofern ist die Maassche Liebesbeziehung geradezu exemplarisch. Das Volk bekommt halt das, was es verlangt und verdient. Wir werden mit den Folgen leben müssen.

Küßchen Nathalie, Küßchen Heiko ins lustschwanger brodelnde Berlin! „Wider die Stalker!“ oder für euch verständlicher „Auf sie mit Gebrüll!“!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

 

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