wolfsgeheul.eu vom 26.02.2016

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Mich mit fremden Federn zu schmücken, liegt mir fern, aber…………………………………………………………………………………………………..

Wenn Autoritäten mit Hirn und Herz zu ihren Bürgern sprechen, dann hat das Gewicht, wird gehört und bewirkt etwas. Die Rede, die in der aktuellen Situation in etwa so hätte gehalten werden müssen, existiert schon seit über 55 Jahren. Allein, es fehlt heuer an Personen, die sie authentisch halten könnten. Himmel hilf!

Hier also die Erklärung von Bundeskanzler Konrad Adenauer im Fernsehen zur Schändung der Synagoge in Köln vom 16. Januar 1960:

„Die Schändung der Synagoge in Köln, übrigens einer Synagoge, an deren festlicher Einweihung ich als Bundeskanzler vor wenigen Monaten teilgenommen habe, die von denselben Tätern in der gleichen Nacht vorgenommene Schändung des Gedenksteins für die Opfer des Nationalsozialismus haben bei uns in Deutschland eine Welle der Empörung gegen die Täter, in manchen anderen Ländern eine Welle von Hass gegen die Deutschen überhaupt, insbesondere gegen das heutige Deutschland, hervorgerufen. Dazu möchte ich Ihnen, meine Zuhörerinnen und Zuhörer im In- und Ausland, einige Worte sagen. Ich erachte mich als besonders befugt dazu. Meine Familie und ich sind selbst Opfer des Nationalsozialismus. Es genügt wohl, wenn ich Ihnen sage, dass ich viermal auf einer Todesliste der Nationalsozialisten gestanden habe, und dass es an ein Wunder grenzt, wenn ich diese Jahre lebend überstanden habe. Und mein Verhältnis zum Judentum? Nun, zwei Juden waren es, die, als meine Familie und ich uns in der Zeit des Nationalsozialismus in großer finanzieller Bedrängnis befanden, als erste mir finanzielle Hilfe anboten. Sie wussten, wie ich zu den Juden immer gestanden habe.

Als ich Bundeskanzler geworden war, habe ich mit ganzer Kraft mich eingesetzt für das Wiedergutmachungsabkommen mit Israel. Ich wollte damit vor der ganzen Welt kundtun, dass das heutige Deutschland den Antisemitismus von Grund auf ablehnt. Was in Köln an der Synagoge und an dem Denkmal geschehen ist, ist eine Schande und ein Verbrechen. Die Bundesregierung, für die ich spreche, hofft, dass die Organe der Justiz mit aller Schärfe hiergegen vorgehen.

Die Vorfälle, die dann folgten, bei uns wie auch in anderen Ländern, sind fast ausschließlich Flegeleien. Sie müssen, soweit strafbare Handlungen vorliegen, verfolgt und gesühnt werden. Aber sie scheinen in den allermeisten Fällen Flegeleien ohne politische Grundlage gewesen zu sein. Das ist auch, wie mir berichtet worden ist, durchweg die Ansicht der Leiter der Verfassungsschutzämter der Länder. Der Fall in Köln aber scheint politischer Natur zu sein. Das muss aufgeklärt werden, und eventuell sind die Folgerungen daraus zu ziehen.

An meine deutschen jüdischen Mitbürger wende ich mich heute und sage ihnen, sie können völlig unbesorgt sein. Dieser Staat steht mit seiner ganzen Macht hinter ihnen; ich bürge ihnen für dieses Wort.

Meinen deutschen Mitbürgern insgesamt sage ich: Wenn Ihr irgendwo einen Lümmel erwischt, vollzieht die Strafe auf der Stelle und gebt ihm eine Tracht Prügel. Das ist die Strafe, die er verdient.

Unseren Gegnern im Ausland und den Zweiflern im Ausland sage ich, die Einmütigkeit des gesamten deutschen Volkes in der Verurteilung des Antisemitismus und des Nationalsozialismus hat sich in der denkbar geschlossensten und stärksten Weise gezeigt. Das deutsche Volk hat gezeigt, dass diese Gedanken und Tendenzen bei ihm keinen Boden haben. Dem Nationalsozialismus hat der größere Teil des deutschen Volkes in den Zeiten des Nationalsozialismus nur unter dem harten Zwang der Diktatur gedient. Keineswegs war jeder Deutsche ein Nationalsozialist. Ich glaube, das sollte man allmählich doch auch draußen erkannt haben. In dem deutschen Volke hat der Nationalsozialismus, hat die Diktatur keine Wurzel, und die wenigen Unverbesserlichen, die noch vorhanden sind, werden nichts ausrichten. Dafür stehe ich ein.

Die Verurteilung des Antisemitismus und des Nationalsozialismus, die sich im deutschen Volke jetzt so spontan und einmütig offenbart hat, ist die gute Seite dieser abscheulichen Vorgänge.“ (Quelle: Bulletin des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung Nr. 11, 19. Januar 1960, S. 89)

Na, ist der Funke übergesprungen? Meine Meinung: Wenn es besser nicht zu machen ist, muß das Rad nicht neu erfunden werden. Danke, Herr Kollege Adenauer! R. I. P.!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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wolfsgeheul.eu vom 22.12.2015

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Augen auf beim Baden im nächsten Sommer insbesondere im Bereich des Landkreises Barnim in Brandenburg! Der dort ansässige und politisch als NPD-Mandatsträger tätige Sachse, Marcel Zech, ist heute vor dem Amtsgericht Oranienburg im beschleunigten Verfahren(nur bei Verurteilung zu einer Strafe bis zu einem Jahr möglich) wegen Volksverhetzung(Strafmaß der hier betroffenen Tatvariante bis zu fünf Jahre) zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Grund: Er hat ein Arschgeweih der besonderen Art tätowiert, welches unter einer dem Torgebäude mit mittigem Turm des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau ähnelnden Kulisse den Spruch, der am Tor des Lagers in Buchenwald stand,  „Jedem das Seine“ trägt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Tatbegehung in Form der Billigung und/oder Verharmlosung des fabrikmäßigen Massenmordes der Nazis im Dritten Reich erfolgte durch öffentliches Auftreten des Zech nur mit Badehose bekleidet in einem Freibad, welches nach Ansicht des Gerichts offenbar geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören.

Klingt zunächst gut! Und wenn das Urteil in Rechtskraft erwachsen sollte, müßte das Badeverhalten des Zech sich drastisch ändern. Er wäre gezwungen, von Stund‘ an am besten einen Trikot-Badeanzug im Stile der Jahrhundertwende zu tragen, denn nicht das Tattoo an sich ist als Straftat gewertet worden, sondern einzig das Herzeigen. Sobald irgendwer einen korpulenten, kurzhaarigen, Hippenbart tragenden und an beiden Armen nahezu vollständig tätowierten tumben Sachsen sichtet, bitte auf seinen Steiß schauen; sollte dort besagtes Körperbild erkennbar sein, gälte es, das bestenfalls photographisch festzuhalten und sofort zur Anzeige zur bringen. Denn hier gilt nicht der römische Rechtsgrundsatz „ne bis in idem“ – also, keine zweite Verurteilung wegen derselben Sache -, sondern jedes öffentliche Zurschaustellen beinhaltet eine erneute Tatbegehung. Wenn Zech also nicht entsprechend aufpaßt, sitzt er möglicherweise bald tatsächlich deswegen im Knast.

Das läßt sich auch noch hören, denn nichts würde man sich lieber wünschen, als so einem Idioten nicht mehr in der Öffentlichkeit begegnen zu müssen. Noch besser wäre natürlich, er ließe das Tattoo aus Einsicht weglasern und der nationalsozialistischen Ideologie endgültig entsagen.

Trotzdem finde ich an dem Vorgang keinen rechten Geschmack! Leider bin ich nämlich nicht davon überzeugt, daß das Urteil einer obergerichtlichen Überprüfung standhielte. Bereits die Würdigung des Machwerkes ist kritisch. Schon der Spruch „suum cuique“ an sich ist nur dann negativ konotiert, wenn man ihn mit dem KZ Buchenwald in Verbindung bringt. Daß der Zech das wollte, dürfte außer Frage stehen, denn aus dem Gesamtbild ergibt sich, daß er es, wenn auch mit einer anderen, KZ-Kulisse in Beziehung setzt. Aber wie eindeutig ist die Gebäudezeichnung dem KZ Auschwitz-Birkenau zuzuordnen? Und selbst wenn, kann und muß die Frage erlaubt sein, wen Zech mit „Jedem“ meint. Die Nazis haben den alten Spruch in einer veränderten Bedeutung im Sinne von „Jedem, was er verdient“ verwandt. Wen will Zech also ins KZ schicken? Wie wäre es denn zum Beispiel, wenn ein Kommunist das nämliche Tattoo auf dem Körper trüge, weil er den Neonazis die Ermordung wünscht!? Ein schwieriges juristisches Terrain! Komplizierter wird es noch, wenn man fragt, ob mit dem Herzeigen der öffentliche Friede in ausreichendem Maße tatsächlich gestört worden ist und werden kann. Im vorliegenden Falle hat bis auf einen, den Photographen und Anzeigenerstatter nämlich, – sogar nach dessen Aussage – niemand daran Anstoß – wie auch, die meisten sind gar nicht in der Lage, die geschichtlichen Zusammenhänge zu erkennen und zu begreifen! – genommen. Und letztlich scheint äußerst fraglich, ob der Zech den subjektiven Tatbestand der Norm erfüllt hat. Zumindest bedingter Vorsatz in Bezug auf die objektiven Tatbestandsmerkmale muß nachweis- und vorwerfbar sein. Auch hier kann man wohl trefflich streiten.

Warum führe ich das so aus? Selbstredend geht es mir in keinster Weise um die Entlastung dieses verachtenswürdigen, offenbar vollständig enthemmten sächsischen NPD-Deppen. Aber ich bin besorgt um die Autorität unseres Rechtsstaates. Sollte der Zech das Verfahren nämlich durch die Instanzen treiben und am Ende freigesprochen werden, wäre dies eine unsagbare Blamage für die deutsche Justiz. Und dann rächte sich auch das beschleunigte Verfahren, was ich ohnehin vorliegend für unangebracht gehalten habe. Warum soll sich denn der wehrhafte Rechtsstaat ohne Not selbst maßgeblich in seinem verfügbaren Strafmaß beschneiden, wenn er zumindest die theoretische Chance hat, den Mann allein dadurch umgehend hinter Gitter zu bringen, daß er eine Strafe von mehr als zwei Jahren ausgeurteilt bekommt, die aus keinem erdenklichen Gesichtspunkt heraus mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann!? Nur nebenbei – auch wenn es hier zu weit führt – bemerkt, hätte das Gericht in Oranienburg schon vorliegend die Bewährung mit der Begründung verweigern können, daß die Verteidigung der Rechtsordung den Vollzug gebiete! Die Möglichkeiten wurden damit sogar aktuell nicht ausgeschöpft.

Was ist demnach geschehen!? Vermutlich auf Drängen der Politik wollte man ein schnelles Zeichen setzen. Vielleicht entstand das – wenn es denn Volksverhetzung ist(s. o.) – milde Urteil sogar in Absprache mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung!? „Schnell“ und „gut gemeint“ müssen aber nicht immer gut sein! Wenn sich das nicht eines fernen Tages als ein Pyrrhussieg erweisen sollte!   Hoffen wir es nicht. Und beim Baden in Brandenburg bitte erkennbaren Arschlöchern vorsorglich immer auf den verlängerten Rücken gucken und keinesfalls die Kamera vergessen!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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