„Fünf Chinesen mit ’nem Knabensopran, klagen sich ans sichere Ufer heran.“!
Daß bei unserer nicht existenten Einwanderungspolitik nicht alles fadengerade bei der Behandlung der Ankömmlinge in unserem Land abläuft, dürfte genauso unstreitig sein, wie die Tatsache, daß ein nicht unwesentlicher Teil der Unzufriedenheit in unserer Bevölkerung hier seine Ursache hat. In der Hauptsache sehe ich die Probleme in der Langwierigkeit der Verfahren, in den Möglichkeiten, sich faktisch – was äußerst ungerecht ist, da dies die Schlauen und Abgebrühten bevorzugt – ein Dauerbleiberecht zu erarbeiten – oder sollte ich besser sagen „zu erschleichen“!? – und in der nicht konsequenten Abschiebung der Abgelehnten. Das bindet obendrein Kräfte, die dringend bei der Integration derer vonnöten wären, die zu Recht Asyl erhalten und herzlich willkommen sind. Natürlich sind die Mißstände in diesem Bereich genausowenig eine Rechtfertigung für Aggression gegen Betroffene wie sie eine Entschuldigung für dumme und extreme Wahlentscheidungen sind. Aber eines bedingt leider das andere, und so muß schnellstmöglich für Abhilfe gesorgt werden, soll uns die Gesellschaft und damit der Staatsfrieden nicht entgleiten und wollen wir endlich eine geregelte und sinnvolle Einwanderung erreichen. Anstatt aber nun in konzertierter Aktion aus der demokratischen Mitte heraus das Notwendige ins Werk zu setzten, zerreibt sich die Politik in kleingeistigem Parteiengezänk und wahltaktischen Erwägungen. Dabei brauchen wir nichts dringender als ein klares Einwanderungsgesetz, denn die meisten Ankömmlinge haben keinen Asylanspruch. Die paar wenigen echten Asylanten wickelten wir dann mit links ab. Die Aussichten jedoch, daß sich hier baldigst eine Lösung abzeichnet, sind mehr als trüb.
Und als wäre das nicht schon schlimm genug, sorgt jetzt auch noch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in Baden-Württemberg für zusätzliche Verwirrung und ungläubiges Kopfschütteln, wie man einer dpa-Meldung auf T-Online( http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_79003396/viertes-kind-von-chinesen-bekommt-fluechtlingsstatus.html ) entnehmen kann. Bei genauerem Hinsehen ist es aber wahrscheinlich weniger das Urteil selbst, das Entsetzen hervorruft, sondern die Tatsache, daß es überhaupt so weit kommen konnte.
Zum grob bekannten Fall: Ein Mann und eine Frau, die beide keine Asylgründe vorweisen können, kommen vor einigen Jahren nach Deutschland und lernen sich hier kennen und lieben. Sie zeugen das erste und dann das zweite Kind – wir reden also bereits von im mindesten fast zwei Jahren – und genießen, warum – vielleicht gehen sie wenigstens einer geregelten Arbeit nach – auch immer, den Status der Duldung. Man bleibt aber jedenfalls auch ansonsten nicht untätig und setzt die Kinder Nummer drei und vier in die heile Welt, die beide subsidiären Schutz gewährt bekommen, weil trotz nicht zu besorgender individueller Verfolgung im Heimatland, offensichtlich eine diffuse Gefahr für Leib und Leben bejaht worden ist. Der im Jahre 2015 letztgeborene Junge hat nun vom Gericht den Flüchtlingsstatus zugesprochen bekommen, weil ihm laut Anwalt der Familie in China mit der nunmerigen Zweikinderobergrenze – wer hört dort schon auf den augenscheinlich endgültig verwirrten Club of Rome – sowohl die Registrierung als auch der Schulbesuch und Sozialleistungen verweigert würden. Den Eltern drohe obendrein eine satte Geldstrafe.
Genaueres wird erst die Urteilslektüre erbringen. Was man aber vorab verstehen muß, ist die Besonderheit, daß § 3 des Asylgesetzes( https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__3.html ) es durchaus aus guten Gründen zuläßt, daß man Flüchtling werden kann, ohne jemals geflohen zu sein, ansonsten es gar nicht denkbar wäre, daß ein Gericht bei einem obendrein hier geborenen Kind so entscheidet. Zu fragen ist aber, warum es die beiden fruchtbaren Chinesen überhaupt schaffen konnten, solange in Deutschland zu bleiben, daß sie vier Kinder zu zeugen in der Lage waren, wo doch vieles dafür spricht, daß es in der Zwischenzeit schon ausreichend Gründe gab, ihnen einen weiteren Verbleib in unserem Lande zu verwehren. Heißt das etwa, daß der, der genügend Sitzfleisch hat und es klug – auch indem er alle juristischen Register zieht – anstellt, im Zuge seiner Duldung friedlich die Voraussetzungen schaffen kann, um für Neumitglieder der Familie ursprünglich nicht vorhandene Asylgründe erst zu kreieren, die dann zumindest – wer wollte denn jetzt noch die Eltern mit den drei Erstgeborenen abschieben!? – geeignet sind, für die gesamte Familie einen Flüchtlingsschutz zu erhalten!?
Der Verwaltungsgerichtshof konnte also womöglich nicht anders entscheiden, aber die Fehler sind doch ganz offensichtlich im Vorfeld gemacht worden. Mit der Duldung wird viel zu leichtfertig umgegangen und die Instanzenzüge nehmen derartig viel Zeit in Anspruch, daß der, der das Interim geschickt nutzt, am Ende eventuell etwas erreicht, das ihm eigentlich niemals zugestanden hätte. Dabei will ich in keinster Weise einem Standrecht das Wort reden, sondern lediglich gestrafften Verfahren unter Wahrung der Rechtstaatlichkeit.
Aus rein sportlicher und vielleicht sogar aus persönlicher Sicht kann man die cleveren Chinesen nur beglückwünschen. Aber Gelegenheit macht Diebe!
„Fünf Chinesen mit ’nem Flüchtlingssproß, sitzen auf der Straße und lachen sich wos.“!
Gute Nacht!
Ihr/Euer Wolf