wolfsgeheul.eu vom 14.07.2015

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Kulturgutschutzgesetz! Was wird denn da für eine Sau durch das Sommerloch getrieben!? Eine Staatsministerin der CDU, Frau Monika Grütters, zuständig für Kultur und Medien, von der ich bis gestern noch nichts gehört hatte, legt einen Referentenentwurf für ein neues Gesetz vor, das Kulturgut mit einem Wert über 150.000 Euro und älter als 50 Jahre demnächst Beschränkungen beim Verkauf ins Ausland unterwerfen und unter Genehmigungsvorbehalt stellen will. Es ist schon erstaunlich, welch‘ überflüssige Arbeit sich unsere Staatsbediensteten so tagtäglich zu machen scheinen; daß wir im übrigen ganz andere Sorgen haben, will ich dabei nur am Rande erwähnen.

So gibt es seit 1955 ein zweiundzwanzig Paragraphen umfassendes Gesetz und daraus resultierend ein „Gesamtverzeichnis national wertvollen Kulturgutes“; alle dort verzeichneten Güter können nicht ohne Erlaubnis ausgeführt werden. Im wesentlich betrifft dies meines Wissens Kunstgüter aus staatlichen Museen und Archiven. Das ist nicht zu beanstanden. Der Staat sollte ihm Gehörendes, welches von allgemeinem, geschichtlichem Wert und Interesse ist, natürlich nicht versilbern, sondern bewahren und bestenfalls der Öffentlichkeit zugänglich machen. Insofern fragt man sich weiterhin, wie es vor kurzem in Nordrhein-Westfalen trotzdem möglich war, die beiden Warhols zu Geld zu machen, welches, wie man die Politik kennt, trotz der horrenden Höhe des Erlöses mutmaßlich ganz schnell in unsinnigen Kanälen versickert sein wird und damit tatsächlich ein schlechtes Geschäft war. Sei es, wie es sei!

Was aber hat der Staat in privatem Besitz mitzureden!? Nach meiner festen Überzeugung absolut nichts! Ein Werk, das, auf welche Art auch immer, legal in private Hände gelangt ist, kann und darf in der Handelbarkeit keinen Beschränkungen oder Behinderungen, die sich auch negativ auf den Marktwert auswirken können, unterliegen. Wenn unsere freiheitliche Grundordnung das nicht mehr gewährleistete und durch solche Gesetzentwürfe ausgehöhlt würde, verdiente sie ihren Namen nicht mehr. Einzig könnte ich mir eine gesetzliche Regelung vorstellen, die dem Staat ein Vorkaufsrecht dergestalt einräumt, daß sichergestellt ist, daß dem Verkäufer ohne jede Einbuße der gleiche Erlös zukommt, wie er ihn auf dem freien Markt erzielen könnte. Dann hätte der Staat die Wahlmöglichkeit und wäre in der Lage, vom ihm für national wertvoll erachtetes Kulturgut nicht nur im Lande zu halten, sondern dann auch noch dem Auge des Volkes zugänglich zu machen. Eine solche Regelung würde niemandem schaden und hätte in Zeiten klammer Klassen auch den charmanten Vorteil, daß staatliche Eingriffe faktisch auf ein Minimum beschränkt würden.

Wenn solch‘ elementaren Dinge, die unsere freie Welt ausmachen, zur Disposition stehen, dann ist es schon sehr schlecht um unser Wertegerüst in Deutschland bestellt. Und daß nominell konservative Politiker hierfür verantwortlich zeichnen, gibt noch größeren Anlaß zur Besorgnis.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

 

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