„Mein Rechtsanwalt hat seine Verschwiegenheitspflicht verletzt. Selten so gelacht!“!
Endlich einmal ein lockerer Mandant mit Humor! Man soll doch nicht alles so tierisch ernst nehmen. Das dachte sich wahrscheinlich auch der Aachener Karnevalsverein(AKV), dessen langjähriger Präsident Rechtsanwalt und FDP-Regionalpolitiker ist, als er auf der Suche nach einem neuen Ritter für den „Orden wider den tierischen Ernst“ jetzt bei Dr. Gregor Gysi fündig wurde. Nach dem Plagiator zu Guttenberg und dem unerträglichen Kläffer Söder nun ein (DDR-)Rechtsanwalt und Bundespolitiker, der bis heute unter dem Verdacht steht, dem damaligen Unrechtsregime Mandantengeheimnisse verraten zu haben, als Stasiinformant tätig gewesen zu sein und fortdauernd daran mitzuarbeiten, SED-Vermögen zu verschleiern! „Kleiner Mann – ganz groß“! Eine tolldreiste Entscheidung des Lackschuhtollitätenvorstandes im Karneval der schönen Kaiserstadt.
Ja, ich weiß, es gilt die Unschuldsvermutung. Daß aber Gysi im Positiven wie im Negativen mit allen Wassern gewaschen und ihm nahezu alles zuzutrauen ist, hat er sich selbst zuzuschreiben. Er wird nämlich nicht müde, uns das tagtäglich zu beweisen. Deshalb wiegt der böse Verdacht bei ihm zumindest moralisch schwerer. Nun können wir alle nicht verhindern, daß Herr Dr. Gysi bis heute seiner Anwalts- und als demokratisch gewählter Vertreter einer nicht verbotenen Partei seiner Parlamentstätigkeit nachgeht. Auch wird kein vernünftiger Mensch leugnen wollen, daß er ein begnadeter Rhetoriker und ein intelligentes Haus ist. Wenn es jedoch um besondere Ehrungen geht, sollte bei diesem Mann Zurückhaltung geübt werden, denn sein berufliches Leben – nicht vergessen sollte man auch seine vordergründig mit der Bonusmeilenaffäre begründete, aber eher feige Flucht vor der Verantwortung im Stile Lafontaines als Senator in Berlin – stellt dezent gesprochen kein Ruhmesblatt dar. Das kann einen natürlich nicht daran hindern, ihn gleichwohl hier und da begeisternd und brilliant zu empfinden. Aber Orden, welcher Art und Güte auch immer, dürften – man muß eine Persönlichkeit doch in ihrer Gesamtheit würdigen können – ihm meines Erachtens nicht verliehen werden. Dessen ist Gysi definitiv nicht wert.
Ein weiterer katastrophaler Fehlgriff des AKV und eine Verhöhnung der mutmaßlichen Opfer des sogenannten Rechtsanwaltes der DDR. Dieses Desaster erscheint umso unverständlicher, wenn man bedenkt, daß ein untadeliger Kollege es verantwortet.
Darüberhinaus wird man jetzt mit Spannung beobachten können, ob sich gegen den Ordensritter Gysi ähnlicher Protest erheben wird wie gegen Dr. Söder. Werden die „Amigos“, die bekannteste und beste Karnevalsgesangsformation in Aachen, wieder die Fernsehveranstaltung boykottieren? Und – noch interessanter – werden die linken Gruppierungen aus Aachen wieder einen „Jeisterzoch“(s. Kolumne vom 25.01.2016) zum Protest veranstalten? Oder wird gar die ARD respektive der WDR sich weigern, die Ordensverleihung im TV zu übertragen? Meine Prognose: Nein! Denn meistens wird bei uns doch bei Linken und Rechten mit zweierlei Maß gemessen.
Aber eines gilt weiterhin: Es gibt keinen größeren Verrat für Rechtsanwälte an deren Mandanten als die Verletzung der anwaltlichen Schweigepflicht, nicht wahr Herr „Kollege“ Dr. Gysi.
Gute Nacht!
Ihr/Euer Wolf