wolfsgeheul.eu vom 14.02.2017

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Mir ist keine Ritterrede anläßlich der Verleihung des Ordens wider den tierischen Ernst erinnerlich, bei der der Ausgezeichnete selbst in den ersten Sätzen den schlagenden Beweis antritt, daß er die Würdigung nicht verdient.

„Es gibt eine Gemeinsamkeit von dem einen untergegangenen und dem anderen noch existierenden deutschen Staat, und die Gemeinsamkeit besteht darin, daß ich von beiden keine staatliche Auszeichnung erhalten habe. Von dem einen ist das auch nicht mehr möglich, und bei dem anderen ist es auch verzichtbar.“

Was will uns Herr Dr. Gysi damit sagen? Zum einen läßt das Wörtchen „noch“ tief blicken. Glaubt der Altkommunist nicht an den ewigen Fortbestand der freiheitlichen Demokratie in Deutschland oder wünscht er sich gar deren Ende herbei? Liegt sein Trachten also eventuell darin, das untergegangene diktatorische Deutschland wieder auferstehen zu lassen? Fraglich scheint auch, ob ein Abgeordneter des Bundesparlamentes wirklich hinter einem Staat steht, dessen Auszeichnungen er für „verzichtbar“ erklärt, was wohl wie eine vorauseilende kategorische Ablehnung verstanden werden muß? Und hätte er vielleicht doch gerne einen Orden des Unrechtsstaates erhalten? So klingt ein Bekenntnis zum Grundgesetz jedenfalls nicht. Eine Selbstdiskreditierung – eigentlich ist der Ausdruck falsch, da zumindest ich ohnehin zu keinem Zeitpunkt Vertrauen in ihn gesetzt habe – erster Klasse!

Und fest steht wohl, daß der real existierende „IM Notar“ „im Februar 1985 anläßlich des 35. Jahrestages der Stasi-Gründung eine Urkunde und eine Münze“ erhalten hat, wie der Spiegel in einem mit „stk/AFP“ unterzeichneten Artikel am 17.02.2013 berichtete. Wenn also wider alle Erwartung doch eine Personengleichheit zwischen Gysi und dem „IM Notar“ bestünde, hätte der frisch gekürte Ritter in seiner Rede zusätzlich sogar gelogen. Aber hier wird die Wahrheit wohl niemals ans Licht kommen, denn bisher hat sich der feine Advokat aus jeglichem diesbezüglichen Vorwurf herauswinden können. Die Stasi wußte schon, wie sie die kurze Zeit des Überganges zwischen Untergang und Neuausrichtung nutzen mußte, um wichtige Dokumente und Beweise auf ewig verschwinden zu lassen.

Trotzdem konnte der Verdacht einer Tätigkeit für die Staatssicherheit bisher genausowenig endgültig ausgeräumt werden, wie der – s. Kolumne vom 22.06.2016 – des Parteiverrates. Bei aller Achtung der Unschuldsvermutung sieht eine vollständige Entlastung anders aus.

Es bleibt für mich demnach dabei, daß die Wahl des AKV für Gysi als Ritter einen Fehlgriff der Extraklasse darstellt. Schlimmer noch, der Ordensträger hat zusätzliches Material geliefert, um diese Auffassung zu stützen.

Die vermeintlich karnevalistische Veranstaltung, die Teil der Aachener Reputation ist, hat sich einen Bärendienst erwiesen.

Aber offensichtlich bin ich der Einzige, der sich daran stört. Das ist traurig und zeigt die Oberflächlichkeit unserer Gesellschaft. Wenn man aber in populistischer Verblendung seine Feinde nicht mehr erkennt, kann das durchaus auch einmal richtig gefährlich werden. Cave!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

 

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wolfsgeheul.eu vom 22.06.2016

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„Mein Rechtsanwalt hat seine Verschwiegenheitspflicht verletzt. Selten so gelacht!“!

Endlich einmal ein lockerer Mandant mit Humor! Man soll doch nicht alles so tierisch ernst nehmen. Das dachte sich wahrscheinlich auch der Aachener Karnevalsverein(AKV), dessen langjähriger Präsident Rechtsanwalt und FDP-Regionalpolitiker ist, als er auf der Suche nach einem neuen Ritter für den „Orden wider den tierischen Ernst“ jetzt bei Dr. Gregor Gysi fündig wurde. Nach dem Plagiator zu Guttenberg und dem unerträglichen Kläffer Söder nun ein (DDR-)Rechtsanwalt und Bundespolitiker, der bis heute unter dem Verdacht steht, dem damaligen Unrechtsregime Mandantengeheimnisse verraten zu haben, als Stasiinformant tätig gewesen zu sein und fortdauernd daran mitzuarbeiten, SED-Vermögen zu verschleiern! „Kleiner Mann – ganz groß“! Eine tolldreiste Entscheidung des Lackschuhtollitätenvorstandes im Karneval der schönen Kaiserstadt.

Ja, ich weiß, es gilt die Unschuldsvermutung. Daß aber Gysi im Positiven wie im Negativen mit allen Wassern gewaschen und ihm nahezu alles zuzutrauen ist, hat er sich selbst zuzuschreiben. Er wird nämlich nicht müde, uns das tagtäglich zu beweisen. Deshalb wiegt der böse Verdacht bei ihm zumindest moralisch schwerer. Nun können wir alle nicht verhindern, daß Herr Dr. Gysi bis heute seiner Anwalts- und als demokratisch gewählter Vertreter einer nicht verbotenen Partei seiner Parlamentstätigkeit nachgeht. Auch wird kein vernünftiger Mensch leugnen wollen, daß er ein begnadeter Rhetoriker und ein intelligentes Haus ist. Wenn es jedoch um besondere Ehrungen geht, sollte bei diesem Mann Zurückhaltung geübt werden, denn sein berufliches Leben – nicht vergessen sollte man auch seine vordergründig mit der Bonusmeilenaffäre begründete, aber eher feige Flucht vor der Verantwortung im Stile Lafontaines als Senator in Berlin – stellt dezent gesprochen kein Ruhmesblatt dar. Das kann einen natürlich nicht daran hindern, ihn gleichwohl hier und da begeisternd und brilliant zu empfinden. Aber Orden, welcher Art und Güte auch immer, dürften – man muß eine Persönlichkeit doch in ihrer Gesamtheit würdigen können – ihm meines Erachtens nicht verliehen werden. Dessen ist Gysi definitiv nicht wert.

Ein weiterer katastrophaler Fehlgriff des AKV und eine Verhöhnung der mutmaßlichen Opfer des sogenannten Rechtsanwaltes der DDR. Dieses Desaster erscheint umso unverständlicher, wenn man bedenkt, daß ein untadeliger Kollege es verantwortet.

Darüberhinaus wird man jetzt mit Spannung beobachten können, ob sich gegen den Ordensritter Gysi ähnlicher Protest erheben wird wie gegen Dr. Söder. Werden die „Amigos“, die bekannteste und beste Karnevalsgesangsformation in Aachen, wieder die Fernsehveranstaltung boykottieren? Und – noch interessanter – werden die linken Gruppierungen aus Aachen wieder einen „Jeisterzoch“(s. Kolumne vom 25.01.2016) zum Protest veranstalten? Oder wird gar die ARD respektive der WDR sich weigern,  die Ordensverleihung im TV zu übertragen? Meine Prognose: Nein! Denn meistens wird bei uns doch bei Linken und Rechten mit zweierlei Maß gemessen.

Aber eines gilt weiterhin: Es gibt keinen größeren Verrat für Rechtsanwälte an deren Mandanten als die Verletzung der anwaltlichen Schweigepflicht, nicht wahr Herr „Kollege“ Dr. Gysi.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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