wolfsgeheul.eu vom 24.10.2016

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„Was bist Du denn für ein Spinner!?“ kostet beim DFB 15.000 Euro! Korruption ist dort hingegen straffrei!

Zwei Trainer am Rande eines Bundesligaspieles sind sich uneins über die Bewertung eines körperlichen Zusammentreffens zweier ihrer jeweiligen Fußballer. Foul oder nicht Foul, das ist hier – wie immer – die Frage, und der Dissens zwischen den Lagern ist vorprogrammiert, weil spielimmanent. Die Entscheidung in diesem Dauerdisput trifft deshalb auch ein Unparteiischer, natürlich immer nur zur Zufriedenheit einer der beiden Parteien.

Das ist Fußball! Und im übrigen bin ich der Meinung, daß „Was bist Du denn für ein Spinner!?“ gar keine strafbare Beleidigung darstellt. Außerdem hat der Hoffenheimer Trainer Nagelsmann keinen Strafantrag – Beleidigung ist ein Antragsdelikt – gegen seinen Kollegen Roger Schmidt gestellt. Causa finita!

Nicht beim DFB, einem Verband, dem schon seit langem die Moral wie ein Mooraal entglitten ist. Das Argument dürfte die Vorbildfunktion der Akteure für unsere Jugend sein. Verstehe! In der emotionalen Aufgewühltheit des Spielgeschehens muß man sich comme il faut verhalten, während man hinter verschlossenen Türen am grünen Tisch mit Nutten und Koks alle Hüllen des Anstandes fallen lassen darf.

Bei allem Verständnis dafür, daß viele im Moment wegen des Voranschreitens des Hasses in unserer Gesellschaft vielleicht etwas übersensibiliert sind und empfindlicher reagieren, muß man doch bitte trotzdem die Kirche im Dorfe und dem Fußball sein Schimpfen lassen. Das hat und hatte immer auch eine Ventilfunktion, die ganz generell für gesunden und sozialnützlichen Druckabbau sorgte und sorgt.

„Halt doch einfach mal die Schnauze!“ hat Schmidt noch konsequent angefügt. Das möchte ich dem versammelten Moralaposteltum ebenfalls zurufen. Sollen sie doch vor der eigenen Türe kehren und insbesondere endlich ihr verdrehtes Wertekorsett zurechtrücken, bevor sie andere richten.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

 

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wolfsgeheul.eu vom 23.10.2016

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„Recht für alle!“

Was soll diese blödsinnige Forderung? Das gewährleistet unser Land doch in durchaus vorbildlicher Weise.

Gemeint ist aber: „Rechtskunde für alle!“.

Wie zuletzt im Zusammenhange mit von Schirachs fragwürdigem Gassenhauer(s. Kolumne vom 18.10.2016) fällt immer wieder auf, welch‘ großteils eklatante Rechtsunkenntnis in der breiten Bevölkerung vollkommen unabhängig vom jeweiligen Bildungsniveau vorherrscht. Ist doch großartig, könnte man als Rechtskundiger ausrufen, dann brauchen sie uns doch und sichern unser Einkommen! Die meisten können auch kein Auto reparieren, und kein KFZ-Schlosser käme auf die idiotische Idee, daran etwas zu ändern.

Die Beurteilung unseres Rechts und insbesondere das Empfinden über die gepflegte Gerechtigkeit – um die es übrigens relativ selten tatsächlich geht – aber bestimmen in ganz wesentlichem Maße die Zufriedenheit mit dem und die Wertschätzung für das System. Deshalb greifen hier Fehleinschätzungen viel tiefer.

Beispiele! In der FAZ vom Samstag schreibt Dr. Daniel Deckers gewohnt kundig in seinem Fachgebiet über die Machtkämpfe innerhalb der Katholischen Kirche in Deutschland. Anstatt sich aber im Rahmen seiner Kompetenz zu bewegen, versteigt er sich an einer Stelle zu folgendem: „Unter dem Eindruck der widerrechtlichen und bis heute nicht sanktionierten finanziellen Machenschaften des ……….Tebartz-van Elst ………“. Warum tut er das!? Schon vor über einem Jahr(s. Kolumne vom 22.07.2015) sind die staatsanwaltlichen Ermittlungen richtigerweise eingestellt worden. Zeit genug auch für Herrn Deckers, sich schlau machen zu lassen und nicht mehr einen solchen Blödsinn zu schreiben, den die anderen Unkundigen doch sofort glauben, übernehmen und wie ein Vertrauenskrebsgeschwür in die Zukunft tragen! Oder: Neulich hatte ich ein tolles aber letztlich fruchtloses Gespräch über die angeblich zu niedrige Strafe für den illegalen Autorennfahrer in Köln, der eine Radfahrerin tötete, obwohl ich mir äußerste Mühe gegeben habe, die Grundzüge unseres Strafrechtes zu erläutern.

Deshalb brauchen wir auf allen Ebenen mehr Grundverständnis im Recht! Hier ein spontaner kleiner Anfängerkurs:

  • Der Staatsrechtler Georg Jellinek hat das Recht als ethisches Minimum bezeichnet. Niemand ist jedoch gehindert, sich besser als gefordert zu verhalten. So ist Ehebruch nicht verboten, aber wohl immer noch mehrheitlich geächtet.
  • Es gibt keine Gleichheit im Unrecht.
  • Im Strafrecht wird nicht geklagt, sondern angeklagt und zwar durch den Staatsanwalt.
  • Wegen eines strafrechtlichen Verdachtes bzw. Vorwurfes kann durch jeden Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, den Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, erstattet werden.
  • Der Weg vor den Strafrichter geht über den Verdächtigen, der mit Aufnahme von Ermittlungen gegen ihn zum Beschuldigten, mit Erhebung der Anklage zum Angeschuldigten und mit Zulassung der Anklage zum Angeklagten wird.
  • Der Ehepartner ist grundsätzlich vollwertiger Zeuge, unterliegt aber wie jeder andere und wegen der aus der Nähe sich ergeben könnenden Parteilichkeit möglicherweise in besonderem Maße der Überprüfung seiner Glaubwürdigkeit, wenn er überhaupt aussagt, denn er hat gegebenenfalls ein Verweigerungsrecht, und seine Aussage an sich glaubhaft ist.
  • Die Parteien im Zivilprozeß werden als Kläger und Beklagter bezeichnet.
  • Zivilprozesse werden gewonnen, wenn der geltend gemachte Anspruch bewiesen werden kann. Urteile in Zivilverfahren richten sich nicht nach einer angeblich oder tatsächlich existierenden übergeordneten Wahrheit, sondern nach dem, was vorgetragen und bewiesen worden ist.
  • Ein Vertrag kommt durch ein entsprechendes Angebot und die Annahme desselben zustande.
  • Die falsch ausgezeichnete Ware muß der Händler nicht zu diesem Preis verkaufen; seine Anpreisung stellt lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kaufinteressenten dar, so daß der Vertrag erst zustande kommt, wenn der Händler wiederum dieses Angebot annimmt.
  • Es gibt kein allgemein festgeschriebenes Recht auf Umtausch einwandfreier Waren und Produkte.

Und so weiter und so weiter! Das und einiges mehr sollten und müssen alle wissen. Denn auf diesen Grundlagen erst ist jeder dann auch in der Lage, die Meinung von Fachleuten überhaupt im Ansatz zu verstehen und sich kundiger zu machen bzw. machen zu lassen. Wenn es schon am Grundsätzlichen mangelt kommt es gar nicht erst so weit und es wächst allein die Unzufriedenheit.

Trotzdem gilt wie in vielen anderen Bereichen, daß es nicht nur eine richtige Auffassung zu einer Angelegenheit geben (kann und) muß. „Drei Juristen, fünf Meinungen!“! Darüber kann man aber nur lachen, wenn man Basiswissen mitbringt. Sonst macht es wütend.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

 

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