wolfsgeheul.eu vom 27.04.2015

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Manchmal versteht man die Welt nicht mehr.

Eva Kor, Überlebende der menschenverachtenden Mengele-Experimente in Auschwitz und Nebenklägerin im Prozeß in Lüneburg, hat öffentlich als Geste der Versöhnung und des Vergebens dem Angeklagten die Hand gereicht. Welch‘ großartiger Vorgang, welch‘ persönliche Größe! Jeder möge sich einmal fragen, ob er in vergleichbarer Situation dazu in der Lage wäre.

Also, alles gut!? Mitnichten! Die anderen Nebenkläger empören sich und werfen Frau Kor neben ihrem unabgesprochenen Alleingang insbesondere vor, daß sie ihre Versöhnungsgesten öffentlich vollziehe. Nun habe ich volles Verständnis dafür, daß offenbar die anderen Nebenkläger nicht vergeben können und wollen. Das kann auch nicht jeder, und Frau Kor bildet hier gerade eine bemerkenswerte Ausnahme. Insofern wäre es vollkommen in Ordnung, ließe man sich vernehmen mit der Feststellung, daß man sich die Geste nicht zueigenmache, sich ihr nicht anschließe. Stattdessen greift man aber zum Mittel der kollektiven Entrüstung, ein Phänomen das sich zunehmend zeigt, wenn jemand etwas Unerwartetes und Besonderes tut, und heute Shitstorm genannt wird.

Abgesehen davon, daß man dem Ereignis entgegen der mutmaßlichen eigenen Intention damit zusätzlich Popularität verschafft, der Schuß für die Nebenkläger also eher nach hinten losgeht, besteht überhaupt kein Anlaß für eine solche Maßnahme. Ein Gericht wird sich gerade in einem solch juristisch schwierigen und brisanten Verfahren nicht von Stimmungen beeinflussen lassen, sondern gewissenhaft prüfen, ob eine Verurteilung entsprechend der Anklage möglich und geboten ist. Dieses Vertrauen in die deutsche Gerichtsbarkeit sollte man haben. So hat auch Frau Kor festgestellt, daß ihre Vergebung den Angeklagten nicht freispreche. Sie habe lediglich damit die Tatsache gewürdigt, daß der Angeklagte sich eindeutig zu seiner moralischen Schuld bekannt habe. Ebenfalls der Angeklagte hat in seiner Einlassung zu Beginn des Prozesses sein Schicksal bezüglich der strafrechtlichen Würdigung ausdrücklich in die Hände des Gerichts gelegt. Hier geht es gerade nicht um Moral und unversöhnliche Rache, sondern ganz nüchtern um die Strafbarkeit des Handelns des Angeklagten. Es wäre schön, wenn dies alle Beteiligten im Verfahren akzeptierten und im übrigen jeden gewähren ließen.

Bei alledem gerät ein interessanter Vorschlag von Frau Kor fast in den Hintergrund, die nämlich angeregt hat, das Gericht möge dem Angeklagten auferlegen, Schulen zu besuchen, um junge Menschen aufzuklären. Dahingestellt bleiben soll, daß solche Auflagen nur möglich sind, wenn zunächst eine Strafbarkeit bejaht wird, ansonsten der Angeklagte freigesprochen werden muß. Diese juristischen Gedanken wird sich Frau Kor aber auch gar nicht gemacht haben. Die Idee zählt, und man fragt sich, warum darauf vorher noch keiner gekommen zu sein scheint. Es ist aber natürlich ein Vorschlag, der vielleicht auch besser von außen kommt, da es selbstredend kritisch ist, ehemalige Täter und Gefolgsleute auf unsere Jugend loszulassen. Mit geläuterten Neonazis wird so etwas aber schon praktiziert, warum also nicht erstrecht mit geläuterten Nazis. Es geht doch um die Verhinderung der Wiederholung von Geschichte. Und wer könnte besser über Verführung und Verblendung sprechen, als die, denen es widerfahren ist.

Leider kommt der Vorschlag fast zu spät, da die Generation des Angeklagten nur noch spärlich lebt und nicht mehr sehr lange zur Verfügung stehen wird. Außerdem sind viele körperlich nicht in der Lage, Schulen zu besuchen. Hier bietet sich also ein lohnendes Eil-Projekt für die Guido Knopps unter den Fersehschaffenden, eine umfassende Dokumentation mit den noch lebenden Menschen zu fertigen, die damals ob gewollt oder ungewollt in die Ereignisse verstrickt waren und sich heute unzweifelhaft davon distanziert haben. Dabei könnten auch ehemalige Täter zu Wort kommen, allerdings nur, wenn sie damit nicht Gefahr laufen, sich einem Strafverfahren auszuliefern. Vielleicht wäre das erzieherisch wertvoller als jeder Prozeß und ein guter Grund, diese nach Lüneburg auch nicht mehr zu führen, wenn stattdessen die aufklärerische Verantwortung wahrgenommen wird. Danke, Frau Kor!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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wolfsgeheul.eu vom 26.04.2015

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Am vergangenen Freitag zeigte das Erste einen Film mit dem Titel „Mein Sohn Helen“ über Transsexualität. Ein Sechzehnjähriger erlebt seine Offenbarung, heute Coming-out genannt. Die Vaterrolle in diesem Machwerk hat der durchaus renommierte Heino Ferch inne.

Gesehen habe ich den Film schon aus Prinzip nicht, jedoch hat die FAZ ihm im Feuilleton auf der „Medien“-Seite immerhin eine fast seitenlange Spalte gewidmet und geschrieben: Der Film „…nähert sich dem schwierigen Thema Geschlecht und sexuelle Identität respektvoll…“. Das freut einen doch!

Aber, ‚mal ehrlich! Was soll das, einen Film mit Gebührenzahlergeld zu finanzieren, der sich mit einem solch absoluten Randthema beschäftigt!? Menschen mit dieser Erscheinung machen nach meiner, natürlich unwissenschaftlichen Schnellrecherche maximal 0,5 % der Bevölkerung aus, wobei der Anteil derer, die sich auch einer geschlechtsangleichenden Operation unterziehen, weit darunter liegt. Dagegen sind die etwa 2-3% homosexuellen Menschen schon eine geradezu riesige Bevölkerungsgruppe.

Nun hat das öffentlich-rechtliche Fernsehen einen Bildungsauftrag, was aber in meinen Augen nicht heißen kann, daß es sich jeder noch so kleinen Minderheit widmen muß und sollte, sondern vielmehr etwas produzieren und senden soll, was der Mehrheit zugute kommt. Das hat doch nichts mit dem grundgesetzlich gesicherten Minderheitenschutz zu tun!

Wir erleben hier aber ein Phänomen, daß sich in den letzten circa dreißig Jahren zunehmend zeigt. Begonnen hat es nach meiner Sicht mit der Integration der Homosexualität ins öffentliche Fersehleben bei „Lindenstraße“ und Co.. Nachvollzogen wurde das von der Werbung, den politischen Parteien – „Die Grünen“ wollten zu Beginn umfassende sexuelle Freiheiten bis hin zur straffreien Päderastie und die „Jungen Liberalen“ um Dr. Westerwelle waren Vorreiter in der Hoffähigmachung der Homosexualität – und zuletzt – siehe Baden-Württemberg – dem Sexualkundeunterricht für Minderjährige. Es ist doch überhaupt keine Frage, daß eine offene Gesellschaft sich Randerscheinungen gegenüber tolerant zu geben hat und ihre Kinder in dieser Haltung erziehen muß. Somit ist es gut, daß gesellschaftliche Ausgrenzung und Diskriminierung – sogar strafrechtlich – der Vergangenheit angehören. Aber das müßte doch reichen!? Brauchen wir denn wirklich einen überrepräsentierten Auftritt von Minderheiten in der öffentlichen Wahrnehmung?

Ein weiterer Aspekt kommt meines Erachtens hinzu. Gerade wenn es um sexuelle Orientierung geht, treffen wir auf eine große Gruppe junger Menschen, die durchaus in Teilen während dieser Phase schwankt und beeinflußbar ist. Da sollte sich doch die gesellschaftliche Richtschnur an der Mehrheit orientieren und nicht prozentual kleinen Bereichen eine solche Präsenz geben. Der Volksmund sagt, daß Gelegenheit Diebe mache. Besteht also nicht die Gefahr, daß Pubertierende in der Findungsphase einen völlig falschen Eindruck bekommen und gegebenenfalls einem verzerrten Vorbild folgen und nacheifern, wenn überall küssende Männer, händchenhaltende Frauen und Kleider tragende Jungs und Männer auftreten?

Wir müssen konstatieren, daß der Marsch durch die Institutionen – übrigens ebenfalls von einer Minderheit – angetreten worden ist und von einem „Erfolg“ zum anderen eilt. Das geschieht weitgehend über demokratisch legitimierte Prozesse, ist also nicht illegal. Es kann aber nur deshalb geschehen, weil es die Mehrheit nahezu widerspruchslos passieren und über sich ergehen läßt. Und meine FAZ klatscht dazu!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

 

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