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wolfsgeheul.eu vom 15.07.2015

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Kürzlich stellte der in Berlin lebende, aus der Schweiz kommende Architekt, Etienne Descloux, an der RWTH Aachen in der Reihe „Werkberichte“ seine Arbeiten vor. Unter anderem zeigte er Bilder der Kunsthalle Osnabrück, deren Innenräume er im Sommer letzten Jahres mit einem befreundeten Künstler sehr kreativ und eigenwillig umgestaltet hat. Wo es überall Platz für die Kunst gibt! Die Austellungsräume befinden sich in einem ehemaligen Dominikaner-Kloster mit anrainendem gotischen Kirchenbau. Letzteres will ich thematisieren.

Heute mehren sich die Fälle der Profanierung – ein Vorgang der in evangelischen Kirchen übrigens nicht notwendig ist, weil diese auch nicht geweiht sind und sein müssen – von Kirchen, um sie einer anderen Nutzung zuzuführen. Sinkende Mitgliederzahlen und steigende Kosten bei nur geringfügiger Besuchsquote sind sicherlich gute, wenn nicht gar zwingende Gründe für die kirchlichen Eigentümer, so zu verfahren. Aber: „Eine Kirche ist eine Kirche ist eine Kirche ist eine Kirche.“. Das kann zwar sowohl bedeuten, daß eine Kirche unabhängig von ihrer Nutzung immer das bleibt, was sie ist, nämlich eine Kirche, oder aber, daß eine Kirche, die keine mehr ist, auch keine mehr ist, selbst wenn die äußere und innere Form einen solchen Sakralbau insinuieren. So oder so ist es aber kein Gebäude wie jedes andere, so daß gewisse Rücksichtnahmen in meinen Augen angezeigt sind. Wie weit sollte man also gehen? Die Umnutzung zu Kolumbarien, zum Beispiel die Grabeskirche St. Josef in Aachen, bietet sich an, trifft offenbar den Zeitgeist und begegnet sicherlich allseits keinerlei Bedenken hinsichtlich einer eventuell anstößigen zusätzlichen Entweihung. Auch die Kunsthalle, in der Vorträge, Konzerte, Perfomances stattfinden oder Installationen, Bilder untergebracht und zur Schau gestellt werden, ehrt den ehemals sakralen Raum wohl in ausreichender und würdiger Weise. Ein Architekturbureau mag ebenfalls noch angehen, vertritt es doch eine Berufsgruppe, die Bauten und Räume kreiert und ehrt. Was man jedoch zum Teil hört und z. B. in den Niederlanden vorfindet, geht mir persönlich zu weit. Im nahen Maastricht gibt es in ehemaligen Kirchen ein Buchkaufhaus, ein Fitness-Studio, und in einem dem Komplex in Osnabrück ähnelnden Klosteranwesen ein Hotel, in dessen Kirche die Rezeption, das Restaurant und die Bar – in der Apsis obendrein – betrieben werden. In Aachen wurde ein Kloster zu Wohnungen umfunktioniert, die Ex-Kirche eingeschlossen. Fehlen nur noch die Disco-Kirche und die Bordell-Kapelle!

Von diesen Beispielen ist der Buchgrossist vielleicht noch gerade goutierbar, wenn man ihn als eine Art Bibliothek betrachtet; der Rest allerdings grenzt für mich trotz der vorangegangenen Profanation an Gotteslästerung und dürfte vielleicht sogar für Nichtgläubige eine Grenzüberschreitung darstellen, die sich eigentlich verbietet. Gegen Zeitgeist und vor nichts zurückschreckendem Schickeriageschmack läßt sich wenig unternehmen. Die Verantwortung liegt also bei den kirchlichen Eigentümern, von denen man fordern sollte, daß sie jede Veräußerung an eine begrenzte Zahl von Neunutzungsmöglichkeiten binden und bestimmte Nutzungen konkret ausschließen müßten. Ansonsten tragen die Kirchen selbst die Schuld an einer zunehmenden Entgeistlichung unserer Gesellschaft, ein Phänomen, das in niemandes Interesse sein kann.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

 

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