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Zum Kommentar von Dr. Christian Rode/Die Kolumne von heute ist hierunter!

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Mein wolfsgeheul macht mir immer mehr Spaß!

Und jetzt schon eine erste, kleine Sternstunde!

Journalistisch mit Pointierung herausgefordert meldet sich mit nämlichen Eifer, aber etwas subtiler und mit unbestrittener Fachkenntnis mein leider etwas aus den Augen verloren gegangener Freund und Kollege aus Freiburg zu Wort.

Dank und Respekt für diesen Kommentar! Vielleicht auch ein potentieller Krankheitsvertreter!?

Die Ausführungen des Kommentators arrondieren für den weniger kundigen Leser das zugegebenermaßen schwierige Thema weiter. Juristisch sind sie messerscharf und weitestgehend richtig, und ich müßte lügen, behauptete ich, es nicht in Grundzügen genausogut zu wissen.

Meine Leser sind aber nicht ausschließlich Juristen, sollen es auch nicht sein – das wäre ja furchtbar einseitig, und außerdem sind die bisher hier in Erscheinung getretenen Organe der Rechtspflege aus der gaußnormalverteilten Gruppe der Juristen eine Positivauslese, was bedeutet, daß es nicht immer so niveauvoll und amüsant mit Rechtskundigen sein und werden muß -, und meine Kolumne ist dementsprechend auch nicht als juristisches Fachseminar angelegt.

Trotzdem auf ein Wort, lieber Herr Kollege! Es würde mich wundern, wenn Du leugnen wolltest, daß nicht nur im Vorfeld des Verfahrens – da ist sehr viel schiefgelaufen, was aber eigentlich nur ein Einfallstor/eine Steilvorlage für eine gute Verteidigung zur erfolgreichen Vertretung und insofern, abgesehen von dem eher nicht steuerbaren, strafrechtlich relavanten Individualversagen, gleichwohl auch ein Versagen des Rechtstaates war, weil man es im Sinne der potentiellen Durchsetzbarkeit des öffentlichen Strafinteresses hätte besser machen können und sich unnötigerweise diesbezüglich geschwächt hat -, sondern auch in der Hauptverhandlung dezent gesprochen nicht immer geschickt agiert worden ist, was leider auch seine Ursache in der zu bedienenden geifernden Öffentlichkeit hat, die sich einen Dreck um Gesetze und Verfahrensregeln schert, was ich gerne zugestehen will und mir überhaupt nicht gefällt. Der Sündenfall beginnt da, wo man einmal die gerade Linie verliert; aus dem dadurch eingeschlagenen Weg gibt es kein Entrinnen und man wird immer weit vom Optimum bleiben. Schade, aber wo Menschen agieren, wird gefehlt, und wer wollte da den ersten Stein werfen!?

Zur Sache will ich nur einen Punkt herausgreifen. Es ist richtig, daß die Staatsanwaltschaft ein Geständnis als Bedingung für die Einstellung nicht verlangen kann und das ein solches nicht Voraussetzung für diese ist. Deshalb mußte der Angeklagte ja auch nicht gestehen, geschweige denn einer Einstellung unter Geldauflage zustimmen. Wichtig ist aber, daß man erläutert, daß eine Einststellung nach § 153a der Strafprozeßordnung nur mit Zustimmung aller am Verfahren Beteiligten – Richter, Staatsanwalt, Angeklagter – möglich ist und am Versagen der Zustimmung nur eines dieser drei unweigerlich scheitert. Es ist also faktisch unerheblich, ob man vor dem Angeklagten die Geständnishürde aufbauen und ihn zum Überspringen auffordern durfte, da jeder der drei zu jeder Zeit begründungslos seine Zustimmung verweigern konnte. Hier ist also niemand gezwungen worden und konnte niemand gezwungen werden, insbesondere der Angeklagte nicht, erst Recht wenn er von seiner Unschuld überzeugt war und vielleicht immer noch ist. Warum aber hat er dann überhaupt eine, wie weit auch immer gehende Erklärung abgegeben und nicht das Verfahren mit dem Ziel des Freispruches weiterbetrieben? Wegen der ohnehin bedauerlicherweise durch geschwätzige Ermittlungsbeamte und die Presse ausgehöhlten Unschuldsvermutung – das ist zugegebenermaßen ein Skandal und wider alle Rechtsstaatlichkeit, die ich mit Zähnen und Klauen verteidige, weshalb ich meine Kolumne übrigens niemals während des laufenden Verfahrens geschrieben hätte – war – und das sage ich  bedauernd und ohne Häme – doch sein Ruf ohnehin schon irreversibel ruiniert. Schlimmer konnte es demnach für ihn kaum kommen, er hätte sich jedoch, nach seiner Lesart offensichtlich richtigerweise, einen Freispruch erster Klasse erstreiten können. Wenn man aber etwas fordert wie die Staatsanwaltschaft und mutmaßlich auch der Richter, dann sollte man tunlichst, um im Bild zu bleiben, seine Zustimmung von der korrekten und vollumfänglichen Erfüllung dieser Forderung abhängig machen und anderenfalls die immer offene Tür der Zustimmungsverweigerung begründungslos durchschreiten. Ein Auge zudrücken durfte man jedenfalls nicht, nachdem man den Popanz aufgebaut hatte. Wenn alle einen geraden Weg gegangen wären, wäre dies allemal für alle und alle Belange besser gewesen, das dürfte unstreitig sein.

Aber jetzt tauschen wir wieder die Juristen- und Strafverteigerbrille mit der wolfsgeheul-Brille des kritischen, schreibenden Bürgers. Abschließend gilt es dann festzustellen, daß meine Kolumne kritisiert wo, wie und bei wem sie will und wo, wie  und bei wem sie es für angebracht hält, und dabei auch nicht verhindern kann und will, gegebenenfalls den Ruf, der aber ohnehin ob der bestehenden Kritikwürdigkeit bereits in Schieflage geraten sein dürfte,  von Irgendetwas oder Irgendjemandem zu beschädigen. Das gilt selbstredend unabhängig davon, ob ich dabei als private oder öffentliche Person bzw. öffentliches Organ im engeren oder weiteren Sinne selbst tangiert oder betroffen bin. Mit Stolz bin ich freier Advokat genauso wie hier freier Autor. Kritik ist aber eben manches Mal eine bittere Medizin, umso bitterer, je weniger der Kritiker ein Blatt vor den Mund nimmt, und schmeckt naturgemäß denen nicht, denen man sie einflößt oder die sie sich einflößen lassen.

Soweit hierzu! Weiter so! Lebendig muß es sein, und es darf gerne scharf gefochten werden. Das ist das Salz in der zuweilen langweiligen Lebenssuppe.

Bleib der Kolumne und ihren Lesern also bitte treu, lieber Christian! À la prochaine!

Gute Nacht!

Ihr/Euer/Dein Wolf

 

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