wolfsgeheul.eu vom 29.10.2017

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„Fußmatten sind gerade vor und auf Stoß mit der Wohnungstür auszulegen.“

Dieser Passus steht wahrscheinlich in keiner Hausordnung. Muß er auch nicht, denn der Inhalt einer solchen Vorschrift versteht sich von selbst, nutzt man doch damit Gemeinschaftsflächen. Müßte er aber, wenn man sich heute Mehrfamilienhäuser in der Realität ansieht. Harald Schmidt hat einmal in seiner Show geäußert, er wandere in seiner Freizeit durch seine Liegenschaften und richte die Abstreifer vor den Wohnungen. Er kassierte dafür natürlich ein schallendes Lachen aus dem Publikum. Zu unterstellen ist jedoch, daß es sich gar nicht um ein echtes Späßchen handelte , sondern daß das herrschende Unwesen ihm – ob nun in eigenen oder fremden Immobilien mag dahingestellt bleiben – tatsächlich aufgefallen war und ihn gestört hatte. Natürlich neigen diese kleinen Mistdinger dazu, sich bei Übertretung zu verschieben. Aber genau das korrigiert der Nutzer doch gewöhnlich in einem Atemzug, so daß es zu dauerhaften Schräglagen oder gar Positionen mitten im Flur gar nicht kommen können sollte.

Eigentlich!

Ähnlich verhält es sich mit Türkeilen, die nur Sinn machen, wenn sie immer an der gleichen geeigneten Stelle an der Wand liegen. Wenn ihnen überhaupt ein längeres Verweilen gewährt wird, dann immer woanders und oft als Stolperstein mitten im Laufweg, also an in etwa der Stelle, an der sie die Tür vormals aufgehalten haben. Mehr brauche ich hierzu nicht zu sagen.

Wir leben in einer Zeit der Nachlässigkeit. Und das erschwert das gedeih- und friedliche Miteinander. Die Beachtung ungeschriebener Regeln ist nämlich nicht im geringsten Ausdruck eines Spießertumes, sondern auch eine Form des guten Benehmens und der Rücksichtnahme. Aber eine solche Haltung muß von Kind auf eingeübt sein.

Wir Alten fallen mehr und mehr aus der Zeit.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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